Baby starb nach Notkaiserschnitt: Prozesstermin fix
VöCKLABRUCK. Im Fall jenes Buben, der im Dezember 2021 im Klinikum Vöcklabruck nach einem Notkaiserschnitt starb, steht nun der Prozesstermin fest: Der Arzt, dem die Staatsanwaltschaft grob fahrlässige Tötung vorwirft, steht am 19. Dezember in Wels vor dem Landesgericht.
Etwa 20 Stunden hatte die Mutter nach Darstellung der Eltern bereits in den Wehen gelegen, bevor sie einen Kaiserschnitt durchführen lassen wollte. Der Oberarzt hatte eine Saugglocken-Geburt vorgeschlagen. Diese wurde mehrmals erfolglos durchgeführt, bevor doch ein Notkaiserschnitt vorgenommen wurde. Das Hirn des Kindes soll dabei zu wenig Sauerstoff bekommen haben, das Neugeborene musste künstlich am Leben gehalten werden. Acht Tage nach der Geburt wurden die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet. Die Mutter erlitt starken Blutverlust und eine Uterusruptur, weshalb die Anklage auch fahrlässige Körperverletzung umfasst.
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