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Verurteilter Innviertler: "Mauthausen kann man wieder aufmachen!"

Von Thomas Streif, 29. November 2016, 12:54 Uhr
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Prozess vor dem Geschworenengericht in Ried Bild: OÖN

RIED. Zwei hasserfüllte Facebook-Einträge vom Sommer 2015 hatten am Dienstag für einen 21-jährigen Innviertler ein Nachspiel vor einem Geschworenengericht in Ried. Der Beschuldigte wurde von einem Geschworenengericht wegen Wiederbetätigung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Leicht nervös geht der Angeklagte vor dem Schwurgerichtssaal mit seinem Anwalt auf und ab. Weniger nervös, aber umso hasserfüllter dürfte er am Abend des 25. Juni 2015 gewesen sein, als er sich auf der Internet-Plattform Facebook wiederbetätigt haben soll. Auf den Text eines anderen Innviertlers, der geschrieben haben soll, dass Asylanten kein Flugticket erhalten, sondern ins KZ nach Dachau gebracht werden müssten, soll der Mann aus dem Bezirk Ried laut Anklage zurückgepostet haben: „Nicht zurückschießen, Mauthausen kann man wieder aufmachen, bisserl brausen gehen oder bei der bissl Todesstiege Steine schleppen – gibt ein paar Klasse Sachen, was man dort machen kann – Gsindel des.“ Seinen Eintrag beendete er mit eine Zwinkersmiley. Einen zweiten Beitrag soll er laut Anklägerin Ernestine Heger mit „Kein Flugticket, ab nach Dachau“ kommentiert haben.

Jetzt ist der Tag der Verantwortung gekommen, der 21-Jährige muss sich in Ried vor einem Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Claudia Lechner wegen Wiederbetätigung verantworten. Außerdem wird ihm das Vergehen der Verhetzung zur Last gelegt. Er soll am 22. Juli 2015 auf der Facebookseite eines Mediums das Hassposting „Neger ist gleich Zielscheibe. Kunt ma se a bissl mit am Luftdruck einschießn“, verfasst haben. Auch hier endete der Eintrag mit einem Smiley.

So etwas dürfe man nie im Leben schreiben, so der Verteidiger, der allerdings am subjektiven Tatbestand seines Mandanten zweifelt. Dieser habe mit den Einträgen nichts erreichen wollen, außerdem würden die Einträge in überhaupt keiner Weise die innere Einstellung des 21-Jährigen widerspiegeln.

"Wollte nichts Böses bezwecken"

„Bekennen sie sich schuldig“, will Lechner vom Angeklagten wissen. „Nein“, lautet die kurze Antwort. Allerdings räumt er gleich zu Beginn seiner Befragung ein, die Einträge verfasst zu haben. Er habe die Beiträge aus Wut verfasst. Vor allem ein Artikel, in dem es darum ging, dass Asylwerber auf Einheimische geschossen haben sollen, habe ihn dazu hinreißen lassen. Lechner: „Haben sie schon einmal schlechte Erfahrungen mit Flüchtlingen gemacht?“ Auch hier lautet die Antwort wieder „nein“. Es tue ihm leid beteuert der 21-Jährige immer wieder. „Es war nicht ernst gemeint. Ich wollte nichts Böses bezwecken, das interessiert mich ja gar nicht.“ Auch das Posting, in dem er Neger als Zielscheibe bezeichnete, habe nichts zu bedeuten. „Ich habe nicht nachgedacht, was ich da geschrieben habe.“ Von der NS-Zeit habe er wenig bis keine Ahnung. In Mauthausen sei er noch nie gewesen. Die Geschichte des Nationalsozialismus interessiere ihn überhaupt nicht.

Richterin vermutet: "Sie haben Phrasen für den Prozess einstudiert"

Die beisitzende Richterin Sonja Hofbauer ist vom Auftritt des 21-jährigen Arbeiters überhaupt nicht überzeugt: „Ich glaube, sie haben fleißig irgendwelche Phrasen für den Prozess einstudiert, das ist mein Eindruck.“ Außerdem hält Hofbauer dem Beschuldigten vor, dass er innerhalb weniger Wochen gleich zwei hetzerische Kommentare auf Facebook verfasste. „Da kann man nicht von einem einmaligem Ausrutscher sprechen“, sagt Hofbauer.

