Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Hubers Landhendl um 2,3 Millionen Euro betrogen? Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Von Thomas Streif, 02. Juni 2022, 11:16 Uhr
Schöffenprozess im Landesgericht Ried

RIED/PFAFFSTÄTT. Der Schöffenprozess findet am 8. Juni im Landesgericht Ried statt. Der Strafrahmen wegen des Verdachts des schweren Betruges beträgt ein bis zehn Jahre. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

„Wurde Hubers Landhendl um mehr als 2,3 Millionen Euro betrogen?“, titelten die Oberösterreichischen Nachrichten bereits am 13. April 2022 exklusiv. Diese Frage soll jetzt am Mittwoch, 8. Juni, bei der ersten Hauptverhandlung im Landesgericht Ried beantwortet werden.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte, Geschäftsführer und Alleingesellschafter eines slowenischen Unternehmens, von Anfang 2017 bis November 2020 in zahlreichen Angriffen die Verantwortlichen der Hubers Landhendl GmbH mit Sitz in Pfaffstätt, Bezirk Braunau, betrogen haben.

Der angeklagte Schaden beträgt 2,358 Millionen Euro. Die Betrugsmasche: Immer wieder sollen gefälschte Rechnungen und falsche Lieferscheine an Hubers Landhendl übermittelt worden sein. Das geschädigte Unternehmen dürfte demnach lediglich die falschen Lieferscheine mit den vom Beschuldigten gelegten falschen Rechnungen verglichen haben. Jedoch dürfte nicht überprüft worden sein, ob für die gestellten Rechnungen von der slowenischen Firma auch dementsprechende Leistungen erbracht wurden. Der angeklagte Betrug blieb lange unentdeckt.

Erst nach rund vier Jahren wurde die mutmaßliche Vorgehensweise des Angeklagten, für den die Unschuldsvermutung gilt, durch eine Mitarbeiterin der Firma Hubers Landhendl entdeckt und die Zahlungen an den Unternehmer aus Slowenien wurden eingestellt. Dieser soll daraufhin sogar so dreist gewesen sein, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Eintreibung seiner „Forderungen“ beauftragt zu haben. Bei einer Verurteilung durch den Schöffensenat droht dem Beschuldigten wegen schweren Betrugs eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

„Der Beschuldigte ist 47 Jahre alt und hat sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Aus einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 ist noch eine bedingte Haftstrafe für die Dauer von zehn Monaten offen. Hier droht bei einem Schuldspruch ein Widerruf“, sagt Alois Ebner, Leiter der Staatsanwaltschaft Ried.

Hubers Landhendl wollte aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme zu den Vorfällen abgeben. Interessant wird sein, ob man beim Prozess mehr darüber erfährt, warum der mutmaßliche Betrug so lange niemandem aufgefallen war.

mehr aus Oberösterreich

Großeinsatz im Bezirk Braunau: Sieben Jugendliche nach 30 Kilometern gefasst

Gänsehautmoment in ORF-Show: Zwillingsschwestern aus Gaspoltshofen im Finale

5 Euro gestohlen und Opfer geschlagen: 2 Burschen (14 und 15) in Linz geschnappt

Gedenken an die Opfer des KZ Gusen in Langenstein

Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.507 Kommentare)
am 03.06.2022 11:35

Noch - was...

"https://www.nachrichten.at/archivierte-artikel/ticker-innviertel/Pfaffstaett-Wieder-Aufregung-um-Landhendl-Etikett;art1103,2521883" - Artikel vom 26. März 2017 16:18 Uhr

Was hat der Slowenische Geschäftspartner geliefert und worauf gibt es dann das AMA-Gütesiegel?

lädt ...
melden
antworten
NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.451 Kommentare)
am 03.06.2022 12:39

Soweit ich gelesen habe, war es Verpackungsmaterial/Paletten.

lädt ...
melden
antworten
jamei (25.507 Kommentare)
am 03.06.2022 11:30

Also wenn die WAREN-EINGANGSKONTROLLEN auch so lax waren/sind.....

wie das Zahlung- und Rechnungswesen - dann schaut DAS nicht gut aus - mMn.

lädt ...
melden
antworten
jesus2000 (616 Kommentare)
am 03.06.2022 09:37

Man möchte sich gar nicht vorstellen wie unprofessionell dort mit den Hühnern umgegangen wird, wenn es schon an solchen grundlegenden Dingen happert.

Ich glaube das Wort Qualität hat sich auch das Hühnerfleisch bei Huber nicht verdient

lädt ...
melden
antworten
kpader (11.506 Kommentare)
am 03.06.2022 07:24

Peinlich, wenn ein Unternehmen sich so vorführen lässt.

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.338 Kommentare)
am 02.06.2022 16:28

Normalerweise gehört zu jeder Rechnung, die bezahlt wird ein Wareneingang und auch eine Bestellung. Wenn das, wie es den Anschein hat, überhaupt nicht überprüft wird, so darf man dem Betrogenen grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

lädt ...
melden
antworten
susisorgenvoll (16.692 Kommentare)
am 02.06.2022 15:42

Die Dreistigkeit des Beschuldigten wundert mich nicht! Wenn jemand mit dem Rücken zur Wand steht, kann er nur mehr nach vorne "aushauen" .... Ich kenne einige ähnliche Fälle!

lädt ...
melden
antworten
gamwol (1.245 Kommentare)
am 02.06.2022 14:33

Internes Controlling versagt? Sitzen dort Hendln?

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 03.06.2022 11:05

GAMWOL

völlig richtig ! 👍

Das geschädigte Unternehmen dürfte demnach lediglich die falschen Lieferscheine mit den vom Beschuldigten gelegten falschen Rechnungen verglichen haben. Jedoch dürfte nicht überprüft worden sein, ob für die gestellten Rechnungen von der slowenischen Firma auch dementsprechende Leistungen erbracht wurden. Der angeklagte Betrug blieb lange unentdeckt.

man könnte auch schreiben : SS Selber Schuld !

sind das die slowenischen Hendlbrüste die lange Zeit beim Hofer angeboten wurden ?
hmmmm

lädt ...
melden
antworten
Alfred_E_Neumann (7.233 Kommentare)
am 03.06.2022 21:37

Controlling ist zwar was anderes, aber egal.

Eine ordentliche Rechnungskontrolle (formale Prüfung, Übereinstimmung mit Bestellung und Erbringung der Leistung) sollte eigentlich ein gelebter Standard sein.

Aber es gibt immer noch Unternehmen, wo Scheinrechnungen mit Scheinlieferscheinen bezahlt werden, ohne nur ein einziges Mal auf die Bestellung/Bestellbestätigung (die man selbst ausstellt) zu schauen. Grob fahrlässig im Rechnungswesen.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen