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Pensionssplitting wird selten genutzt: 309 Anträge in Oberösterreich

Von Verena Mitterlechner, 11. April 2024, 05:30 Uhr
Mom with newborn baby
In fast allen Anträgen wird der Anteil der Pensionsgutschrift von Männern auf Frauen übertragen. Bild: colourbox

WIEN/LINZ. Das Modell, das Altersarmut von Frauen lindern soll, wird nur selten genutzt.

Die durchschnittliche Frauenpension lag laut Statistik Austria im Jahr 2022 bei 1313 Euro, Männer erhielten im Durchschnitt 2229 Euro. Das ergibt eine Differenz von 41 Prozent. Das Pensionssplitting, das seit 2005 möglich ist, soll einen Beitrag gegen die Altersarmut von Frauen leisten, die in vielen Familien weiterhin die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen. Während dieser Zeit sind sie gar nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig, das wirkt sich negativ auf die Pensionshöhe aus.

Denn pro Jahr wird eine Gutschrift in Höhe von 1,78 Prozent vom Bruttojahresgehalt auf das Pensionskonto übertragen. Beim Splitting teilt etwa der berufstätige Vater einen Anteil dieses Betrags mit der Mutter seines Kindes, dieser wird dann auf ihr Pensionskonto angerechnet.

Das ist für die ersten sieben Jahre ab Geburt des Kindes möglich. Ist das Splitting einmal vereinbart, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Zahl der Anträge auf Pensionssplitting steigt jedes Jahr, liegt jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau.

Im Bundesländervergleich lag Oberösterreich im Vorjahr mit 309 Anträgen an der Spitze, wie die wirtschaftsliberale Denkfabrik Agenda Austria erhoben hat. Bei 13.637 Geburten entspricht das aber nur einem Anteil von 2,27 Prozent. "Die wenigsten Eltern wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt", sagt die Ökonomin Carmen Treml.

So gut wie alle Anträge würden rückwirkend gestellt, das ist bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes möglich. Die Höhe des gesplitteten Anteils darf maximal 50 Prozent betragen. "Das Pensionssplitting macht strukturelle Faktoren nicht wett", sagt Treml. Fehlende Kinderbetreuung und die hohe Teilzeitquote bei Frauen seien die Hebel, bei denen die Politik ansetzen müsse.

Umsonst sei das Splitting aber nicht: Wie die Agenda Austria berechnet hat, erhöht es die Haushaltseinkommen in der Pension zwischen 500 und 1000 Euro netto jährlich.

Automatisches Splitting?

Im Programm der Regierung wurde die Einführung eines automatischen Pensionssplittings festgeschrieben, umgesetzt ist es noch nicht. Laut Frauenministerin Susanne Raab (VP) sollte das Splitting immer eintreten, wenn nicht aktiv widersprochen wird. Die Grünen wollen hingegen ein Bündel an Maßnahmen gegen Altersarmut von Frauen.

Auch die Agenda Austria sieht das automatische Splitting kritisch: Es würde sich nicht für alle rechnen, sagt Treml. Eltern sollten bei der Geburt des Kindes informiert werden und dann selbst die passende Variante wählen.

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Verena Mitterlechner
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31  Kommentare
31  Kommentare
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Peter1983 (2.302 Kommentare)
am 11.04.2024 16:21

Vielleicht kann hier jemand Auskunft geben - rein interessehalber:

Wenn ich verheiratet bin und ein Pensionssplitting in Anspruch nehme, kann dieses nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gilt das auch bei einer Scheidung?

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Fafnir (390 Kommentare)
am 12.04.2024 07:36

Was liegt, das pickt!

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MThommy (880 Kommentare)
am 12.04.2024 09:46

Pensionssplitting heißt nur, dass in der aktiven Zeit über einen bestimmten Zeitraum ein Anteil der Beiträge (z.B. 50%), die sonst zur Gänze am Pensionskonto des Mannes landen, auf das Pensionskonto der Frau gutgeschrieben werden. Das erhöht also den Pensionsanspruch der Frau und verringert den des Mannes und kann auch nicht mehr geändert werden, egal ob es eine Scheidung gibt oder nicht.

