Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Verurteilter Ex-Pater bedingt haftfähig

Von nachrichten.at/apa, 12. März 2015, 09:15 Uhr
Prozess Kremsmünster Pater
Der angeklagte Ex-Pater »Alfons«. Bild: APA

KREMSMÜNSTER. Der wegen sexuellen Missbrauchs an ehemaligen Zöglingen rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilte 81-jährige Ex-Pater des Stiftes Kremsmünster ist bedingt haftfähig.

Das geht aus einem nunmehr vorliegenden Gutachten eines medizinischen Sachverständigen hervor, wie das "Neues Volksblatt" (Donnerstag-Ausgabe) berichtete.

Eine Haftanstalt muss ihm demnach wie ein Pflegeheim Barrierefreiheit und andere Einrichtungen bieten, wird sein Verteidiger Oliver Plöckinger zitiert. Das zuständige Landesgericht Steyr habe nun bei der Vollzugsdirektion angefragt, ob es hierzulande eine solche Justizvollzugsanstalt gebe. Laut dem Leiter der Vollzugsdirektion Peter Prechtl gibt es in diesem Fall noch keine Entscheidung. Generell sei die Vollzugsanstalt Wilhelmshöhe bei Pressbaum für Personen adaptiert worden, die pflegebedürftig sind.

Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte. Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Zöglinge los. Gelegentlich erklärte er Kinder für "vogelfrei". Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Dirndl und Lederhose: Die Tracht als Wirtschaftsfaktor

"Klein, schlecht, teuer": Wie man sich gegen Negativbewertungen wehrt

Live-Erklärung: Hans Bürger doch kein Dancing Star

Al-Jazeera-Schließung in Israel: Bürorazzia in Ostjerusalem

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

11  Kommentare
11  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
pozofrio (18 Kommentare)
am 13.03.2015 09:17

Zwölf Jahre Haft hat Pater A. nicht für seine Stereowatschen ausgefasst, sondern für den nachweislichen jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch von 24 minderjährigen Schülern. Offensichtlich bringen es die Redakteure nicht auf die Reihe in diesem Zusammenhang auch explizit den Tatbestand analer und oraler Vergewaltigung von Kindern zu nennen, wie auch im Urteil nachzulesen ist.

lädt ...
melden
FranzausWels (2.700 Kommentare)
am 12.03.2015 15:13

Erinnert irgendwie an: Hans. K, den Freigänger. der ist auch nur noch teilzeit-Häfenbruder. Darin liegt wohl der Unterschied. Bedingt Haftfähig, bedingt Einsitzen!

lädt ...
melden
watergate2000 (1.470 Kommentare)
am 12.03.2015 14:19

Viele Geschichten wurden damals erzählt, als ich dort zur Schule ging. Miterlebt habe ich es nicht mehr. Aber Pater N. und B. waren auch nicht ohne.

lädt ...
melden
Katzenkoerberl (1.838 Kommentare)
am 12.03.2015 13:47

Würde ich eine Strafe nach saudi-arabischem Muster vergönnen!(z.b 1000 Stockhiebe.. )

lädt ...
melden
pepone (60.622 Kommentare)
am 12.03.2015 13:42

am züpfel geblieben dass er nur bedingt haftfähig is ? traurig

Verdammt noch mal immer diese Ausnahmen !!!

lädt ...
melden
alf_38 (10.950 Kommentare)
am 12.03.2015 13:16

und dann in absehbarer Zeit völlig schuldfrei ins Himmelreich eintreten. Oder doch etwa in die Hölle......

lädt ...
melden
Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 12.03.2015 11:13

Also das ist unerhört.

So viel verbrochen unter dem Deckmantel der barmherzigen katholischen Kirche - und nun bedingt haftfähig.
Das ist ein zusätzlicher Skandal!

Der Mann gehört auf jeden Fall hinter Gitter - für immer.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 12.03.2015 12:47

Das ist doch nur die Spitze des Eisberges, was glauben sie,wenn wirklich alles ans Tageslicht käme? Die Scheinheiligen Brüder würden ALLEINE in der Kirche sitzen,den die wäre Leer!

lädt ...
melden
Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 12.03.2015 10:03

bedeutet leider oft Verschonung vor Strafverfolgung im Alter und falls man sich sonstwie ein Gutachten besorgen kann. Traurig.

lädt ...
melden
oblio (24.807 Kommentare)
am 12.03.2015 10:41

Skandalös!
Dem waren Kinder anvertraut,
hoffnungsvolle Zukunft erwartend!
Eine Eliteschule hätte das sein
sollen und ein Horror war das
für manche!
Zumindest ein Selbstmord ist noch
ungeklärt und wird wohl nie mehr
aufgeklärt werden!
In dem Fall dieses Expaters finde
ich diese "bedingte Haftfähigkeit"
eine unzumutbare Ausrede!!! traurig

lädt ...
melden
Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 12.03.2015 11:37

dieser Fall ist extrem.

Andererseits ist Haftunfähigkeit kein Einzelfall mehr und wird oft als zusätzliche "letzte" Instanz genutzt.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen