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"Ein Stresstest für den Datenschutz"

Von Martin Roithner, 30. Mai 2020, 00:04 Uhr
Auswirkungen der DSGVO
(Symbolfoto) Bild: DPA

LINZ/WELS. Wie die Krise wirkt und warum Kritiker noch Lücken sehen.

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in der EU in Kraft. Zwei Jahre danach löst die Verordnung erneut Diskussionen aus. Befürworter sehen in ihr das richtige Mittel, gegen Missbrauch vorzugehen, Datenschützer halten sie für zahnlos und lückenhaft. Firmen kritisieren den hohen Aufwand.

"Corona ist ein Stresstest für den Datenschutz", sagt Michael Pachinger, Anwalt bei der Kanzlei SCWP Schindhelm und Datenschutzexperte. Die Debatte um die Corona-Handy-App zeige, das Bewusstsein bei den Menschen sei gestiegen. Pachinger sagt, die DSGVO sehe als rechtlicher Rahmen neue Technologien explizit vor und verhindere diese keineswegs. Freilich seien "Auflagen" zu beachten, damit es zu keiner Überwachung von Bürgern komme.

Für Unternehmen gelte es zwei Jahre nach Inkrafttreten nun, Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. In der Praxis mangle es oft daran, Daten automatisch zu löschen, Datenflüsse zu erkennen sowie Zugriffs- und Berechtigungskonzepte zu erstellen, so Pachinger.

Einer aktuellen Umfrage des Gläubigerschutzverbandes KSV1870 zufolge hat erst ein Drittel der heimischen Betriebe die DSGVO vollständig verankert. Acht Prozent von 600 befragten Firmen haben bisher noch keine Maßnahmen gesetzt. Dies sei in Zeiten der coronabedingt zunehmenden Digitalisierung "besonders besorgniserregend", so der KSV.

Kritiker stoßen sich bei der DSGVO auch an der Umsetzung. Der Datenschutzaktivist Max Schrems bemängelte diese Woche das unterschiedliche Vorgehen der EU-Länder. Während die französische Behörde Google bereits zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert habe, habe die bei Facebook zuständige irische Behörde noch keine Strafe verhängt. Und dies, obwohl es im Vorjahr 7215 Beschwerden in diesem Fall gegeben habe, merkte Schrems an.

Mahnen statt strafen

In Österreich gab es die bisher höchste Strafe im Oktober 2019 gegen die Post. Das mehrheitlich staatliche Unternehmen soll die Parteiaffinität von Millionen Kunden weitergegeben haben. Das Urteil, 18 Millionen Euro Strafe, ist nicht rechtskräftig. Andere Strafen habe es bisher bei Videoüberwachung gegeben, aber in weit geringerem Ausmaß, sagt Pachinger. Die Erfahrung zeige, dass die Behörde eher mahne statt strafe.

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Martin Roithner
Redakteur Wirtschaft
Martin Roithner

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