Neue Wege: Einführung des Berufsbilds des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie wurde beschlossen
Neben der Etablierung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie gibt es auch eine Ausweitung des E-Rezeptes in Österreich.
Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Etablierung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie aus. Das Berufsbild wird nun endgültig auch in Österreich ab September 2023 eingeführt.
Das E-Rezept wird in Österreich seit Juli 2022 flächendeckend eingesetzt und hat somit die Papierform abgelöst. Nunmehr sollen die Nutzungsmöglichkeiten ausgebaut und der Anwendungsbereich auf Privatrezepte erweitert werden, zum Beispiel von Gynäkologen verschriebene hormonelle Verhütungsmittel, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden. Die entsprechende Änderung im ASVG wurde im Nationalrat mehrheitlich beschlossen.
Einführung ab September
ÖVP und Grüne haben erneut einen Antrag zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie vorgelegt, wobei die zentralen Inhalte der ursprünglichen Vorlage unverändert bleiben. Im Konkreten geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und die Etablierung einer speziellen Berufsbezeichnung im Zahnärztegesetz sowie parallel dazu um die Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden neuen Aufgaben der berufsrechtlichen Kammer im Zahnärztekammergesetz. Österreich gehört nämlich bis dato zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen nun ein Jahr später als geplant, nämlich am 1. September 2023. Als Qualifikationsnachweis gilt in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst. Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte an die schwierige Historie der Gesetzwerdung, die aufzeigt, wie kleinteilig das österreichische Gesundheitswesen ist und welche Eigeninteressen von manchen Playern oft verfolgt werden.
Das E-Rezept ist künftig auch bei Privatrezepten möglich
Das E-Rezept ist Teil des elektronischen Verwaltungssystems der gesetzlichen Sozialversicherung (ELSY) und bildet den krankenversicherungsrechtlichen Prozess von der Verschreibung von Heilmitteln über deren Abgabe bis zur Abrechnung umfassend ab. Bisher war dessen Einsatz nur für Sozialversicherungszwecke, z. B. der Verschreibung von Arzneimitteln und Heilmitteln, die auf Kosten der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, zulässig. Mit der von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderung des ASVG kommt es nun zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten. In Hinkunft können nämlich auch Heilmittel verschrieben werden, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden (z.B. hormonelle Verhütungsmittel). Diese Möglichkeit sollen auch Mitglieder von Krankenfürsorgeanstalten in Anspruch nehmen können. Außerdem wird in der Begründung des Antrags darauf hingewiesen, dass Rezepte für Heilmittel, die nicht im Rahmen einer Krankenbehandlung verschrieben werden, ohne Papierrezept eingelöst werden können.