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Utopia (2.691 Kommentare)
am 11.04.2024 11:24

Bis vor etwas mehr als 100 Jahren war es selbstverständlich, dass die Kinder die Eltern im Alter erhalten haben. Wer keine Kinder hatte, hat sich viel Geld erspart und konnte sich fürs Alter etwas beiseite legen.
Es war etwa 1919 als der Staat beschloss, den Kindern das für die Eltern vorgesehene Geld wegzunehmen und es an alle anderen zu verteilen und die Mütter leer ausgehen zu lassen.
Es wäre moralisch gerechtfertigt, dass nicht nur die Väter, sondern alle Menschen die Alterspension mit den Eltern teilen. Genaugenommen teilen die Eltern mit den wohlhabenden Dinks, denn nur die Eltern haben die Alterspension erarbeitet, indem sie sie Kinder finanziert haben, die dann die moralische Pflicht haben ihre Eltern zu erhalten.
Es gibt überhaupt kein logisches Recht dass man sich von den Kindern der anderen im Alter erhalten lässt, nur weil man einst selbst mit dem Pensionsbeitrag die eigenen Eltern erhalten hat.

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 11:33

Sie vergessen, dass die bösen Dinks meist beide Vollzeit arbeiten, oft bessere Jobs haben da keine Unterbrechung durch Kindererziehung, und in Folge ein Vielfaches an Abgaben zahlen.

Oder was glauben Sie wer Straßen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, etc. bezahlt?
Die Eltern tragen nur einen Teil der Kosten für ihre Kinder in Form von Verdienstentgang und Lebenshaltungskosten.

Aber auch alle kinderlosen zahlen fleißig mit in Form von Steuern.

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Jose (3 Kommentare)
am 11.04.2024 20:35

Absolut richtig

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 11:11

Ein Kind kostet einiges aber es sollte auch vom Staat ausreichendes zweckgebundenes Geld für dessen Ausbildung und Betreuung (Krabbelstube, Kindergarten und Schulen) geben!!!

Nicht das etwa nicht leibliche Väter herangezogen werden dafür zu bezahlen!!!

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 11:28

Der Staat hat gar kein Interesse daran die Kosten zu tragen.
Daher sind viele Dinge wie Kindergarten kosten oder auch Wohnzuschuss, etc. an das Haushaltseinkommen gebunden.
Damit kommt der neue Mann, der nicht der leibliche Vater ist automatisch zum Handkuss.

Wer also eine Single-Mutter datet hat höhere Kosten für weniger gemeinsame Zeit.

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 11:38

@ 2good4U:

Zuzug aus anderen Staaten kann nicht des Rätsel Lösung sein damit die Wirtschaft im eigenen Land funktioniert!

Es sollte im eigenen Interesse des Staates sein das in Österreich genügend Geburten sind und das sollte Österreich etwas Wert sein!

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 11:40

"Wer also eine Single-Mutter datet hat höhere Kosten für weniger gemeinsame Zeit."

... oder man hat getrennte Wohnsitze!

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 12:18

Hat auch höhere Kosten und weniger gemeinsame Zeit zur Folge.

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 15:21

Da haben Sie vollkommen Recht!

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 09:22

Ich konnte im gesamten Artikel nichts davon lesen, dass die ersten drei Jahre ohnehin als Beitragsjahre angerechnet werden und meines Wissens nach auch Pensionsansprüche entstehen.

Da die österreichische Frau im Schnitt gerade mal 1,5 Kinder bekommt denke ich nicht dass die Kindererziehung für 41% Differenz hauptverantwortlich ist.

Vielleicht liegt es auch daran, dass heute gerne lange studiert wird, dann arbeitet man ein paar Jahre, dann bekommt man ein Kind, und nach dem Kind bleibt man dann bis zur frühzeitigen Pension in Teilzeit.

Würden Frauen so lange arbeite wie Männer, so wäre ihre Pension auch höher.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.04.2024 10:26

Durch Einkommensunterschiede, die es nachweislich auch in Vollbeschäftigung gibt, haben Frauen oft tatsächlich bereits auf diese Basis eine geringere Pension.

