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14-Jähriger raste mit 150km/h durch Linz und verursachte Unfall auf der A7: Haftstrafe

Von nachrichten.at/apa, 25. Mai 2023, 11:14 Uhr
14-jähriger Lenker verursachte Unfall auf der A7
Bild: TEAM FOTOKERSCHI.AT / SCHARTNER (TEAM FOTOKERSCHI.AT / SCHARTNER)

LINZ. Zwölf Monate, davon elf bedingt, hat ein 14-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Linz ausgefasst, weil er viermal mit fremden Autos herumgefahren ist, dabei nicht nur Verkehrsregeln, sondern auch Polizeikontrollen ignorierte und einmal einen Unfall mit vier Verletzten verursachte.

Der Bursch, der sich reumütig gab, muss zudem mehrere Auflagen erfüllen und knapp 3.000 Euro an die Geschädigten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 14-Jährige hat laut Anklage im Herbst bzw. Winter 2022 gemeinsam mit Freunden insgesamt viermal Fahrzeuge in Betrieb genommen, die ihm nicht gehörten und die er nicht lenken durfte. Mit den Autos raste er teils mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Gegend, laut Staatsanwältin dürften die Jugendlichen damit auch gedriftet sein. Zweimal wurde auch ohne Zahlen getankt.

Mit 150 km/h durch Linz gerast

Am folgenschwersten war der letzte Vorfall im Dezember. Damals soll ein Freund das Auto "organisiert" haben. Der Angeklagte setzte sich ans Steuer und raste, angefeuert von seinen Kumpanen, von einem Einkaufszentrum in Pasching über die Mühlkreisautobahn nach Gallneukirchen und wieder zurück nach Linz - streckenweise war er mit 150 km/h unterwegs und überholte am Pannenstreifen Autokolonnen. Er ignorierte und durchbrach Polizeikontrollen und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Exekutive. Einmal raste der 14-Jährige frontal auf einen Streifenwagen zu, dessen Lenker nur knapp eine Kollision abwenden konnte. Im Zuge der wilden Flucht des Angeklagten vor der Polizei kam es zu einem Unfall, bei dem vier Personen verletzt wurden, darunter auch der Bursch selbst. Auch mehrere Autos wurden beschädigt.

Die Liste der Delikte, die die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann zur Last legte, ist lang und reicht vom unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen über Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, vorsätzliche Gemeingefährdung und Urkundenunterdrückung bis hin zum Betrug. Schon vor seiner Strafmündigkeit habe er sich einmal ein Moped "ausgeborgt", gab der junge Mann zu, den Schlüssel habe er damals "gefunden" - räumte aber ein, auch gezielt danach gesucht zu haben.

Schulden von 11.000 Euro

Der Angeklagte, der durch Verwaltungsstrafen laut seinem Verteidiger bereits einen "Schuldenberg" von rund 11.000 Euro angehäuft hat, war zwischenzeitlich eineinhalb Monate in Untersuchungshaft - "da ist es mir nicht so gut gegangen" - und will nun seinen Schulabschluss und eine Lehre machen, wie er beteuerte. Vor Gericht gab er sich reuig und einsichtig. Nicht ganz einig war man sich aber, was die Fahrkünste des Jugendlichen angeht: "Können Sie gut Auto fahren?", wollte die Richterin wissen. "Schon", lautete die Selbsteinschätzung des Angeklagten. "Das liest sich im Akt aber anders", so die trockene Replik.

Bildergalerie: 14-jähriger Lenker verursachte Unfall auf der A7

14-jähriger Lenker verursachte Unfall auf der A7
(Foto: TEAM FOTOKERSCHI.AT / SCHARTNER (TEAM FOTOKERSCHI.AT / SCHARTNER)) Bild 1/17
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Das Schöffengericht sprach den 14-Jährigen schuldig im Sinne der Anklage und verhängte zwölf Monate teilbedingt. Da er mit der U-Haft den unbedingten Teil bereits abgesessen hat, durfte der Jugendliche am Donnerstag heimgehen. Er muss aber Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, eine Psychotherapie machen und seinen Ausbildungsfortschritt nachweisen.

Der Strafrahmen lag - bedingt vor allem durch die vorsätzliche Gemeingefährdung - bei bis zu fünf Jahren. Dem Burschen kam zugute, dass er bisher strafrechtlich unbescholten und geständig war. Die Richterin schärfte ihm zum Abschied noch ein, dass er das nächste Mal wohl nicht mehr so glimpflich davonkommen werde. Einem Erwachsenen würden für diese Taten bis zu zehn Jahre Haft drohen. Und er habe auch Glück gehabt - bei der Fahrweise des 14-Jährigen hätte es auch Tote geben können, so die Richterin.

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39  Kommentare
39  Kommentare
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nichtschonwieder (8.500 Kommentare)
am 26.05.2023 11:32

Reumütig?
Wers glaubt, wird selig.
So schauts aus.

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u25 (4.955 Kommentare)
am 26.05.2023 08:39

Der Bursch...

Wenn ich das schon wieder lese

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 26.05.2023 10:59

Ja die Bezeichnungen durch die Medien sind oftmals schon sehr seltsam und nicht selten manipulativ.

Einmal ist ein 14-jähriger ein Bursche und beim nächsten Mal zählt eine 12-jährige als junge Frau um ihre Tötung als Frauenmord werten zu können.

Manchmal ist eine 19-jährige ein Mädchen und am nächsten Tag ist ein 18-jähriger wieder ein junger Mann.

Einmal wurde sogar ein 29-jähriger als "junger Mann" bezeichnet. Ab wann ist man denn dann ein "echter Mann"? Ab 40? oder 50?

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Berkeley_1972 (2.278 Kommentare)
am 26.05.2023 06:45

Kein guter und vielversprechender Start für ein ehrbares Leben - schaut nach Knastkarriere aus, die er auf Steuerzahlerkosten finanziert bekommt. Kleiner Tipp: als Klimakleber bekommt er 1.300 Euronen im Monat

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danke1 (637 Kommentare)
am 25.05.2023 19:39

Das Ganze liest sich wie ein Justiz Kabarett ("können Sie gut Auto fahren").

Das Urteil würde ich de fakto Strafrei nennen. Für mich stammt das Burli aus höheren Kreisen und dürfte die Aussage, eine Lehre absolvieren zu wollen, nur eine schönende Aussage vor gericht dargestellt haben.

4 Autos unbefugt in Betrieb nehmen, mit 150 km/h durch Stadtgebiet, Sachschaden in großer Höhe. Und dafür einfach "nach Hause gehen dürfen" wo gibt es denn so etwas?

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HumanBeing (1.784 Kommentare)
am 25.05.2023 18:21

Einen Monat absitzen wird den Blödian nicht ändern. Ändern werden ihn aber wohl die Ansprüche auf Wiedergutmachung, die in die vielen Tausenden gehen. Der hat schon jetzt ein verpfuschtes Leben. Und das sage ich ohne jedes Bedauern.

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Uther (2.257 Kommentare)
am 25.05.2023 17:21

Irre so ein Urteil !
Der gehört in eine Geschlossene!
Auf jeden Fall nie mehr bis an das Lebensende einen Führerschein!!!

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tulipa (3.265 Kommentare)
am 25.05.2023 16:13

Man könnte jetzt schon Wetten abschließen, wie lange es dauert, bis er wieder straffällig wird. 2 Monate? Oder doch 3? Traurig nur, dass noch jemand zu schaden kommen muss, bevor er dann länger dorthin wandert, wo er eigentlich jetzt schon hingehört.
Eine Lehre will er machen? Wäre neugierig, wer ihm diese Chance geben würde. Wer nimmt denn so jemanden? Da ist ja die ganze Firma in Gefahr.

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 16:58

Denke Sie nicht dass Menschen eine zweite Chance verdienen?
Jemanden mit 14 bereits endgültig abzuschreiben ohne ihn überhaupt zu kennen ist schon hart.

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tulipa (3.265 Kommentare)
am 25.05.2023 17:07

Ja, ist sicher hart. Ich wünsche ihm ja auch, dass er sein Leben in den Griff kriegt, aber die Chancen dafür sehe ich als gering.