Er sei jetzt für zwei Kinder verantwortlich, er wolle mit solchen Aussagen überhaupt nichts zu tun haben. Das veranlasst die Prozessvorsitzende Claudia Lechner zu dem Kommentar: „Das ist nicht so optimal wenn das vermeintliche männliche Vorbild wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht sitzt.“

Eine Geschworene will vom Beschuldigten wissen, warum er an diesem 25. Juni 2015 gar so wütend gewesen sei und von Mauthausen und der Todesstiege geschrieben habe. „Es war vielleicht ein wenig lustig gemeint“, so der Angeklagte. Allerdings sei diese Wahrnehmung im Nachhinein natürlich Schwachsinn. „Es ist einfach passiert.“ Dann hat die Geschworene noch einen Tipp fürs Leben: „Das erste was sie tun sollten, ist dass sie sich das KZ in Mauthausen einmal persönlich ansehen.“

Dafür, dass sie angeben, wenig Ahnung von Konzentrationslagern zu haben, kennen sie sich aber doch ganz gut aus“, hält Staatsanwältin Heger dem Beschuldigten, der mit leiser Stimme spricht und immer wieder behauptet, überhaupt nichts gegen Ausländer oder Flüchttlinge zu haben, vor. Auch mit der rechten Szene habe noch nie etwas zu tun gehabt, so der Beschuldigte. Auch die Behörden dürften keine Hinweise auf eine Mitgliedschaft in der rechten Szene gefunden haben.

In ihrem Schlussplädoyer fordert Anklägerin Heger einen Schuldspruch. Der Angeklagte habe einschlägige rechte Facebookseiten aufgesucht. Er habe auch nicht erklären können, warum er sich zu den Beiträgen hinreißen ließ. „Man muss eine gewisse Grundeinstellung haben, um auf diesen Zug aufzuspringen. So etwas öffentlich im Internet zu posten, das kommt nicht von heute auf morgen“, sagt Heger.

Der Verteidiger räumt ein, dass sich sein Mandant nicht immer sehr geschickt verantwortet habe. „Er hat natürlich versucht, sich selber zu entlasten. Niemand kann in den Angeklagten hineinschauen.“ Das Gericht habe es mit einem Familienvater zu tun, bei dem man möglicherweise nicht zu 100 Prozent von einer subjektiven Tatabsicht ausgehen könne. „Wenn sie Restzweifel an der Gesinnung meines Mandanten haben, dann ersuche ich sie um einen Freispruch“, sagt er zu den Geschworenen.

Schuldspruch wegen Wiederbetätigung

Nach rund einstündiger Beratung gibt das Geschworenengericht das Urteil bekannt: Für den Vorwurf der Wiederbetätigung wurde der Angeklagte mit 6:2 Stimmen schuldig gesprochen. Vom Vergehen der Verhetzung wird der Beschuldigte freigesprochen, hier stimmten je vier Geschworene für schuldig bzw. nicht schuldig.

Das Gericht verurteilt den bisher unbescholtenen Innviertler zu fünf Monaten bedingter Haft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft geben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. 

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25  Kommentare
25  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
2good4U (20.104 Kommentare)
am 30.11.2016 10:45

Wenn der Mann tatsächlich Ersttäter ist und auch keine Verbindungen zur rechten Szene hat so hoffe ich dass das milde Urteil ihn dennoch zum Nachdenken gebracht hat.
Jung genug ist er ja um dazu zu lernen.

Jeder hat eine zweite Chance verdient. Jetzt sollte der Familienvater mal überlegen was wichtig ist in seinem Leben und dem seiner Kinder.

Beim nächsten Mal wird er sicher nicht so glimpflich davon kommen. Ich hoffe das hat ihm die Richterin klar gemacht.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 29.11.2016 23:34

Man fragt sich, der Mann am Sonntag eher VdB oder doch eher Hofer wählen wird?
Und ob man sich mit ihm auf eine Stufe stellen möchte....

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frw (22 Kommentare)
am 29.11.2016 21:51

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_%C3%9Cbergriffe_in_der_Silvesternacht_2015/16

Wie sieht´s hier mit der juristischen Aufarbeitung in AT aus?

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( Kommentare)
am 29.11.2016 23:26

Haben da Österreicher gegrapscht?
Damit hat sich Hofer nicht beschäftigt, sagt er.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 29.11.2016 23:38

Wo konkret sehen sie die Zuständigkeit österr. Gerichte für diese Straftaten in Köln?

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Orlando2312 (22.887 Kommentare)
am 29.11.2016 21:44

Ich hab das ja net so gmeint. Und i muaß mi ja um meine Kinder kümmern. Und i weiss ja gar net was damals woar. Und mimimimi

Auswendig gelernte Phrasen, so wie es im Artikel steht. Die innere Einstellung ist mit Sicherheit eine Andere.

