Grazer Amokfahrer bleibt weiter in Untersuchungshaft
GRAZ. Die Untersuchungshaft für den Grazer Amokfahrer Alen R. ist am Montagnachmittag abermals wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest zwei Monate verlängert worden.
Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 8. Februar angesetzt. Die Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel zur Anfechtung der U-Haftverlängerung.
Nach wie vor gibt es keine Anklage gegen Alen R., der im Juni bei seiner Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und mehrere verletzt haben soll. Mittlerweile ist die Expertise der Psychologin eingetroffen. Ihr Gutachten dient als Basis für die Ausführungen der beiden Gerichtspsychiater Peter Hofmann und Manfred Walzl.
Die Mediziner müssen in erster Linie entscheiden, ob der Verdächtige zurechnungsfähig war oder nicht, weil davon Unterbringung und Strafausmaß abhängen.