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jamei (25.500 Kommentare)
am 26.05.2023 09:33

2 for you

""Der Angeklagte, der durch Verwaltungsstrafen laut seinem Verteidiger bereits einen "Schuldenberg" von rund 11.000 Euro angehäuft hat, ".......

Er hatte doch schon mehrere Chancen oder betrachten Sie Verwaltungsstrafen als
vernachlässigbar?

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 26.05.2023 10:54

So wie ich es verstanden habe wurde er erst jetzt erwischt. Aber vielleicht habe ich auch nicht sorgfältig genug gelesen.

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Seppolazus (33 Kommentare)
am 25.05.2023 16:02

"Er habe Glück gehabt"??????
Nicht etwa die Opfer seiner Amokfahrt, dass sie nicht tot sind?

auch wenn er erst 14 ist, die Konsequenz für seine Taten waren 1 Monat Jugend Weiterbildungsknast...

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jamei (25.500 Kommentare)
am 25.05.2023 14:01

Aus dem Artikel:

"Der Angeklagte, der durch Verwaltungsstrafen laut seinem Verteidiger bereits einen "Schuldenberg" von rund 11.000 Euro angehäuft hat, ".......

Das sind dann die "armen" Armutsgefährdeten-Kinder/Jugendlichen oder?

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supercat (5.328 Kommentare)
am 25.05.2023 14:13

denen der Staat dann finanziell hilft

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Zonne1 (3.659 Kommentare)
am 25.05.2023 14:00

Warum die Aufregung ?
mit dieser Fahrweise könnte er Kino-Star sein, und für Fast & Furious einen Haufen Geld und viele Fans und Nachahmer gewonnen haben ...

Mittlerweile gibt es sehr Viele, die die Realität nicht mehr erkennen können

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Uther (2.257 Kommentare)
am 25.05.2023 17:24

Wenn er von Ihnen ein Familienmitglied schwerst verletzt oder sogar getötet hätte würden Sie weiter so einen Dreck schreiben???
Aber vielleicht ist der IQ der gleiche???

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Zonne1 (3.659 Kommentare)
am 26.05.2023 08:34

tut mir leid, wenn ich meine Ironie zuwenig deutlich gekennzeichnet habe.

Natürlich habe ich für diese idiotischen Raser keine Sympathie, ich verstehe auch nicht, warum Rennfahrer überhaupt Nachahmer finden.
Aber das Hudeln und Hetzen ist im Straßenverkehr leider sehr verbreitet ...

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transalp (10.133 Kommentare)
am 25.05.2023 12:33

...und er durfte heimgehen...
Ich fass es nicht!

Nach dieser langen Liste?
Wiederholungstäter!
Mit voller Absicht Taten begangen!
Es hätte TOTE geben können!!

Was ist bloß mit unserer Justiz los?

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supercat (5.328 Kommentare)
am 25.05.2023 19:06

mein Kommentar würde gelöscht, weil ich die Justizministerin für unfähig und untätig halte, welcher Linke Grünling verträgt das nicht, wie krank ist das denn 🙈

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observer (22.216 Kommentare)
am 25.05.2023 15:13

Zahnlos, harmlos, Dudu Mentaltät. So als wäre sie teilweise von ungeeigneten Personen unterwandert. Wenn man sich manche Professoren für Jus an der Kepler Uni ansieht, die gegen praktisch jede Verschärfungen von Strafbestimmungen sind, dann wundert einen rein gar nichts mehr.

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StevieRayVaughan (3.106 Kommentare)
am 25.05.2023 15:46

Klassische Stamm)tischweisheit: Strenge Strafen helfen, die (Gewalt)Kriminalität zu verringern weil sie abschrecken? - siehe Amerika, dem Land mit der höchsten Inhaftierungsquote...

Dazu der Direktor des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen:

"Es gibt eine Reihe von Untersuchungen zum Abschreckungsgedanken. Demnach wirken harte Strafen nur im Verkehrsrecht abschreckend. Bei Gewalttaten funktioniert das nicht. Diese Taten, ob von Jugendlichen oder Erwachsenen, werden oft im Affekt begangen. Die denken in dem Moment auf Deutsch gesagt nicht bis zum nächsten Laternenpfahl."

