Oberbank siegt gegen UniCredit bei Übernahmekommission
LINZ/WIEN. Im Rechtsstreit mit der UniCredit haben die Oberbank und ihre zwei Schwesterbanken BTV und BKS einen weiteren wichtigen juristischen Erfolg errungen. Nach drei Jahren hat die Übernahmekommission entschieden, dass ihre Vorgangsweise, sich aneinander zu beteiligen, rechtlich in Ordnung ist.
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Drei-Banken und ihrem Aktionär UniCredit ist zumindest in erster Instanz ein richtungsweisendes Urteil gefallen. Nach drei Jahren hat die Übernahmekommission festgestellt, dass es zulässig ist, dass die drei Banken aneinander beteiligt sind und entsprechend auch in den Syndikaten ihre Stimmrechte wahrnehmen. Das ist insofern von großer Bedeutung, weil die UniCredit im gegenteiligen Fall massiv an Macht und Einfluss in allen drei Banken gewonnen hätte. "Dann wäre auch eine Übernahmen durch die Italiener denkbar gewesen", sagt Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger. "Nachdem bereits der Oberste Gerichtshof vor kurzem in einer Grundsatzentscheidung alle zentralen Vorwürfe der UniCredit gegen die bestehende Ringbeteiligung der 3 Banken für unberechtigt erklärt hat, lässt nun auch die Übernahmekommission die UniCredit abblitzen."
Die Übernahmekommission hat aber festgestellt, dass es im Geschäftsleben nicht unüblich ist, dass man versucht, seinen Stimmrechtsvorsprung zu halten oder auszubauen, um etwa eine Übernahme zu verhindern. Alle Behauptungen, die drei Banken hätten ihre Stimmrecht nicht rechtmäßig ausgeübt, seien daher unberechtigt.
Diese Entscheidung hat weiterreichende Folgen. Die UniCredit hat unter Ausnutzung ihre Aktionärsminderheitenrechte durchgesetzt, dass die Oberbank formal ihren eigenen Vorstand klagen muss. Der Vorwurf: Die Oberbank hat BTV-Aktien zu einem über dem Börsekurs liegenden Preis erworben, um den Stimmrechtsvorsprung bei der BTV gegen die UniCredit abzusichern und eine Übernahme der BTV durch die UniCredit zu verhindern; dieser Aufwand sei angeblich ein Schaden der Oberbank. Dass aber ein Aktienerwerb zur Wahrung des bestehenden Stimmrechtsvorsprungs typischerweise tatsächlich im Interesse eines Aktionärs liegt, wurde jetzt von der Übernahmekommission bestätigt.
"Außer Spesen nichts gewesen", sagt Gasselsberger über die seit vier Jahren andauernden Versuche, Einfluss bei den Drei-Banken zu gewinnen. Er bezweifle aber, dass die UniCredit nun ihre juristischen Bemühungen aufgibt.
UniCredit wird Berufung einlegen.
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