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Arzt missbrauchte Buben - Urteil: 13 Jahre und Einweisung

Von nachrichten.at/apa, 17. Juni 2020, 17:15 Uhr

WELS. Im Landesgericht Wels ist am Mittwoch ein Arzt aus dem Salzkammergut zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Er soll 109 Buben sexuell missbraucht haben. Der Prozess verlief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Der Angeklagte bekannte sich "zu einem Großteil" schuldig. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mediziner, der sich selbst mittlerweile von der Ärzteliste streichen ließ, den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. Weitere Anklagepunkte betrafen Vorwürfe, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. Drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen - in Form von Anpassungsstörungen - davongetragen.

Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte "fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist", sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her "einzigartige Dimension" des Falls gewertet.

Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.

109 Buben missbraucht

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen - in Form von Anpassungsstörungen - davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.

Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine "ordinäre Sprache" verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als "eine Art Aufklärungscoach" gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr "einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch" zu nutzen.

"Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen", bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn "zu einem Großteil" schuldig. Er behauptete - im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten - aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.

Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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