Verurteilter Ex-Pater bedingt haftfähig
KREMSMÜNSTER. Der wegen sexuellen Missbrauchs an ehemaligen Zöglingen rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilte 81-jährige Ex-Pater des Stiftes Kremsmünster ist bedingt haftfähig.
Das geht aus einem nunmehr vorliegenden Gutachten eines medizinischen Sachverständigen hervor, wie das "Neues Volksblatt" (Donnerstag-Ausgabe) berichtete.
Eine Haftanstalt muss ihm demnach wie ein Pflegeheim Barrierefreiheit und andere Einrichtungen bieten, wird sein Verteidiger Oliver Plöckinger zitiert. Das zuständige Landesgericht Steyr habe nun bei der Vollzugsdirektion angefragt, ob es hierzulande eine solche Justizvollzugsanstalt gebe. Laut dem Leiter der Vollzugsdirektion Peter Prechtl gibt es in diesem Fall noch keine Entscheidung. Generell sei die Vollzugsanstalt Wilhelmshöhe bei Pressbaum für Personen adaptiert worden, die pflegebedürftig sind.
Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte. Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Zöglinge los. Gelegentlich erklärte er Kinder für "vogelfrei". Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.
Zwölf Jahre Haft hat Pater A. nicht für seine Stereowatschen ausgefasst, sondern für den nachweislichen jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch von 24 minderjährigen Schülern. Offensichtlich bringen es die Redakteure nicht auf die Reihe in diesem Zusammenhang auch explizit den Tatbestand analer und oraler Vergewaltigung von Kindern zu nennen, wie auch im Urteil nachzulesen ist.
Erinnert irgendwie an: Hans. K, den Freigänger. der ist auch nur noch teilzeit-Häfenbruder. Darin liegt wohl der Unterschied. Bedingt Haftfähig, bedingt Einsitzen!
Viele Geschichten wurden damals erzählt, als ich dort zur Schule ging. Miterlebt habe ich es nicht mehr. Aber Pater N. und B. waren auch nicht ohne.
Würde ich eine Strafe nach saudi-arabischem Muster vergönnen!(z.b 1000 Stockhiebe.. )
am züpfel geblieben dass er nur bedingt haftfähig is ?
Verdammt noch mal immer diese Ausnahmen !!!
und dann in absehbarer Zeit völlig schuldfrei ins Himmelreich eintreten. Oder doch etwa in die Hölle......
Also das ist unerhört.
So viel verbrochen unter dem Deckmantel der barmherzigen katholischen Kirche - und nun bedingt haftfähig.
Das ist ein zusätzlicher Skandal!
Der Mann gehört auf jeden Fall hinter Gitter - für immer.
Das ist doch nur die Spitze des Eisberges, was glauben sie,wenn wirklich alles ans Tageslicht käme? Die Scheinheiligen Brüder würden ALLEINE in der Kirche sitzen,den die wäre Leer!
bedeutet leider oft Verschonung vor Strafverfolgung im Alter und falls man sich sonstwie ein Gutachten besorgen kann. Traurig.
Skandalös!
Dem waren Kinder anvertraut,
hoffnungsvolle Zukunft erwartend!
Eine Eliteschule hätte das sein
sollen und ein Horror war das
für manche!
Zumindest ein Selbstmord ist noch
ungeklärt und wird wohl nie mehr
aufgeklärt werden!
In dem Fall dieses Expaters finde
ich diese "bedingte Haftfähigkeit"
eine unzumutbare Ausrede!!!
dieser Fall ist extrem.
Andererseits ist Haftunfähigkeit kein Einzelfall mehr und wird oft als zusätzliche "letzte" Instanz genutzt.