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Zinsen: Welche Veranlagung sich bei Mietkautionen lohnt

Von Verena Mitterlechner, 08. März 2024, 08:00 Uhr
Waltraud Bouzek Arbeiterkammer
Waltraud Bouzek vom AK-Konsumentenschutz Bild: Arbeiterkammer OÖ

LINZ. Die Arbeiterkammer verglich die Konditionen der Banken, die teils große Unterschiede aufweisen.

Wer in eine Mietwohnung zieht, sollte damit kalkulieren: Üblicherweise muss der Mieter an den Vermieter eine Kaution in der Höhe von drei Bruttomonatsmieten entrichten. Gesetzlich festgelegt ist der Betrag nicht, laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs darf die Kaution aber nicht höher sein als sechs Bruttomonatsmieten. Seit 2009 muss die Kaution veranlagt werden und zwar getrennt vom Vermögen des Vermieters, damit sie im Konkursfall für den Mieter nicht verloren ist.

Die während der Mietdauer erzielten Zinsen stehen dem Mieter zu. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Vermieter frei. Wenn der Mieter es verlange, sei der Vermieter dazu verpflichtet, Auskunft über die Art der Veranlagung zu erteilen, sagt Waltraud Bouzek von der Arbeiterkammer Oberösterreich. Sie rät Mietern dazu, sich darüber zu informieren.

Denn die Abteilung für Konsumentenschutz hat die Angebote der Banken verglichen und teilweise große Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Verzinsung festgestellt. Während die Oberbank ein täglich fälliges Sparbuch etwa mit 0,001 Prozent fix verzinst und eine Auflösungsgebühr von 6,44 Euro verrechnet, bietet die Hypo Oberösterreich eine variable Verzinsung von 2,215 Prozent. Hier wird eine Auflösungsgebühr von vier Euro verlangt.

  • Eine detaillierte Auflistung zu den Veranlagungsangeboten finden Sie hier:
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Mietkaution Sparbuch Vergleich

Mietkaution Sparbuch Vergleich

PDF-Datei vom 07.03.2024 (337,92 KB)

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Sei der Vermieter damit einverstanden, könne der Mieter auch selbst eine Veranlagung auswählen, sagt Bouzek: Das Sparbuch, auf das der Kautionsbetrag eingezahlt worden sei, werde dann an den Vermieter übergeben.

 

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1  Kommentar
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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 08.03.2024 08:58

"Die während der Mietdauer erzielten Zinsen stehen dem Mieter zu."

Das waren bei großen Vermietern bis vor kurzem noch negative Zinsen.

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