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Ehepaar fasste wegen Betruges bei Pflegegeld in Linz fünf Monate aus

Von nachrichten.at/apa, 12. Oktober 2018, 12:55 Uhr
Prozess am Landesgericht Linz Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Ein Ehepaar - 50 und 51 Jahre alt - hat am Freitag am Landesgericht Linz wegen Betrugs beim Bezug des Pflegegeldes für ihren beeinträchtigten Sohn jeweils fünf Monate Haft bedingt ausgefasst.

Sie hatten einen zu langen Auslandsaufenthalt mit dem 19-Jährigen nicht gemeldet und damit die Unterstützung unberechtigt bezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das österreichische Ehepaar mit türkischen Wurzeln kam mit seinem nach einem Unfall unübersehbar sehr schwer körperlich und psychisch beeinträchtigen Sohn zur Verhandlung. Zu dritt waren sie in die frühere Heimat gereist und hatten sich dort mit nur einer kurzen Unterbrechung rund 22 Monate aufgehalten. Der Bezug des Pflegegeldes ist allerdings an einen Wohnsitz in Österreich gebunden. Wenn ein Auslandsaufenthalt länger als zwei Monate dauert, gibt es kein Geld. Das Ehepaar hat schon einmal gegen diese Bestimmung verstoßen und musste nach einem Sozialgerichtsverfahren im Jahr 2011 zu Unrecht bezogene 5.000 Euro zurückzahlen. Spätestens seither sollte es die Bestimmungen kennen.

Doch im Zeitraum 2015 bis 2017 fuhr es erneut zu lange in die Türkei. Wieder gab es ein Sozialgerichtsverfahren und nun müssen 37.600 Euro in Raten zurückbezahlt werden. Obendrein gab es diesmal eine Anzeige wegen Betruges. Auch wenn die Richterin Verständnis für die sehr schwierige Situation der Familie zeigte - Vater und Mutter können wegen der erforderlichen Betreuung ihres Sohnes nicht arbeiten gehen - musste sie einen Schuldspruch wegen schweren Betruges fällen.

Unter anderem wegen der bisherigen Unbescholtenheit verhängte sie jeweils fünf Monate Haft bedingt auf drei Jahre. Der Strafrahmen hätte bis zu drei Jahren gereicht. Die beiden nahmen das Urteil sofort an. Weil sie aber ohne Verteidiger erschienen, können sie noch drei Tage Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreifen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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