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observer (22.216 Kommentare)
am 25.05.2023 17:47

Hier geht es um Verkehrsrecht. Und was die Gewalttaten betrifft, da gibt es erstens welche, die ganz bewusst noch begangen werden, weil man noch nicht strafmündig ist, da hat mit Affekt nichts zu tun. Ausserdem ist es selbst bei Affekttaten so, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat, dass die TäterInnen zumindest eine Zeit aus dem Verkehr gezogen werden, damit sie nicht ev. die nächste Affekttat begehen und einer psychischen Neuorientierung zugeführt werden, Wenn man nämlich der Argumentation folgt, dass Strafen bei Gewalttaten nichts nutzen, dann kann man gleich alle Strafen diesbezgl. abschaffen. Dann gilt eben das Faustrecht - auch bzgl. Rache und Blutrache - das kann es wohl nicht sein. Ich halte da mit der Unwirksamkeit von Strafen für das Geschwafel von manchen SoziologInnen.

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 11:51

Wie war nochmals die Forderungen von SPÖ und/oder Grüne?
Jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr sollte "Anspruch" auf einen Kinderbetreuungsplatz haben.

Das ist genau das was rauskommt wenn Kinder keine Erziehung genießen.

Kinder brauchen eine Mutter die sich kümmert und einen Vater der auch mal streng ist wenn sie Mist bauen.

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Juni2013 (9.846 Kommentare)
am 25.05.2023 12:04

Ergänzung: Auch die Mutter darf mal streng sein, wenn ihr Kind Mist baut.

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 12:17

Das stimmt natürlich. Aber ich glaube es ist angekommen wie ich es meine.

Kinder brauchen Eltern. Und zwar beide.
Das frühzeitige Abgeben an Kindertagesstätten führt gehäuft zu Bindungs- und Vertrauensproblemen im Jugendalter.
Das Aufwachsen in einem Singel-Mutter Haushalt führt gehäuft zu Straftaten oder Gewalt gegen sich selbst.

Und nein, dass denke ich mir nicht aus weil ich ein Erzkonservativer bin, sondern dazu gibt es klare Zahlen.

Egal ob Gefängnisinsassen, Selbstmörder, Gewalttäter, etc. Überall sind Kinder aus Single-Mütter Haushalten überrepräsentiert.

Es gibt den Spruch "Väter halten ihre Töchter weg von der Prostitution und ihre Söhne weg vom Knast". Da ist schon was dran würde ich sagen.

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mickeyknox (234 Kommentare)
am 25.05.2023 13:22

Wow...Sie verzapfen hier reaktionären Dreck...ich fass es nicht...

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 13:44

Soll das jetzt so was wie ein Argument sein?

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 25.05.2023 15:20

Da lehnen sie sich weit hinaus,
wenn sie sagen Singel-Mütter
sind nicht fähig zu erziehen!

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 16:57

Sparen Sie sich Ihre Unterstellungen.

Mir geht es nicht um Schuldzuweisung sondern um Fakten. Und diese sprechen eine eindeutige Sprache.

Wenn Sie glauben eine Mutter kann alleine genauso gute Erziehungsarbeit leisten wie Vater und Mutter gemeinsam, dann sind Sie diejenige die sich weit hinauslehnt.
Ich sage nicht dass Single-Mütter die schlechteren Mütter sind, aber sie können nicht auch noch die Rolle des Vaters übernehmen. Das geht einfach nicht.

Und wie gesagt, schauen Sie sich einfach die Daten an, dann werden auch Sie erkennen dass es für das Kind nicht das beste ist in einem Single-Mutter Haushalt aufzuwachsen.

Gerne dürfen Sie mich eines besseren belehren, aber nur motzen ohne Argumente zu bringen ist mir leider zu wenig.

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Natscho (4.341 Kommentare)
am 25.05.2023 12:25

ich glaube nicht, dass dieser Bursch vom ersten Lebensjahr an im Kindergarten war.
Da hat seine Mutter, ganz nach ÖVP Modell, wohl bei der Erziehung versagt.

