"Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang"
WIEN/GRAZ. Es bleibt bei lebenslang für den Grazer Amokfahrer Alen R. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Er wurde wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt .
Ein Drei-Richter-Senat verwarf nach einer Beratungszeit von wenigen Minuten die Berufung des 28-Jährigen, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren war. Drei Menschen wurden getötet, Dutzende schwer verletzt.
"Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang", führte der vorsitzende Richter Christian Dostal in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung genüge es, sich die Zahl der Opfer vor Augen zu führen, "die die Wahnsinnstat des Angeklagten nach sich gezogen hat", legte Dostal dar. Es handle sich um "einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte".
Zusammenfassung im Video:
Alen R.: "Ich war unzurechnungsfähig!"
"Ich war unzurechnungsfähig!", reagierte Alen R. auf die Entscheidung des Wiener OLG, ehe er von insgesamt fünf Justizwachebeamten abgeführt wurde. Die Frage, ob der Grazer Amokfahrer im Tatzeitpunkt aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig und damit schuldfähig war, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits im vergangenen April die Zurechnungsfähigkeit bejahende Einschätzung des Grazer Landesgerichts, die im Brennpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens gestanden war, bestätigt. R. war als schuldfähig eingestuft und wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt und zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Während der OGH den Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ließ, wies er die Berufung gegen das Strafausmaß dem Grazer Oberlandesgericht (OLG) zu. Dort erklärte man sich jedoch für befangen, weil sich eine OLG-Richterin unter den Schwerverletzten befunden hatte. Das Verfahren hinsichtlich der Strafberufung wurde folglich nach Wien delegiert.
Zu diesem Termin erschien Alen R. nun in einem schwarzen, abgetragen wirkenden Anzug und mit mehreren um den Hals geschlungenen Kreuzen und Rosenkränzen. Er machte einen wirren Eindruck. "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er nicht zurechnungsfähig ist", bekräftigte Verteidigerin Liane Hirschbrich. Ihr Mandant bekomme in der Justizanstalt seit einem Jahr einen Medikamenten-Cocktail und eine Depot-Spritze gegen "die schwerste Form der Schizophrenie" verabreicht, gab Hirschbrich zu bedenken. Das Erstgericht habe bei der Strafbemessung das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung des 28-Jährigen zu wenig berücksichtigt.
Als R. von Richter Christian Dostal um ein Schlusswort gebeten wurde, ehe sich der Senat zur Beratung zurückzog, gab der Mann weitgehend unverständliche, abgehakte Sätze von sich. "Es tut mir furchtbar leid" und "Ich kann mich nicht erinnern" war zu vernehmen.
"Dass der Angeklagte sichtlich retardiert durch Medikamente ist, bemerken wir", hielt Richter Dostal anschließend in der Urteilsbegründung fest. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit "ist aber geklärt", verwies der Vorsitzende auf die OGH-Entscheidung. Ähnliches galt übrigens für die mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verbundene Einweisung - letztere wurde von der Verteidigerin nicht bekämpft.
Nachdem er die Bestätigung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe vernommen hatte, bettelte R. um seine Freiheit. "Ich will raus zu meinen Eltern", wandte er sich an den Senat. "Mein Vater hat Krebs", fügte er hinzu. "Wenn Sie das Kreuz um Ihren Hals ernst nehmen, dann werden Sie lange für Sühne brauchen", bemerkte der Vorsitzende. "Ich war schon immer Christ", erwiderte der Amokfahrer abschließend.
Christian Dostal for President! Dessen Einstellung, "kann es nichts anderes geben als lebenslänglich" klingt wie Musik in meinen Ohren.
in dem Fall und bei dem seinem Vorleben kann jeder der Lesen und schreiben kann zu dieser richtigen Erkenntnis gelangen.
der ist zwar intelligent hat man gemeint aber dem fehlt halt dann die Erdung und deshalb ist er so gefährlich wie ein trockener Blitz...
mynachrichten1
richtig geschrieben ..GEFÄHRLICH ...
und genau so GEFÄHRLICH ist ein bulgarischen Gauner der vor dem Kadi in Deutschland steht der einer UNSCHULDIGE Frau am Berliner Bahnhof in den Rücken gefallen war ,sie die Treppe runtergestoßen als sie sich den Arm gebrochen hatte ...
jetzt redet sich der FEIGLING mit Alkohol und Drogen aus und erhofft damit mildere Strafe .
Alkohol & Drogen darf nie strafmildernd sein - im Gegenteil!!
Vieleicht findet sich auch für diese Kreatur ein Herr Dostal!
Wenn er zu seinem Vater will, hätte er vor der grauenvollen Tat nachdenken sollen.
Ein Urteil im Sinne der Gerechtigkeit!
Uns Steuerzahler kostet dieser Schwerverbrecher bis an sein Lebensende Unsummen!
Die Todesstrafe ist auch nicht billig, falls Sie darauf anspielen sollten.
2good4U
is a spritzel soooo teuer ?
aber die Sache ist " geritzt " wie man so schön sagt und das ist GUT so ... ein Spinner weniger auf den Straßen .
gut, das er nicht mehr in Versuchung kommt öffentlich unzurechnungsfähig zu sein.......besser wäre vielleicht noch eine Strafe wie sie im Islam dafür verhängt wird....
Justitia - einmal nicht blind! Richtige Entscheidung im Sinne der Opfer!