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Wenn das Parken beim Frühschoppen teuer wird

Von Magdalena Lagetar, 21. Juli 2016, 13:00 Uhr
Wenn das Parken beim Frühschoppen teuer wird
Achtung: Parken auf Privatgrundstücken kann äußerst teuer werden. Bild: OON

POLLING. Mehr als ein Dutzend Pollinger bekamen nach dem Feiern einen Anwaltsbrief, sie haben auf privatem Grund geparkt.

Das fröhliche Feiern beim Maibaum-Frühschoppen hatte für mehrere Besucher, hauptsächlich Pollinger Familien, ein teures Nachspiel. Weil sie auf einem Privatgrund in der Nähe des Veranstaltungsortes geparkt haben, flatterte ihnen vergangene Woche eine saftige Rechnung ins Haus: Rund 200 Euro mussten sie bezahlen und zusätzlich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit versichern sie, nicht wieder auf diesem Privatgrund zu parken. Bitter war das vor allem für jene Familie, die mit drei Fahrzeugen zum Frühschoppen kam, dort parkte und damit um rund 600 Euro erleichtert wurde. Wer nicht bezahlt und unterschreibt, dem drohe eine Besitzstörungsklage, hieß es in dem Anwaltsbrief. Der Braunauer Rechtsanwalt Florian Lackner klärt auf Anfrage der Braunauer Warte rund um Unterlassungserklärungen und Besitzstörungsklagen auf.

Kann ich immer, wenn jemand auf meinem Privatgrundstück parkt, auf Besitzstörung klagen?

"Ja, beim Parken auf privatem Grund geht das eigentlich immer", sagt Florian Lackner. Allerdings muss der Kläger auch Beweise haben: Den Zeitpunkt – es gibt eine Frist von 30 Tagen, und natürlich auch, dass dort geparkt wurde, muss bewiesen werden. Üblicherweise geht das am besten mit Zeugen und/oder Fotos.

Macht es Sinn, mich als Geklagter dagegen zu wehren?

"Das ist nicht sehr aussichtsreich", sagt Lackner. Natürlich nur, wenn man tatsächlich auch das Vergehen getan hat, das einem vorgeworfen wird.

Muss der Privatgrund beschildert sein oder sonst irgendwie ersichtlich, dass es sich um Privatgrund handelt?

Einen Anhaltspunkt, dass es sich dabei um Privatgrund handelt, müsse man schon haben, so der Braunauer Anwalt. "Wenn ich jetzt zum Beispiel auf einer geteerten Straßenverbreiterung stehen bleibe, dann muss ich nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich hier um Privatgrund handelt", sagt Lackner. Da in Polling aber unter anderem hinter dem Stadl geparkt wurde, sei die Sache aber ganz klar ersichtlich.

Wird immer gleich geklagt oder ist die Vorgangsweise wie in Polling die üblichere?

Ja. Üblicherweise verschickt der Anwalt des Klägers zuerst einen Brief. Darin wird der Geklagte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, mit der er versichert, nicht wieder auf dem Privatgrund zu parken. Zweitens werden die Kosten für das Einschreiten des Anwalts vom Geklagten verlangt.

Warum wird nicht gleich geklagt?

"Um dem Geklagten den Prozess zu ersparen", sagt Anwalt Lackner. Die Klage würde sich im Rahmen von 400 bis 600 Euro Kosten für den Geklagten bewegen.

Wer bekommt das verlangte Geld?

Das bekommen in der Regel die Anwälte. "Davon leben ganze Anwaltskanzleien", sagt Lackner. Kommt es zur Klage, so hat der Geklagte auch die Prozesskosten zu tragen.

Kann die Klage einvernehmlich zurückgezogen werden, wenn sie erst einmal eingereicht wurde?

"Natürlich", so der Jurist. Man kann sich außergerichtlich noch einigen und es kommt gar nicht zur Verhandlung.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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2good4U (17.713 Kommentare)
am 22.07.2016 08:17

Ich verstehe den Grundbesitzer.
Gerade am Land ist es leider mehr oder weniger üblich das sich Gäste von Veranstaltungen einfach in jede Wiese und auf jede nicht abgesperrte Fläche stellen.

Hab das selbst an meinem früheren Wohnsitz erlebt.
Einer parkte sogar mal quer in einem abstand von nur einem Meter vor meiner Haustüre, ein anderes Mal stand sogar einer unter meinem Carport.
Ich habe aber niemals geklagt sondern einfach einen Zettel unter den Scheibenwischer gelegt auf dem stand dass es Privatgrund ist und es das nächste Mal eine Anzeige bzw. Klage gibt.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 21.07.2016 18:13

Moderne Wegelagerei!

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herst (12.769 Kommentare)
am 21.07.2016 17:58

"Davon leben ganze Anwaltskanzleien"

Ja,drum wolln ja heutzutage soviele "Rechtsanwalt" (Jus) studiern...

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weinberg93 (16.375 Kommentare)
am 21.07.2016 17:12

Aha, der Anwalt bekommt 100% (200 €), der Eigentümer nichts. Vor dem Fertiglesen habe ich an eine Aufteilung von 170 zu 30 gedacht.

Nun, es gibt halt Anwälte und Anwaltskanzleien, die sich mangels besserer (lukrativerer) Aufträge mit so niedrigen Dingen beschäftigen müssen.

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2good4U (17.713 Kommentare)
am 22.07.2016 08:20

Naja, wenn die mit dem Mindestlohn abgespeiste Anwaltsgehilfin einen Brief schreiben muss dann kostet das schon mal 200€.

Ich verstehe dass sich der Grundbesitzer wehrt.
Unverständlich ist es aber dass die Anwälte so prächtig davon profitieren. 20€ für den Grundbesitzer (ohne Anwalt) wäre wohl für beide Parteien die bessere Lösung.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 21.07.2016 13:31

geht dieser Nachbar auch ins Wirtshaus ? zwinkern

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 21.07.2016 15:50

Kenne ihn zwar nicht, aber ich würde sagen:"Jetzt nimmer zwinkern"

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meisteral (11.833 Kommentare)
am 21.07.2016 13:28

Eigentlich klar, und Anwälte müssen auch leben...

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 21.07.2016 15:44

warum müssen Anwälte auf Kosten anderer leben ?

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 21.07.2016 13:12

Schönes körberlgeld.....

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tradiwaberl (15.615 Kommentare)
am 21.07.2016 13:06

so arm kann die Familie nicht sein, wenn sie mit 3 Autos durch die Gegend fahren und sich nicht mal für sowas zusammenreden können.

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dobisam (912 Kommentare)
am 21.07.2016 18:29

Überlegung.
Ich kenne den genauen Fall nicht, aber wenn man rechnet: Eltern mit 3 älteren Kindern, diese haben teilweise einen Lebenspartner und selbst schon Kinder, Des Weiteren wohnen nicht alle im selben Haus sondern wollten sich bei diesem Frühschoppen treffen und gemeinsam feiern. Zusätzlich hat der Eine oder Andere nachmittags noch etwas anderes vor und möchte früher vom Frühschoppen weg. Sollte dann noch eine Tante oder Onkel dabei sein, so sind drei Autos eigentlich wenig.

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