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Freie Fahrt in beiden Richtungen: Skurrile Brückenregelung aufgehoben

Von Magdalena Lagetar, 30. März 2022, 00:04 Uhr
Die Einbahnregelung auf der Alten Salzachbrücke in Burghausen gilt seit gestern nicht mehr. Bild: OÖN

Brückenstreit: Münchner Verwaltungsgericht gab österreichischem Pendler recht: Umstrittene Einbahn auf Brücke zwischen Oberösterreich und Bayern gilt nicht mehr.

Das Urteil ist gestern gefallen, die Einbahnschilder wurden umgehend entfernt: Auf der Alten Salzachbrücke zwischen dem bayerischen Burghausen und Hochburg-Ach (Bezirk Braunau) darf wieder in beiden Richtungen gefahren werden. Das Münchner Verwaltungsgericht gab einem österreichischen Pendler recht, der Klage einreichte, weil er auf deutscher Seite einen Umweg fahren musste. Zurück nach Österreich ging es ja nur noch über die andere Salzachbrücke ein paar Kilometer weiter.

Einbahn erst ab Brückenhälfte

Wie berichtet, hatte die Stadt Burghausen probeweise eine Verordnung erlassen, die besagt, dass es für Autos auf der Alten Salzachbrücke nur noch Richtung Burghausen geht. Das Skurrile: Theoretisch galt die Einbahn nur auf bayrischer Seite, also erst ab der Hälfte der Brücke.

Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) fand Gefallen an der Regelung. Seines Erachtens wurde damit die Aufenthaltsqualität am Burghauser Stadtplatz erhöht. Auch das Nadelöhr auf Hochburg-Acher Seite Richtung Bayern sei entlastet worden. Doch nicht alle hatten Freude mit der neuen Einbahn, vor allem auf österreichischer Seite regte sich lautstarker Protest: Der Verkehr zurück nach Hochburg-Ach führte über die dafür (auch) nicht ausgelegte Weilhartstraße entlang der Salzach, was für die Anrainer mehr Verkehr und mehr Lärm zur Folge hatte. Sie gründeten eine Bürgerinitiative und riefen zu Protestaktionen auf. Die Klage des österreichischen Pendlers verhalf auch ihnen schließlich zum Erfolg.

"Glücklich bin ich über die Entscheidung des Gerichts nicht, weil ich die Regelung für gut und richtig halte, aber so ist es nun einmal", sagt Bürgermeister Florian Schneider in einer ersten Stellungnahme. Er will weiter darüber nachdenken, wie die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöht und der Lärmschutz verbessert werden kann. "Es gibt sicherlich Wege, die wir gemeinsam finden können. Wir werden nichts übereilen, in Ruhe weiterdenken, die Leute einbeziehen", sagt Schneider.

Hochburg-Achs Bürgermeister Martin Zimmer (VP) zeigt sich überrascht, dass das Gericht die Verordnung tatsächlich aufgehoben hat. "Ich hoffe jetzt nur, dass es nicht vermehrt zu Unfällen kommt, weil ja viele nicht mehr mit Gegenverkehr rechnen", sagt Zimmer und spricht vor allem vom unübersichtlichen Nadelöhr auf Acher Seite.

Glosse "E-Mail an..." »Seite 7

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Autorin
Magdalena Lagetar
Redaktion Innviertel
Magdalena Lagetar

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Mondseelandler (345 Kommentare)
am 30.03.2022 11:01

Ich fand die nun aufgehobene Regelung sehr gut.
Das war eine deutliche Beruhigung für das Zentrum von Burghausen und teilweise auch für die nähere Umgebung.

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zeroana (1.504 Kommentare)
am 30.03.2022 09:19

Das gäbs in Österreich nicht, da gilt jedes Wunschtaferl.

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Fanthomas (860 Kommentare)
am 30.03.2022 06:51

Das Brückerl in beide Richtungen sperren und basta!

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Kodiak (1.148 Kommentare)
am 30.03.2022 07:50

Wohnen sie auf bayrischer Seiter, oder wie?

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dobisam (911 Kommentare)
am 30.03.2022 10:02

Da würden die Wackerwerke Burghausen aber schön schauen, wenn viele Mitarbeiter nicht mehr kommen oder sich verspäten.

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Fanthomas (860 Kommentare)
am 30.03.2022 13:11

Dir dürfte entgangen sein, dass es da einen km weiter eine zweite Brücke gibt, die für den Verkehr wesentlich besser geeignet ist.

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dobisam (911 Kommentare)
am 30.03.2022 13:45

Wenn diese Brücke besser geeignet ist, warum wurde gegen die Einbahnregelung geklagt?

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Fanthomas (860 Kommentare)
am 30.03.2022 14:49

Weil die Leute einen km Umweg fahren müssten und viele glauben, es sei ein Menschrecht immer und überall mit ihrem Auto fahren zu dürfen.

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Waizenkirchen2 (332 Kommentare)
am 30.03.2022 21:56

Zustimmung ! Wegen jeder Kleinigkeit fühlen sich die Menschen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt und gehen vors Gericht.
Kranke Gesellschaft.

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