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Was sich für Spender ab 2017 ändert

Von Valentina Dirmaier, 03. November 2017, 18:25 Uhr
Christkindl
Die Nacht des OÖN-Christkindls zu Gunsten notleidender Landsleute   Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Spenden können weiterhin von der Steuer abgesetzt werden - jedoch nur noch von steuerbegünstigten Organisationen. Einige Infos, was sich Wohltätige und das Christkindl neu ist:

Eine Absetzbarkeit der Spenden ist ab dem Jahr 2017 nur mehr über spendenbegünstigte Organisationen möglich: Die OÖNachrichten Christkindl GmbH zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a EStG 188 als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1458). 

Information zur Spendenabsetzbarkeit:

Download zum Artikel

Spendenabsetzbarkeit ab 2017

PDF-Datei vom 07.11.2017 (282,77 KB)

PDF öffnen

In Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht

Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke. Darunter fallen somit alle Spenden an notleidende Mitbürger. Das OÖNachrichten-Christkindl ist ab heuer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt Ende Februar des Folgejahres (Februar 2018) Ihren Spendenbetrag mitzuteilen. So wird ihre Spende automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. 

Um auf die Änderung zu reagieren,wurden die Christkindl-Zahlscheine bereits im Vorjahr abgeändert. Ein solcher wird der OÖN-Ausgabe am Samstag, 2. Dezember beigelegt und ist in jeder OÖN-Geschäftsstelle und in der OÖN-Zentrale in Linz erhältlich.

Zudem kann in jeder Bank sowie über Electronic Banking eine Spende überwiesen werden. Hinweis: Unbedingt im Feld Verwendungszweck Folgendes angeben: Vor- und Nachname lt. Meldezettel, Geburtstag und Postleitzahl (optional). Spende ans Christkindl IBAN: AT94 2032 0000 0011 1790. Vielen Dank!

Das ist neu für Privatspender

Wer seine Spende weiterhin absetzen möchte, ist verpflichtet, dem OÖN-Christkindl einmalig neben dem vollständigen Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) zusätzlich auch das Geburtsdatum bekanntzugeben. Wer seine Spende nicht absetzen will, brauch das Geburtsdatum nicht anzugeben. 

Jede Einzahlung muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Daher muss bei Einzahlungen von Familien- und Sammelkonten bekanntgegeben werden, wer die Spende steuerlich absetzen möchte. 

Firmen nicht betroffen

Wohltätige Firmen sind von der Novelle nicht betroffen. Die Spenden können wie bisher als "Betriebsausgabe" abgesetzt werden. 

 

Bei Fragen können sich Spender gerne an das Christkindl-Team (per Mail an christkindl@nachrichten.at) wenden. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung sehr herzlich!

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