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Falsche Juristin im Asylamt: Prozess endete mit Diversion 

26. Februar 2018, 12:18 Uhr
Der Prozess fand am Landesgericht Linz statt. 
Der Prozess wurde am Landesgericht Linz abermals vertragt. Bild: Weihbold

LINZ. Eine 40-Jährige ehemalige Beamtin stand am Montag in Linz vor Gericht, weil sie sich mit Hilfe eines falschen Zeugnisses eine Juristen-Stelle im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erschlichen haben soll. 

„Ich weiß, ich hätte sagen müssen, dass das Zeugnis nicht echt ist. Aber ich hab’s nicht getan.“ Sichtlich geknickt saß die frühere Beamtin in Oberösterreich vor Richter Clemens Hödlmoser im Landesgericht Linz.

Die 40-Jährige musste sich wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Erschleichung eines Amts verantworten. Der Vorwurf: Wie berichtet soll sie sich mit Hilfe eines gefälschten Zeugnisses der Johannes Kepler Universität, das sie als Absolventin des Jus-Studiums auswies, eine Akademiker-Stelle erschlichen haben.

Die Innviertlerin arbeitete bereits seit 2009 im BFA, zunächst als Schreibkraft, dann als Referentin. Ein Jus-Studium hat sie früher tatsächlich begonnen und kam dabei sogar bis zum zweiten Abschnitt, unterbrach die Ausbildung aber dann aus persönlichen Gründen.

Mit dem gefälschten Zeugnis habe sie ihrer Mutter eine Freude machen wollen. „Wo haben Sie das Diplom gefunden?“, fragte Richter Hödlmoser. „Im Internet“, sagte die Angeklagte. „Man kann es online ausfüllen und ausdrucken.“ Ausgedruckt habe sie es im Oktober 2015 an ihrem Arbeitsplatz, wo es eine Kollegin auf ihrem Schreibtisch liegen sah. Die freute sich sehr für sie und erzählte weiteren Mitarbeitern von der vermeintlich frischgebackenen Akademikerin. Warum sie das nicht richtiggestellt habe? „Die menschliche Schwäche hat in gewissen Lebenssituationen ein großes Potenzial“, sagt Anwalt Josef Weixelbaum.

Mit dem falschen Diplom bewarb sich die Beamtin im November 2015 um eine Stelle als juristische Referentin und Teamleiterin. Als der Schwindel im Oktober 2017 aufflog, wurde sie fristlos entlassen. Seitdem ist die sie ohne Beschäftigung. Rechtliche Probleme durch von ihr ausgestellte Asylbescheide gibt es laut Innenministerium nicht, denn für das Verfassen von Asylbescheiden braucht man kein Jus-Studium. Derlei Aufgaben hatte sie auch schon als Referentin erledigt.

Als mildernd wertete der Richter das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit der Frau und den Umstand, dass sie das Gehaltplus im Vergleich zu ihrem früheren Job zur Gänze zurückzahlte, in Summe rund 16.000 Euro. Der Prozess endete mit einer Diversion, zusätzlich muss die Frau eine Geldbuße von 1750 Euro bezahlen.

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29  Kommentare
29  Kommentare
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observer (22.199 Kommentare)
am 27.02.2018 09:50

Eine Diversion war in diesem Falle nicht angebracht - es handelte sich um schwerwiegende Delikte. Fürs Einsperren wäre ich angesichts des Vorlebens auch nicht gewesen. aber eine bedingte Strafe wäre angebracht gewesen.

