Die Eckpunkte des Atom-Deals
WIEN. Derzeit verhandeln die fünf UN-Vetomächte plus Deutschland mit dem Iran über einen endgültigen Vertragstext, um den zwölf Jahre andauernden Konflikt rund um die umstrittene iranische Urananreicherung zu beenden.
Die Vertragspassagen, die bereits geschrieben wurden sind an den Rahmen-Vertrag von Lausanne angelehnt. Dieser beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Teheran muss seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen unterwerfen:
- Hierbei müssen in den ersten 10 Jahren mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Uran-Anreicherung stillgelegt werden.
- Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19.000 auf rund 6.100 sinken.
- Weiters erklärt sich die Islamische Republik bereit, Uran fortan nur noch auf 3,67 Prozent anzureichern. Für den Bau einer Atombombe bräuchte das Land Uran, das auf 90 Prozent angereichert ist. Die Menge des bereits auf 3,67 Prozent angereicherten Urans wird für 15 Jahre von 10.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert.
- Nach Ablauf dieser Zeiträume sollen Anreicherung, Forschung und Entwicklung nur unter ständiger strikter Kontrolle erlaubt sein.
- Der Iran zerstört keine seiner Atomanlagen. Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natanz stattfinden.
- Darüber hinaus soll der höchst umstrittene Schwerwasserrektor Arak so umgebaut werden, dass er kein zum Bau von Atomwaffen nutzbares Plutonium produzieren kann. Die lange geheim gehaltenen Anreicherungsanlage Fordo südlich von Teheran soll in ein Forschungszentrum für Nukleartechnologie umgewandelt werden.
- Alle anderen nuklearen Aktivitäten des Iran werden bis zu 25 Jahre durch die Internationale Atomenergiebehörde kontrolliert.
- Im Gegenzug soll der Westen seine für den Golfstaat schmerzhaften Wirtschaftssanktionen aufheben. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen aber umgehend wieder in Kraft treten. Kontrolliert wird das Atomprogramm durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA/IAEO).
Die Details der oben genannten Punkte werden derzeit in Wien geklärt. Strittig ist unter anderem noch, wie schnell welche Sanktionen gelockert werden.
Bis zu selbst gesetzten Deadline am 30. Juni 2015 soll ein finaler Deal unterschrieben sein.