Mit dem neuen System des Pensionskontos gehen weniger Jahre und Summen der Einzahlungen extrem in die Pensionshöhe ein. Versicherungsjahre mit geringen oder keinen Einzahlungen (Lehrjahre und sonstige Anrechnungen etc.) erhöhen dann nicht die Pension und fehlen. Das bringt tatsächlich eine breite Armut, aber nicht nur bei den Frauen!

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 11:24

Die Einkommensunterschiede bei Vollzeit liegen primär an der Jobwahl.
Jeder kann seinen Job selbst wählen. Niemand zwingt Frauen in schlechter bezahlte Branchen.
Wenn man freilich einen Job möchte bei dem man nicht schmutzig wird, wo es immer schön warm ist, wo man eine überschaubare Verantwortung hat und wo man jeden Abend pünktlich beim gehen kann verdient man halt auch weniger.

Alles eine Frage der Prioritäten.

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danadella (751 Kommentare)
am 11.04.2024 14:54

Vor kurzem berichteten die Medien, dass Frauen selbst in gutbezahlten „Männerberufen“ weniger verdienen als die männlichen Kollegen mit gleicher Ausbildung und gleichem Stundenausmaß.

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laskpedro (3.482 Kommentare)
am 11.04.2024 17:34

Dann müsste man aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur noch Frauen anstellen denn nach der Logik sinken dann bei gleicher Leistung und Umsatz massiv die Personalkosten und steigt der Gewinn .. dass dieses Modell noch keiner angewandt hat ist verwunderlich ..

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 21:12

So ist es.
Würden Frauen tatsächlich für die selbe Arbeit über 20% weniger bekommen, wer würde noch Männer einstellen?

Ist halt nur eine populistische Halbwahrheit aus dem feministischen Eck, bei der man Äpfel mit Birnen vergleicht.

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 21:09

Job, Ausbildung und Stundenausmaß sind halt nicht alles.
So sind Männer z.B. häufiger bereit weiter zu fahren wenn sie dort mehr verdienen (große Firmen zahlen z.B. im Schnitt mehr für die selbe Position, aber die Anfahrt kann weiter sein).
Auch sind Berufsjahren relevant. Hier haben Frauen oft einen Nachteil durch die Kindererziehung.
Und Männer sind auch risikobereiter. Sie sind also eher bereit einen guten Job in dem sie zufrieden sind aufzugeben und zu einer anderen Firma zu wechseln, nur weil sie dort mehr verdienen können.
Dazu kommt ein höheres Aggressionspotential, eine höhere Konfliktbereitschaft und ein höherer Ehrgeiz mehr zu verdienen, was sie öfter und härter verhandeln lässt als Frauen.

Keine Firma schenkt dir was, nur weil du ein Mann bist.

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user_0815 (1.791 Kommentare)
am 11.04.2024 09:09

Sinnvoller wäre, meiner Meinung nach, eine Familien/Partnerbesteuerung (wie in D).

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 08:47

Also die Pensionsdifferenz von 41% stimmt so schon Mal nur bedingt, da man die Bruttopensionen vergleicht.
Einzig relevant für die Menschen ist aber was sie zur Verfügung haben, also die Nettopension.
Hier liegt der Unterschied nur mehr bei ca. 30% Dank progressiver Einkommenssteuer.

Dazu kommt, dass diese Differenz eben nicht zum Großteil durch die Kindererziehung kommt.
Denn wegen ein paar Jahren (Frauen bekommen im Schnitt ja gerade mal 1,5 Kinder) kommen keine 41% zusammen.

Der Hauptgrund ist, dass sehr viele Frauen auch wenn die Kinder bereits groß oder sogar ausgezogen sind weiterhin in Teilzeit arbeiten.

Dank der unfairen Einkommenssteuerpolitik bleibt da Netto ja trotzdem einiges, aber wegen der geringen Abgaben wird halt auch nicht viel eingezahlt.

Wenn man sich als Paar einigt dass er Vollzeit arbeitet und sie Teilzeit + Haushalt macht, dann ist das deren Problem. Dass müssen sie dann unter sich klären.