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ooeusa (732 Kommentare)
am 27.02.2018 05:26

Laut meiner Erfahrung mit den Referenten(innen) im Amt der OÖ LR, ist es nicht weit her. Die sind leider nicht sehr gut über Gesetze informiert und außerdem noch äußerst unfreundlich. Das betrifft jetzt nicht das Amt für Asyl und Fremdenwesen sondern das Amt für Inneres und Kommunales ( FPÖ )

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valmet (2.089 Kommentare)
am 26.02.2018 18:55

Fast zwei Jahre nicht aufgefallen
Entweder ist die Dame gut oder braucht
Dazu wirklich kein Studium😁

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Laubfrosch11 (2.740 Kommentare)
am 26.02.2018 18:34

Für das Verfassen von Asylbescheiden braucht man kein Jus Studium, anscheinend auch keinerlei Kenntnisse in Geschichte und Geographie.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 26.02.2018 17:13

Tschego Kletzmaier hat gesagt, wenn ein inscheneer fünf Jahre nicht inscheneermässig gearbeitet hat, ist er zum wegschmeißen, das war etwa Ende der Siebziger, tut nichts zur Sache.
Bei einer Juristin wirds auch so sein: learning by doing,
wobei dem im Arbeitstrott laufenden der Anschluss an den Flanken verloren geht.
Zum aufwärmen > https://www.sn.at/panorama/oesterreich/wer-haftet-in-einer-gruppe-von-tourengehern-24686392

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 26.02.2018 15:59

Für einen Opferstockdieb sind dann die Samthandschuhe leider aus.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 16:05

und zum Erfassen von Korruption und von Freunderln künstlich geschaffenen und zubrachten Superdeals wenn um den Verkauf von öffentlichem Gut geht,
hat man leider zu wenig Zeit und Personal und natürlich will dann niemand die Verantwortung übernehmen.
Aber das man in Ämtern vielleicht generell die Zeugnissse nachprüft, ob die echt sind, dafür sollte es vielleicht doch reichen.

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Vetren (6 Kommentare)
am 26.02.2018 15:19

Interessant finde ich auch die geringe Strafe für die Fälschung des Uni-Abschlusses und für die Amtsanmaßung. Das wird manchen Studenten freuen.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 26.02.2018 14:26

Mit nur 1.700 EUR aus dieser Geschichte zu kommen, ist keine Abschreckung, sondern Anstiftung zum Bessermachen und Nichterwischtwerden.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 15:11

und die 16 000 Euro unterschlägst Du nach Rechter Art?

Wenn man die Leistung bewerten würde, dann könnte es leicht sein, das viele hochdekorierte Juristen vielleicht weniger für die Einhaltung des Rechtes sorgen, insbesondere wenn sie für politische Aufgaben eingesetzt und bezahlt werden.

Ich finde die Strafe passt. Schön wäre es allerdings, das Mitwisser und Einfädler von unterpreisigem Verkauf öffentlicher Güter,

auch belangt würden und Gehaltseinbußen lebenslänglich hinnehmen müssten.

Beispiele, gerade unter schwarz blau gäbe es ja genug zu untersuchen und auch zivilrechtlich zu belangen.

Politisch nahe Geschäfte sollten sowieso nur transparent geführt werden.

Und auch Medien hätten hier eine gute interessante Spezialbeschäftigung und Information der Bürger zu leisten, solange immer nur hinter geschlossenen Türen Geschäfte abgewickelt werden.

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Schuno (6.604 Kommentare)
am 26.02.2018 15:40

Die 16.000 Euro hat sie zu Unrecht kassiert und muß sie daher zurückzahlen.
Die Strafe von 1750 Euro ist eindeutig zu niedrig

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 15:59

stimmt eh, immerhin schwere Urkundenfälschung !

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Vetren (6 Kommentare)
am 26.02.2018 17:18

Die Staatsanwaltschaft sollte Berufung einlegen!

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 26.02.2018 16:03

"und die 16 000 Euro unterschlägst Du nach Rechter Art?"

Schalte mal dein linkes Parteihirnderl ein und den dummen Ideologiemodus aus: die 16.000 EUR sind keine Strafe, sondern die Rückzahlung des zu Unrecht durch die Täuschung bezogenen Mehr des höheren Gehalts.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 16:12

du provozierst ja gerade deine Zuordnung nach rechts.

