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Schweigen eines Witwers ist Linzer Krankenhaus 150.000 Euro wert

Von Von Robert Stammler, 08. Mai 2009, 00:04 Uhr
AKH LInz
Bild: vowe

LINZ. Eine Ennserin erlitt im AKH der Stadt Linz einen Erstickungsanfall, kam durch Spitalspfusch ins Wachkoma und verstarb heuer im Frühjahr. Die Todesursache ist immer noch ungeklärt. Kürzlich hat das Krankenhaus dem Witwer 150.000 Euro geboten.

Die Unternehmerin Rosemarie Weber begab sich im Jänner 2006 wegen starker Rückenschmerzen und Fiebers ins Linzer Allgemeine Krankenhaus. Ursache ihrer Beschwerden war eine Lungenentzündung, deren Erreger die Ärzte tagelang nicht bekämpfen konnten. Schließlich erlitt die Frau im Spital einen Erstickungsanfall, Hilfe soll viel zu spät gekommen sein. Die Frau erlitt schwere Hirnschäden und lag drei Jahre im Wachkoma. Heuer im Februar ist die Frau verstorben. Der Fall ist zivilgerichtlich bereits rechtskräftig abgeschlossen. Demnach haftet das AKH wegen der Fehlbehandlungen für sämtliche Folgeschäden.

Aber auch die Staatsanwaltschaft Linz hat eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlasst. Pikant: Zum jetzigen Zeitpunkt, wo immer noch keine Todesursache feststeht, hat der Witwer Norbert Weber ein Schreiben der Anwälte des AKH bekommen. Es handelt sich um ein endgültiges Vergleichsangebot in Höhe von 150.000 Euro. Weber soll dafür auf sämtliche weiteren Ansprüche verzichten und sich verpflichten, „Veröffentlichungen zum Anlassfall in welcher Form auch immer (Presseinformationen, Internetauftritte, Interviews etc.) zukünftig zu unterlassen.“

Weiters pikant: Das Anwaltsschreiben wirft Weber auch vor, mit „rufschädigenden Publikationen in Erscheinung getreten“ zu sein. „Das ist doch höchst merkwürdig, dass jemand, der sich in seinem Ruf geschädigt fühlt, dem angeblichen Schädiger auch noch Geld zahlen will, damit er aufhört“, sagt Weber. Hintergrund: Der Witwer veröffentlicht auf seiner Firmen-Homepage im Internet ( www.electronicum.at) laufend Neues rund um die zahlreichen Ungereimtheiten zum Todesfall seiner Frau.

„Verständnis für Emotionen“

Der Witwer lehnte das Vergleichsangebot ab. AKH-Direktor Heinz Brock sagt zu der Causa: „Ein Gutachten gab Weber recht. Es geht um einen Vergleich, damit die Sache irgendwann einmal zur Ruhe kommt. Herr Weber hat auf seiner Homepage Unterstellungen gemacht, die so nicht haltbar sind. Wir haben uns aber bei der rechtlichen Verfolgung zurückgehalten, weil wir Verständnis für emotionale Vorbehalte der Angehörigen haben.“

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7  Kommentare
7  Kommentare
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( Kommentare)
am 08.05.2009 23:30

und eine Familie dadurch so grosses leid ertragen muss!

Aber am Zweitschlimmsten ist offensichtlich der Umgang der dafür Schuldigen hernach damit!
Es ist schon äusserst beunruhigend, wenn ein Spital und deren Betreiber mitten in Europa dermassen ignorant mit ihnen anvertrauten Patienten umgehen.
Und auch bei derartigem (gerichtlich festgestelltem!) Fehlverhalten nicht einmal mit der Wimper zucken. Jedes 'Buschkrankenhaus' würde da vor Scham im Boden versinken....

Nicht so das AKH Linz und deren Verantwortliche!

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 08.05.2009 18:18

Und dieses KH will Uni - klinik werden ...Grüss Gott!!!

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( Kommentare)
am 08.05.2009 13:06

mich bleibt die Frage, warum hat man seine Eingaben negiert, als seine Frau noch lebte.
Was hier passiert gehört auf jeden Fall öffentlich aufgeklärt, schon im Sinne aller übrigen Ärzte. Herr Weber hat in seinen
firmlichen Infobriefen nur versucht seinen Standpunkt darzulegen. Wieso kommt die Gegenseite erst jetzt mit Entschädigungsbetrag? Warum soll hier etwas von Seiten der Ärzte verschwiegen werden.
Hier stellt sich auch die Frage nach dem Sein oder Nichtsein der Gesundheitsvorsorge.
Ich hoffe hier wird nichts mehr vertuscht.
Hier müsste das ganze Umfeld untersucht werden.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 08.05.2009 12:41

Man kann nur feststellen, dass nach einem tragischen Todesfall, auch wenn die Ärzte die Hauptschuld tragen, immer auf den Gutachter, der auch Arzt ist, ankommt! Daher hat jeder schlechte Aussichten einen Arzt einen Pfusch nachzuweisen, obwohl dieser auch nur ein Handwerker ist wie ein Elektriker etc....

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funfunfun (1.909 Kommentare)
am 08.05.2009 11:07

wer zahlt das - die Versicherung des Hrn Arzt oder das AKH - das AKH dass sich ebenfalls jährliche Abgänge durch Steuergelder ersetzen läßt???

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( Kommentare)
am 08.05.2009 08:57

Eine ungefähr 30 jährige Lateinprofessorin wurde falsch behandelt. Man vermutete Depressionen da eine Beziehung zerbrach und schließlich wurde die Frau dermaßen ruhig gestellt, das Sie schließlich und endlich unter großen Qualen verstorben ist. Die Frau war schlicht und einfach an einer Lungenentzündung gestorben, die niemand von den Vollblitzern in diesem Wiener Psychiatriespital erkannte. Ich galube derartige Fehlprognosen passieren gar nicht so selten, allein schon im Bekanntenkreissind mir mehrer untergekommen, zu leicht werden organische Krankheiten au´f Psyche abgewälzt. Aber bei ärztlichen Fehlern ist ja bekannt, dass oft alles abgestritten wird und keine effizienten Qualitätswerte von Spitälern öffentlich zugänglich sind, davon konnte man sich auch im ORF zu später Stunde überzeugen. Die Eltern verzichteten auf Geld, weil sie sagten ihre Tochter kann ihnen leider niemand zurückgeben und die Trauer ist deshalb nicht geringer.

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am 08.05.2009 08:39

Es gibt ja auch Fälle, wo alles vertuscht, abgestritten wird und niemand bereit ist, auch nur einen Cent zu zahlen. Und mit Leuten prozeßieren und wo nicht leistbare Gutachten ins Spiel kommen, übersteht meist der am besten, der das meiste Geld hat. Und da sind Mediziner meist im vborteil. Außerdem wieß man auch nie so genau, wenn alles nicht so logisch ist, ob nicht Gefälligkeitsgutachten gemacht werden. Übrigens gibt es das in Bauverfahren auch, und wenn dann der Exvizebürgermeister am Stammtisch sagt, jetzt geben wir ihm einmal richtig Gas, und es hat schon vorher 20 mal Anzeigen gegeben, dann weiß man was man von Behörden oft erwarten darf. (geschene in einer ÖVP Gemeinde in O.Ö. - auch die Fürsprache beim LH hat nichts gepracht- wer nichts ist hat gegen manche gemeine Netzwerke schnell verloren ) Manchmal hilft dann nur der europäische Gerichtshof für Menschenrechte- leider sind Behörden manchmal nicht genug objektiv und machen gerne Gefälligkeiten der primitivsten tiefsten Art.

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