Drittanbieter dürfen Bankomatgebühren nicht mehr auf heimische Banken abwälzen
WIEN. Bankomat-Betreiber wie Euronet dürfen Gebühren bei Abhebungen nicht mehr an heimische Banken weiterverrechnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof nach einer Beschwerde von 430 Banken entschieden, wie er heute, Freitag, bekanntgab. Ein generelles Verbot von Bankomatgebühren soll es aber nicht geben.
Unter dem Schlagwort „Verbot der Bankomatgebühren“ wurden vergangenes Jahr Bestimmungen zum so genannten „Verbraucherzahlungskontogesetz“ eingeführt. Dieses besagte, dass Drittanbieter (Bankomatbetreiber wie Euronet oder First Data Austria) Entgelte für Behebungen an heimische Banken weitergeben dürfen. Nun gilt dies nicht mehr. Denn der Verfassungsgerichtshof hat den erst im Vorjahr beschlossenen Passus aufgehoben.
Bisher hätten Bankomatbetreiber Entgelte beliebig hoch festsetzen können, kritisiert die Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich. Ein Anbieter habe etwa pro Bargeldbehebung eine Gebühr von fast zwei Euro verrechnet und geplant, sein Bankomatnetz auszubauen. Das war den Banken ein Dorn im Auge. 500 Geldinstitute brachten eine Massenbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein - mit Erfolg. Der Passus verletze die Banken „im Grundrecht auf Unversehrtheit ihres Eigentums“, teilte der Verfassungsgerichtshof in einer Aussendung mit. Für Banken bestehe dadurch ein Risiko, zumal nicht vorherzusehen sei, wie häufig Kunden bei Drittanbietern Geld abheben.
Weiterhin erlaubt ist hingegen jene Bestimmung, die Banken vorschreibt, dass sie Entgelte für Bankomatabhebungen „im Einzelnen“ aushandeln müssen. Das bedeutet, dass sie Kunden für Behebungen an ihren Bankomaten Gebühren verrechnen dürfen.
Finanzministerium fordert transparente Produkte
Banken sollen "nachvollziehbare" Produkte und Kontomodelle schaffen, Diese dürften keine versteckten Gebühren enthalten und die Kosten müssten klar gekennzeichnet sein, fordert das Finanzministerium.
Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht nun die Banken in der Pflicht. Diese müssten eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld sicherstellen, "damit Konsumenten kostenlos vom eigenen Konto abheben können". "Das Feld darf nicht Drittanbietern überlassen werden, die mitunter den Konsumenten unverhältnismäßige Spesen verrechnen", fordert Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik, in einer Aussendung. (apa)
das unglaubliche ist ja hier eigentlich nur, dass in 12 kommentaren keiner den artikel verstanden hat....naja banken bashing ist halt en vogue...
Schmerzbert
wooos , samma olle so deppat wie du glaubst ?
Die Heilige Regierung ist brav, aber sowas von brav und anständig. Und sie würde ja eh gern gute Gesetze schreiben, wenn es die böse Opposition zulassen würde. Das ist der Tenor.
Nettes Foto. Ein typisch österreichischer Bankomatnutzer.
Nimmst mir die Worte aus dem Mund.
wenn sich Banken nichts mehr für ihr Geld holen können oder dafür bekommen weil es keine Zinsen mehr gibt , dann holen sie sich Geld wo anders denn Sie sind an der Quelle der Macht .
sie schaffen aber mit Bankomatgebühren ein Problem denn damit wird das Bargeldlöseszahlen NIE abgeschafft .
ich habe bei meinen Banken eine Gebührenpauschal ausgehandelt das mir jedes Quartal abegezogen wird. Sollten zusätzlichen Gebühren anfallen werde ich Alles überdenken .
