„Die Kinder haben das Recht, zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist“
LAUSSA. Albert S. hat mit seiner Lebensgefährtin vier Kinder großgezogen. Nach der Trennung brach für ihn die Welt zusammen: Er ist nicht der leibliche Vater „seiner“ Kinder. Der 48-Jährige klagt vor Gericht 72.000 Euro von dem biologischen Vater ein.
„Das Gericht hat unstrittig festgestellt, dass der Beklagte der leibliche Vater von dem ältesten Buben ist“, sagt Christoph Rogler, Anwalt von Albert S. (48) aus Laussa.
Dennoch habe der Mann am ersten Prozesstag keinerlei Bereitschaft gezeigt, auch nur einen finanziellen Teilbetrag anzuerkennen. „Vorige Woche hat er noch Goldene Hochzeit gefeiert, aber er macht keine Anstalten, für die Vaterschaft geradezustehen“, sagt der Jurist. Seit Mai habe Albert S. versucht, sich mit dem Nebenbuhler seiner Ex-Lebensgefährtin außergerichtlich zu einigen. Ohne Erfolg.
„Natürlich ist es sein Recht, den Prozess in die Länge zu ziehen. Aber letztlich kann nur über die Höhe der Zahlung gestritten werden, und die hängt von der Einkommenshöhe ab“, sagt Rogler.
„Wer der Vater der drei weiteren Kinder ist, wissen wir nicht. Sie haben aber das Recht, zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Die Mutter streitet alles ab, sagt ‘die Gutachten sind getürkt’, das ist eine Realitätsverweigerung.“
Für seinen Mandanten sei eine Welt zusammengebrochen. „Er wäre nur zu gerne der Vater der Kinder“, sagt Rogler.
Ob der frühere Vermieter auch der Vater von den anderen Kindern im Alter von 24, 15 und 13 Jahren ist, müsse erst geklärt werden. „Zumindest für die zwei minderjährigen Kinder wird das Jugendamt eine Klage einbringen. Bei der Prüfung der Vaterschaft wird er dann auch herangezogen.“ Dreist sei das Argument des gegnerischen Anwalts: „Sein Mandant will keine Zahlung vornehmen, denn falls er auch der Vater der anderen Kinder ist, müsse er ja prozentmäßig weniger für den heute 23-jährigen Sohn zahlen, so die Begründung.“ (mpk)
dürfen die kinder das öffentlich wissen, denn sie müssen zu ihm onkel sagen. aber neueste meldung im standard, priester können sich vom zölibat freikaufen mit einer spende, die wehtut, damit sie "dann freier atmen können!" (Vorschlag Bi Kaspellari):
"Wehtuende Spende"
Kapellari fordert Geldstrafe bei Zölibatsbruch
Grazer Bischof Kapellari für "großzügige" Spende, um "freier atmen zu können"
Graz/Wien - Kehrt die Liebe im Pfarrhof ein, könnte dies für unkeusche Gottesmänner künftig teuer werden. Zumindest wenn es nach dem Grazer Diözesanbischof Egon Kapellari geht. Dieser empfiehlt nämlich sündigen Priestern im Fall eines Zölibatsbruchs eine "wehtuende Spende".
Es ist uninteressant wer der leibliche Vater ist, für das Kind-das allerwichtigste ist die liebevolle Fürsorge d.Elternteiles( ob leiblich oder nicht)-dieses Theater um das leibliche Kind hat schon in der Geschichte nur Not und Leid gebracht-und es geht immer nur um das Machogehabe der Männer,die nur das eigene leibliche Kind anerkennen wollen?Kinder egal ob leiblich oder nicht,unsere moderne Gesellschaft muss jene Menschen unterstützen,die gewillt sind Kinder liebevoll zu erziehen! alle anderen Voraussetzungen sind nur Egoismus jedes Einzelnen(besonders Männer sind Egoisten)-Frauen bekommen die Kinder( und das ist kein Vergnügen!!! )haben allein das Recht zu entscheiden über ihren Körper( Abtreibung oder GEburt) und auch das REcht den Namen des Vaters zu verschweigen !!Männer geben auch nicht bekannt mit wem sie sich vergnügen!!!!und viele Kinder wissen nicht wer ihre Väter sind und leben glücklich!!!wir sind nicht mehr im Mittelalter!!!
von luft & liebe kann kein mensch leben.
fazit:
nur die rosinen im leben raus picken, spielts halt nicht...
eben ausgesackelt. Dazu haben Frauen alle Rechte.
fazit:
zuerst sich mit der materie auskennen, dann über dreist oder un-dreist urteilen...
ist es dreist.