So blöden Affen gehören für eine ganze Weile hinter Gitter, kein bedingt. Es wird höchste Zeit, deutliche Zeichen zu setzen.

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 29.11.2016 21:16

Fünf Monate bedingt?
Der und seine Freunde lachen sich doch einen Ast.

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 29.11.2016 18:56

Sehr interessant wie man in Österreich mit dem Thema umgeht.
Sehr interessant.

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boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 29.11.2016 21:07

Was willst denn damit wieder sagen?

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gerald160110 (5.640 Kommentare)
am 29.11.2016 23:23

Das sich in den USA kein Staatsanwalt und kein Richter um solche FB Einträge kümmert bzw. kümmern würde....

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boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 30.11.2016 07:27

erstens ist dieses fakeprofil nicht aus den usa (oder glauben sie im ernst das ein amerikaner dauernd seinen senf zur österreichischen innenpolitik dazugeben würde und das mittlerweil über 2000 mal??)und zweitens ist es auch klar das sich dort kein gericht damit befassen würde weil es dort verdammt noch mal keinen holocaust gegeben hat. Und es ist gut das sich in Österreeich Gerichte damit befassen auch wenns in ihren Schädel nicht reingeht

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2good4U (20.104 Kommentare)
am 30.11.2016 10:32

Wir arbeiten wenigstens unsere Geschichte auf.

Wie schaut´s bei euch aus? Genozid an den Indianern, Versklavung von Schwarzen, 2 Atombomben, ...

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kulesfak (2.973 Kommentare)
am 30.11.2016 11:45

War zu erwarten, daß Sie auftauchen, wenn´s um dieses Thema geht.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 29.11.2016 17:23

Gewalt-und Sextäter kommen meist mit einer milderen Strafe davon.
Frage: wo ist die Trennlinie?

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2good4U (20.104 Kommentare)
am 30.11.2016 10:35

"Sextäter" ist so ein typisches Kronenzeitungswort. Hauptsache das Wort "Sex" kommt vor damit die Leute hinschauen.

Was ist denn an 5 Monaten bedingt so schlimm? Der Typ geht als freier Mann nach Hause. Wenn er in Zukunft nachdenkt bevor er handelt dürfte das für alle ein Vorteil sein.

Auch halte ich nicht viel davon Verbrechen zu relativieren indem man auf schlimmere Verbrechen hinweist.

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( Kommentare)
am 29.11.2016 15:02

"I hätte nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegn für des Gfrast. Lieferung frei Haus" Ein 25 jähriger in Bayern, Urteil 7500,- Euro, die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

Das Wort als Brücke vom Frieden zu Krieg.

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lester (11.704 Kommentare)
am 29.11.2016 14:23

Die justiz wird immer lächerlicher.
Gerade in der Hochburg der FPö sollte man ein bißchen mehr aufpassen.

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tomk32 (937 Kommentare)
am 29.11.2016 18:53

War das als eine Drohung gegen die Justiz gerichtet?

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( Kommentare)
am 29.11.2016 20:16

Nur ein Feedback, das müssens schlucken.

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marchei (4.379 Kommentare)
am 29.11.2016 13:26

viel zu milde!
warum wird in Österreich fast nie das Maximum des möglichen Strafmaßes genommen?

5 Monate? ... pah!
bedingt? ... pah!

also hat er nix zu befürchten..
ein Signal an andere...
Aber würde das Höchstmaß gegeben, würde dies vielleicht dann doch den ein oder anderen Deppen abschrecken!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 29.11.2016 15:29

oder total radikalisieren - also wer schon einmal bei Gericht war,

weiss wieviel Einschüchterung das bei vielen hinterläßt.

Justitia hält eine Waage, die verdeutlichen soll, das das Recht nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage gesprochen werden soll.

Dazu ein Spruch: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.

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2good4U (20.104 Kommentare)
am 30.11.2016 10:37

Deppen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich nicht abschrecken lassen.

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at00d9 (118 Kommentare)
am 29.11.2016 13:10

Wäre es in Österreich eigentlich möglich den Angeklagten (jetzt Verurteilten) zu verpflichten das KZ Mauthausen zu besuchen? Bzw zusätzlich zur ausgesprochenen Strafe dort evtl. gemeinnützige Arbeit zu leisten (und wenn es "nur" Reinigungsarbeiten wären)?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 29.11.2016 12:58

5 Monate ... NUR ...
solange die Justiz so " gnädig " mit solche Leute umgeht !!!!!!!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 29.11.2016 13:04

5 Monate bedingt auf sagen wir mal (übliche) drei Jahre - da darf er sich jetzt etwas zusammenreißen.

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