Wäre der im Kindergarten zumindest ein paar Stunden am Tag erzogen worden, hätte es die Tat vl gar nicht gegeben.

Das Rabenmütterargument (was ist eigentlich hier mit den Vätern?) um gegen Kindergärten zu hetzen, zieht nicht

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honkey (13.662 Kommentare)
am 25.05.2023 12:31

In erster Linie sollte das Kind ZUHAUSE "erzogen" werden!

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 12:48

Du bist lustig.
Zum einen habe ich hier überhaut nichts von Rabenmüttern geschrieben sondern dass Kinder Mütter UND Väter brauchen, und zum anderen bis du es der in dieser Sache automatisch die Schuld bei der Mutter sucht.
Zitat: "Da hat seine Mutter, ganz nach ÖVP Modell, wohl bei der Erziehung versagt."

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Peter1983 (2.273 Kommentare)
am 25.05.2023 11:37

Fassen wir zusammen:

- Lenken eines KFZ ohne Führerschein
- 4 Autos "organisiert"
- wahnwitzige Fahrmanöver, massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- wiederholter Diebstahl (Tanken, ohne zu bezahlen)
- Unfall mit Personenschaden

In Österreich gehst du dafür lächerliche 4 Wochen in den Häf'n, der Rest geht auf Bewährung. Man will dem armen, armen Hascherl ja nicht die Zukunft verbauen, und in der U-Haft ist es ihm ja auch nicht so gut gegangen...

Ohne Worte....gewisse Leute können sich bei uns scheinbar alles erlauben. Wo ist da die abschreckende Wirkung??

PS: Abgesehen von diesem lächerlich geringen Urteil:
Die 11.000 Euro Schulden hat er sich selbst "erarbeitet", dafür gibt es kein, aber absolut gar kein Mitleid.

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 11:55

Sehe ich genau so. Mit 14 ist man kein kleines Kind mehr sondern ein Jugendlicher. In dem Alter beginnen andere eine Lehre oder eine höhere Schule. Man darf also eine gewisse Reife voraussetzen.

Es ist höchste Zeit das Alter für Strafmündigkeit nach unten zu setzen. Man kann dies ja auch in Abhängigkeit der Tat machen.

z.B. kleinere Delikte wie das Klauen einer Packung Kaugummi kann man anders bewerten. Aber wenn Menschenleben gefährdet werden ist das kein Lausbubenstreich mehr.

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Juni2013 (9.846 Kommentare)
am 25.05.2023 11:36

"Und er habe auch Glück gehabt - bei der Fahrweise des 14-Jährigen hätte es auch Tote geben können, so die Richterin."
Nur 1 Monat Häfn für diese Wahnsinnstaten u.a. mit 4 Verletzten?
Und diese "furchtbare"Strafe soll diesen Burschen zur Einsicht bringen?

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( Kommentare)
am 25.05.2023 11:33

Er zeigt sich reumütig.... natürlich, man hat ihn ja erwischt.
Ich frag mich immer was in solchen Menschen vorgeht.
Und die Strafen können hier garnicht hoch genug sein.
Wenn er sich selbst sein Lebe so versaut dann ist er es selber schuld

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 11:57

Es gehört schon lange abgeschafft dass Reumütigkeit als Minderungsgrund gilt.

Jeder Verteidiger weiß das und sagt dem Angeklagten wie er sich verhalten muss.
Man bekommt also einen Strafnachlass für seine Schauspielkünste.

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2good4U (17.636 Kommentare)
am 25.05.2023 12:21

Ergänzung:

Reumütigkeit sollte nur als solche gewertet werden wenn es dazu auch Handlungen gibt, und nicht nur Lippenbekenntnisse.

Wenn also Täter versuchen die Opfer über ihre rechtliche Pflicht hinaus zu entschädigen (z.B. indem sie sich um die Verletzen kümmern oder Aufgaben übernehmen welche sie auf Grund der Verletzung momentan nicht ausführen können wie z.B. den Rasen mähen, das Geschirr abwaschen, etc.).

Einfach nur zu sagen "es tut mir leid" ist keine Reue. Da wird nur die Situation bereut in der man sich nun befindet.

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