Außerhalb Österreichs sind Gebühren für Bankomatbehebungen üblich. Irgendwo auch logisch, der Bankomat kostet etwas, die Befüllung kostet etwas, die Versicherung ebenso. Entweder das wird durch höhere Kontoführungsgebühren abgedeckt oder eben durch Gebühren pro Abhebung. Letzteres wäre sogar fairer, weil es steht ja jedem frei auf Bargeld weitestgehend zu verzichten (bargeldlos zahlen) oder sich das Bargeld in größeren Einheiten direkt in seiner Bank zu holen (das kostet nämlich nichts).
Jede Bankomatbehebung bei einer Fremdbank (Sparkasse-Kunde hebt bei Raiffeisen-Bankomat ab) führt dazu, dass die Hausbank der Fremdbank Spesen bezahlen muss. US-Bankomatbetreiber haben zusätzlich bislang noch die Gebühren eingezogen, die sie den Kunden per Gesetz nicht mehr verrechnen durften. Diese Praxis wird mit dem aktuellen Urteil völlig zurecht beendet. Für den Kunden sollte sich nichts ändern, außer dass eventuell einige Bankomaten abgebaut werden, die nicht mehr lukrativ für die Amis sind.
Ergänzung - die Abhebung in der Bank kostet nur dann nichts, wenn man sie selbst bei den Automaten in der Hausbank durchführt. Eine Schalterbehebung kostet bei vielen Banken extra. Kommt auch auf das abgeschlossene Kontopaket an.
"Jede Bankomatbehebung bei einer Fremdbank (Sparkasse-Kunde hebt bei Raiffeisen-Bankomat ab) führt dazu, dass die Hausbank der Fremdbank Spesen bezahlen muss."
Ähnlich wie beim Roaming, jeder zahlt am Ende jedem was, unterm Strich bleiben lächerliche Beträge übrig. Aber dem Kunden lastet man die volle Gebühr an.
Klar, Abhebung am Bankomaten kostet auch was, aber lange Zeit wollte man die Kunden in diese Richtung lenken, um beim Schalterpersonal sparen zu können. Bei den üblichen österreichischen Kontoführungsgebühren sollte die Behebung inklusive sein, ansonsten sind die Grundgebühren deutlich abzusenken.
Der Verweis auf das Roaming ist nicht so verkehrt, das Spiel funktioniert aber eben nur so lange, wie kein externer Partner mitnaschen will so wie hier mit den US-Bankomatbetreibern. Die haben ja keine Kunden die dann bei anderen Banken beheben, wo es sich wieder ausgleichen würde.
Es wäre unsinnig, die Kunden mit den Bankomatgebühren wieder vermehrt für Abhebungen zum Schalter zu lenken. Das kostet den Banken am Ende mehr und macht unzufrieden, weil die bescheidenen und kundenunfreundlichen Öffnungszeiten ärgern.
wenn sich Banken nichts mehr für ihr Geld holen können oder dafür bekommen weil es keine Zinsen mehr gibt , dann holen sie sich Geld wo anders denn Sie sind an der Quelle der Macht .
sie schaffen aber mit Bankomatgebühren ein Problem denn damit wird das Bargeldlöseszahlen NIE abgeschafft .
ich habe bei meinen Banken eine Gebührenpauschal ausgehandelt das mir jedes Quartal abegezogen wird. Sollten zusätzlichen Gebühren anfallen werde ich Alles überdenken .
> Unter dem Schlagwort „Verbot der Bankomatgebühren“ wurden
> vergangenes Jahr Bestimmungen zum so genannten
> „Verbraucherzahlungskontogesetz“ eingeführt.
Ja sapperment, WER HAT DENN vergangenes Jahr dieses Gesetz in der Passivform eingeführt?
Und jetzt kommt ein Gericht daher und löscht das Gesetz von damals, weils in der Passivform eingeführt worden ist.
Dass für Behebungen am Bankomat ein Entgelt verlangt wird, sollte generell verboten werden. Die Folge davon wäre nämlich, dass die Leute dann mehr Geld auf einmal abheben und dementsprechend mehr Bargeld mit sich herumtragen würden. Einen größeren Gefallen könnte man den osteuropäischen, auf Taschendienstahl spezialisierten Banden gar nicht tun!