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St. Georgen: Rakete explodierte vor Lokal

Von nachrichten.at, 01. Jänner 2016, 11:29 Uhr

Ein 17-Jähriger Vöcklabrucker zündete am Neujahrstag um 1:50 Uhr auf einem Parkplatz vor einem Lokal in St. Georgen im Attergau eine Rakete. Diese flog in den Eingangsbereich des Lokals und explodierte dort direkt neben einem 23-jährigen Türsteher.

Durch das rasche Einschreiten von Zeugen konnte der "Schütze" noch vor Ort angehalten und seine Daten festgestellt werden. Beim Eintreffen der Polizei war der Vöcklabrucker nicht mehr im Lokal. Er konnte zum Sacherhalt noch nicht befragt werden. Die Polizei muss nun klären, ob der 17-Jährige die Rakete gezielt auf den Türsteher gerichtet hat, oder sie durch einen Unfall im Eingang landete. 

Der Türsteher erlitt Verletzungen am Ohr und im Halsbereich. Er wurde von der Rettung in das LKH Vöcklabruck gebracht. Er konnte aber nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.

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5  Kommentare
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edita (3.639 Kommentare)
am 01.01.2016 13:01

Das Problem in diesem Fall wst nicht dss Alter, sondern die Rakete.
Da wurde diesmal wieder nicht im Vorfeld von oberster Stelle eingeschritten. Die Feuerwehr ist da jedesmal im Dauereinsatz. HNO-Ärzte haben wieder Hochbetrieb und Tiere leiden auch unter der Knallerei.
Haben wir soviel Geld zum In-die-Luft-Jagen....?

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 01.01.2016 12:37

Warum war der 17 jähriger vermutlich besoffene um diese Zeit noch nicht daheim. Wie weit gehen in diesem Lokal die Kontrollen. In jedem Dorffest gibt es verschiedene Armbänder je nach Alter und wenn der MÖCHTEGERN BODYGUARD es nicht zu stande bringt den unterschied der verschiedenen Bänder zu erkennen hat er Job verfehlt . Oder wurde wieder einmal in diesem schon der Polizei bekannten Lokal grob fahrlässig gehandelt
Fakt ist die Lager Thalheim Mondsee Frankenburg werden ÜBERWACHT nur unsere JUGEND kann im Drogen --Alk Zustand schalten und walten wie sie will. GRATULATION dazu dem LEHRMENSCH von Ewin Pröll der JOHANNA MICKL LEITNER

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smausz (2 Kommentare)
am 01.01.2016 12:51

Jugendlichen ist, lt. OÖ Jugendschutzgesetz,der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben und Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung erlaubt... Ob das sinnvoll ist, sei dahin gestellt. Eine Kontrolle nützt in diesem Falle wenig. Da sind die Eltern gefragt, dafür zu Sorgen, dass sich die Kids um diese Uhrzeit nicht mehr draußen rumtreiben. Nur leider haben diese auf Kids in dem Alter kaum noch Einfluss.

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herst (12.762 Kommentare)
am 01.01.2016 16:15

Und der alte Karl ist in seiner Jugendzeit immer brav um spätestens 22 Uhr schlafen gegangen? Hat NIE einen Blödsinn gemacht?

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Steuerzahler2000 (4.078 Kommentare)
am 01.01.2016 18:08

"Ein 17-Jähriger Vöcklabrucker zündete am Neujahrstag um 1:50 Uhr auf einem Parkplatz VOR einem Lokal in St. Georgen im Attergau eine Rakete"

Wo steht dass dieser IM Lokal war ?

Ein Türsteher ist für den Eingang verantwortlich, nicht für den Parkplatz !

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