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Hitler-Haus: Höchstgericht lehnt höhere Entschädigung ab

Von Monika Raschhofer, 06. August 2019, 00:04 Uhr
Hitler-Haus: Höchstgericht lehnt höhere Entschädigung ab
Die Rückansicht des Doppelhauses mit Arkadengang Bild: mora

BRAUNAU, WIEN. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geht es nun um die Frage, wie das Haus künftig genutzt werden soll.

Der jahrelange Rechtsstreit um die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau und um die Höhe der Entschädigung, die die Vorbesitzerin bekommt, ist zu Ende. Es bleibt bei 812.000 Euro, das hat der Oberste Gerichtshof, wie jetzt bekannt wurde, entschieden. Die frühere Eigentümerin der Liegenschaft wollte um 696.000 Euro mehr, also insgesamt gut 1,5 Millionen Euro.

Nun soll es einen Architektenwettbewerb geben. Das gesamte Ensemble in der Salzburger Vorstadt (so die Adresse) ist etwa 500 Jahre alt und steht seit 1993 unter Denkmalschutz. Auch dieser Tatsache soll bei der Nutzung Rechnung getragen werden, gleiches gilt naturgemäß für die Interessen der Bevölkerung.

"Nach dieser Entscheidung kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden", sagte Innenminister Wolfgang Peschorn. Dem Braunauer Bürgermeister Hannes Waidbacher (VP) ist wichtig, dass weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium gibt.

Auf Grundlage eines neuen Gesetzes wurde die Liegenschaft Salzburger Vorstadt 15, in der Adolf Hitler am 20. April 1889 zur Welt kam, im Jänner 2017 enteignet. Die Vorbesitzerin hatte dagegen beim Verfassungsgerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt und wollte vor Zivilgerichten eine höhere Entschädigung erreichen. Ohne Erfolg. Nun sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt rund 800 Quadratmeter, aufgeteilt auf drei Stockwerke. Es wurde von Gutachtern als sanierungsbedürftig eingestuft. Bis 2011 wurde das Haus von einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung genutzt. Die monatliche Miete in der Höhe von rund 5000 Euro hatte die Republik Österreich auch noch bezahlt, als das Haus leerstand.

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Autorin
Monika Raschhofer
Lokalredakteurin Innviertel
Monika Raschhofer
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2  Kommentare
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walterneu (4.715 Kommentare)
am 06.08.2019 08:41

Und wieder ist es soweit. Die Rechte sind aufgehoben. Eine Schande .

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 06.08.2019 07:08

Ich finde die quasi Enteignung durch die Republik sehr sehr Fragwürdig, ich dacht immer so etwas passiert nur im Ostblock.

Was kann die Besitzerfamilie dafür das hier vor ca. 100 Jahren eine Familie Hitler in ihrem Haus eine Wohnung gemietet hat.

Dieser Politische Eingriff in bestehende Eigentumsrechte ist einer Demokratie unwürdig.

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