Hohe Geldstrafen: WWF warnt vor verbotenen Souvenirs
Oft beschlagnahmt: Erinnerungsstücke aus Elfenbein, Schildpatt und geschützten Pflanzen
Muschelketten, Haifischzähne oder Stauen aus Elfenbein – solche Urlaubssouvenirs schaden nicht nur der Tier- und Pflanzenwelt, sondern sind auch strafbar bei der Einfuhr. Zum Start der Urlaubssaison macht die Umweltschutzorganisation WWF (World Wide Fund for Nature) auf die Gefahren aufmerksam, die hinter manchen Mitbringseln stecken.
„Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass bedrohte Arten weiter an den Rand des Aussterbens gedrängt werden”, sagt WWF-Artenschutzexperte Georg Scattolin. Selbst geschützte Arten würden zu Souvenirs verarbeitet oder für andere touristische Zwecke missbraucht – denn die Nachfrage sei ungebrochen hoch. Um kein Gesetz zu brechen oder zur Naturzerstörung beizutragen, gibt Scattolin eine klare Empfehlung: „Von tierischen oder pflanzlichen Souvenirs ganz einfach die Finger lassen.”
Millionen getötete Seepferdchen
Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind Schnitzereien, Schmuck und Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern. Auch auf Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände, Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte sollten Urlaubende besser verzichten. Denn die Auswirkungen des Souvenirgeschäfts sind enorm.
Jedes Jahr werden 25 Millionen Seepferdchen für die Souvenirproduktion getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane müssen jährlich dafür ihr Leben lassen. Auch bei Stör-Kaviar, Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein ist Vorsicht geboten. Reisenden drohen neben der Beschlagnahme hohe Geldstrafen und im Extremfall sogar Haftstrafen. „Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. Nur wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite“, rät Scattolin.
Haifisch als Touristenmenü
Der WWF warnt außerdem vor seltenen Arten auf den Menüs vieler Urlaubsorte. Denn der hohe Fischkonsum an den Urlaubsdestinationen ist besonders in der Hochsaison nicht nachhaltig oder regional zu decken. “Vermeintlich lokale, frische Fänge stammen daher oft aus Zuchten oder Fernost. Zudem landen viele bedrohte Arten wie Haie oder Rochen versteckt auf der Speisekarte”, warnt der WWF-Experte.
Häufiger Betrug
Einer der häufigsten Betrugsfälle mit Meeresfrüchten in Italien ist Hai, der als Schwertfisch verkauft wird – dabei sind Haiarten im Mittelmeer drastisch überfischt. Andererseits wird ganz unverblümt mit “Shark-Burger” geworben – wie in Kroatien entdeckt. Auch wenn das Angebot an Fisch-Gerichten groß ist, empfiehlt die Umweltschutzorganisation vermehrt zu vegetarischen Alternativen zu greifen, die gerade in den Mittelmeerländern genauso traditionell vorkommen.
Ausfuhr-Regeln für Urlaubsländer rund um die Welt
- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen „CITES“ regelt seit 1973 den nachhaltigen Handel von rund 32.800 Pflanzen und 5950 Tieren. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz und Umwelt (BMK).
- Führt man das Souvenir ohne Genehmigung ein, droht eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Euro. Auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sind möglich.
- Innerhalb der EU ist keine Genehmigung nötig, bei besonders geschützten Arten aber eine Bescheinigung. So etwa bei einigen Orchideenarten.
- Man sollte sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien nicht.
- Näheres auf der ÖAMTC-Homepage: www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/vorsicht-bei-urlaubssouvenirs
Vorsicht auch wenn man alten Schmuck aus Elfenbein, Schildpatt Korallen hat,
nicht damit ins Ausland reisen 😉