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Ybbstaler (1.007 Kommentare)
am 11.04.2024 08:29

Einkommensunterschiede zwischen Partnern werden immer vorkommen (Ausbildung, Berufsfeld, Arbeitszeit,...). Weit interessanter wäre es über ein Familiensplitting bei der Einkommensteuer zu sprechen, wenn zB. ein Partner in Teilzeit die niedrigeren Progressionsstufen gar nicht ausnützen kann, während der andere mit besserem Einkommen sich ausbrennt.

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reinmar (401 Kommentare)
am 11.04.2024 06:45

Dafür sind Frauen bisher 5 Jahre früher in Pension gegangen, das muss halt auch eingerechnet werden. Pensionssplitting begünstigt nach einer Scheidung den Neuen, wenn er eine Witwenpension erhält.

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sergio_eristoff (1.300 Kommentare)
am 11.04.2024 06:42

Automatisches Splitting wenn kein Widerspruch erfolgt empfinde ich als weiteren Rassismus gegen Männer.
Das man während der ersten 2 Jahre als Mann die Pflicht hat seine Familie zu versorgen, versteht sich von selber. Das Pensionssplitting geht aber bis zum 7 Lebensjahr. Dazu muss man sagen Karenz wird auch in die Pension angerechnet als Beitragsjahre.

Familienfeindlich wurde auch die verpflichtende Karenz von Vätern eingeführt um die vollen Ansprüche zu haben bei der Karenz sowie möchte man ja die Möglichkeit der Bildungskarenz im Anschluss verhindern. Weiters kommt dann hinzu das der Kindergarten Haushaltseinkommen bezogen gilt und damit eine weitere Last ist.

Dazu schwingt zu dem allen immer ein gewisser Moralismus in Richtung "Männer kümmern sich nicht um den Nachwuchs und die Frau", sowas ist einfach schäbig.

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reinmar (401 Kommentare)
am 11.04.2024 06:45

Stimme Ihnen 100% zu.

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 07:59

@ sergio_eristoff:

Noch dazu ist es ein starkes Stück wenn man sich zu einer Liebe bekennt und sich an deren Wohnsitz anmeldet dass man dann Kindergartengeld zahlen muss sogar wenn es nicht das eigene Kind ist!!!

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2good4U (17.910 Kommentare)
am 11.04.2024 08:39

Stimmt.
Ich kenne einen Fall, der ist richtig blöd.
Da verdient der Kindsvater sehr wenig weshalb die Frau wenig Unterstützung von ihm bekommt.
Ihr neuer Freund verdient ganz gut, weshalb sie jetzt für den Kindergarten mehr bezahlen muss.
Es wird also vom neuen Freund erwartet die Frau und die Kinder die nicht seine sind finanziell zu unterstützen.
So macht sich der Staat zum Zuhälter.

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 11:05

@ 2good4U:

Ich hatte ein ähnliches Erlebnis; nur der Kindsvater hat aber gut verdient!

Wenn man die Obsorge übernimmt müsste man vom Staat aber ein Kindergeld bekommen. Das war bei mir aber nicht der Fall weil ich nicht der leibliche Vater war!!!

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 06:05

Pensionssplitting finde ich eine faire Angelegenheit!

Was ich jedoch als sehr unfair empfunden habe ist damals die Heranziehung des Haushaltseinkommen bei der Bemessung des Kindergartengeldes. Ich als Mann habe damals viele Monate sehr viel für den Kindergarten zahlen müssen obwohl es gar nicht mein eigenes Kind war!!!

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 11.04.2024 10:28

Ob man den Kindergarten für ein "fremdes" Kind bezahlt oder nicht, liegt einem frei.
Wenn man aber die Obsorge übernimmt, dann gelten für einen natürlich auch die Bemessungsgrundlagen.

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Peter2012 (6.313 Kommentare)
am 11.04.2024 11:02

@ Klettermaxe:

Ich gebe Ihnen nur teilweise Recht.

Sollte man sich nicht zu der Liebe einer Frau und dessen Kinder bekennen dann müsste man kein Kindergartengeld bezahlen!!!

Wenn man die Obsorge übernimmt müsste man vom Staat aber ein Kindergeld bekommen. Das war bei mir aber nicht der Fall weil ich nicht der leibliche Vater war!!!

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