Und wenn man von der formalen Urkunde absieht, dann wurde die Arbeit ja von der Nichtjuristin offensichtlich genauso gut erledigt, also die 16 000 Euro sollten vielleicht doch auch zum Teil als Strafe gesehen werden.

Aber was werden die BUWOG Haberer zurückzahlen, immerhin hat man ja um 2/3 zu wenig bekommen?

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Schuno (6.604 Kommentare)
am 26.02.2018 16:58

Es würde auch ohne Beleidigung gehen, oder?

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 26.02.2018 22:41

Pro 2 Jahre 16.000 € Mehrverdienst mit Studium.
Das sind in einem Arbeitsleben von 40 Jahren 320.000 €.
Und das Risiko beträgt 1.700 €.
Kennt jemand von euch ein Glücksspiel mit diesem Risiko und diesem Gewinn? Kaum!
Da frag ich mich, ist derjenige dumm, der ein Leben lang ehrlich hackelt?

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streetworker11 (147 Kommentare)
am 26.02.2018 13:51

Das ganze Beamtenwesen ist eine Mafia !
Da sitzen Herren am Platz ohne Hausverstand !
Wird zeit das Herr Vizekanzler da mal durchfegt !
Das gilt insbesondere auch für den Landesdienst OÖ !
Könnte einiges dazu beitragen
Nur dafür hat sich der LH selber verantwortlich gemacht---naja da sucht er sich seine FREUNDE gut aus (CV'ler )

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goggele (293 Kommentare)
am 26.02.2018 14:40

Na dann tragen Sie mal dazu was bei!!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 26.02.2018 13:37

Interessant, dass man eine Arbeit von einer "Juristin" erledigen lässt, obwohl für diese Tätigkeit kein einschlägiges Studium notwendig ist und sich das in zwei Jahren 16.000 € mehr kosten lässt als notwendig.

Und ich dachte immer, die Verwaltung sei zu Sparsamkeit und Effizient verpflichtet.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 15:15

ich bin schon gespannt, wie viel man für die Zusatzverwaltung bei der bezahlten Nachmittagsbetreuung an Aufwand berechnen wird? (die dann zu allem noch gegen moderne Grundsätze der Chancengleicheit gerichtet)

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 26.02.2018 12:25

Interessant, dass sie wegen der falschen Dokumente gekündigt wurde und nicht, weil sie ihre Arbeit schlecht gemacht hat.
Offenbar sind Zeugnisse für die Praxis doch nicht so wichtig...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 26.02.2018 12:48

In erster Linie geht's ums Wissen, Können, Anwenden (Durchsetzen). Zeugnisse sind zum Teil für die Definition und die Auswahl wichtig.
(Oder sollen die Zuständigen sagen: wir suchen eine Person zwischen 16 und 86?)

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jago (57.723 Kommentare)
am 26.02.2018 14:48

Mir ist das Wissen nach einer Prüfung an einem bestimmten Datum nach 10 Jahren in meiner Branche ... dubios. Da gibt es nicht einmal mehr die Eisenbleche dafür zu kaufen.

In der Juristenbranche soll das anders sein?

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teja (5.850 Kommentare)
am 26.02.2018 09:49

Gut Kommentare.

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oblio (24.770 Kommentare)
am 26.02.2018 10:01

teja
Finde ich nicht!
Es geht wieder einmal darum,
Asylwerber pauschal schlecht
zu machen! traurig

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christ13 (816 Kommentare)
am 26.02.2018 09:35

Die hat schon von den Asylanten gelernt! War zu erwarten! Hab auch nicht gewußt, daß es Minderjährige mit Vollbart gibt!?

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tofu (6.975 Kommentare)
am 26.02.2018 09:18

Unechte Asylamtsmitarbeiter für unechte Asylanten.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 26.02.2018 15:16

juhu tofu

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