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Hundeverbot, Ausmalgebot: Diese 7 Dinge sollten Mieter wissen

Von Elisabeth Prechtl,  03. Dezember 2023 14:00 Uhr
Hundeverbot, Ausmalgebot: Diese sieben Dinge sollten Mieter wissen
Ortsübliche Haustiere, etwa Hunde und Katzen, kann der Vermieter nicht pauschal verbieten. Anderes gilt bei Reptilien oder Spinnen. Bild: SKRYPKO IEVGEN

LINZ/LAMBACH. Ein generelles Ausmalgebot ist unzulässig – bei Schimmel gilt das Verursacherprinzip

4,07 Millionen Hauptwohnsitze gibt es in Österreich. 42 Prozent davon wurden laut Daten der Statistik Austria 2022 in Miete genutzt. In Oberösterreich liegt der Mietanteil bei 36 Prozent. Fragen des Mietrechts betreffen eine Vielzahl von Menschen. Grundsätzlich ist vorab immer zu klären, ob das Bestandsobjekt dem Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt: Das hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Errichtung sowie der Anzahl der selbstständigen Einheiten