Großprojekte schnell umsetzen: Gesetz umstritten
WIEN. Dauern Genehmigungsverfahren für "standortrelevante Projekte" zu lange, soll ein Gesetz den Bescheid ersetzen.
Lange Verfahrensdauern für strategisch wichtige Großprojekte sollen ab 2019 Geschichte sein. Die Regierung hat eine Punktation für das sogenannte Standortsicherungsgesetz beschlossen, das Ende dieser Woche in Begutachtung gehen soll. Das Vorhaben erhitzt die Gemüter. Die Wirtschaft applaudiert, Umweltschützer und Rechtsexperten üben heftige Kritik.
Laut diesem Gesetz sollen vor allem Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) künftig zeitlich absehbar werden. Sollte ein UVP-Verfahren nicht innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein, soll es ex lege als genehmigt gelten, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein standortrelevantes Projekt handelt. Diese Relevanz wird von der Regierung festgestellt.
Die Reaktionen auf dieses Vorhaben fallen sehr unterschiedlich aus. "Das Gesetz ist ein notwendiger Schritt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Das betrifft etwa die dritte Piste auf dem Flughafen Schwechat oder die 380-kV-Leitung in Salzburg", sagt der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Peter Koren. Die klare Fristsetzung sei richtig und wichtig.
Auch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer reagiert positiv und nennt als Negativbeispiel für lange Verfahrensdauern die vierte Linzer Donaubrücke, die neun Jahre durch unterschiedliche Einsprüche verzögert worden sei. Mahrer fordert zudem, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung von UVP-Verfahren rasch umgesetzt werden. Die AK fordert die Einbeziehung der Sozialpartner in die Beschlussfassung, was standortrelevant sei, begrüßt aber grundsätzlich schnellere Verfahren, solange demokratiepolitisch keine Einschnitte erfolgen.
Genau das sehen aber Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace in dieser Maßnahme. Sie verstoße gegen Verfassungs- und Europarecht, sagt ein Sprecher. Es sei zu befürchten, dass innerhalb von 18 Monaten gar nicht alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen.
Er kann sich dabei auf die Aussage von Verfassungsjuristen berufen, die das ähnlich sehen. "Was passiert, wenn von einer Seite das Verfahren mutwillig verzögert werde", sagt etwas Verfassungsprofessor Bernd-Christian Funk. Auch wenn die zweite Instanz nicht beschnitten werden solle, würde einem das Verbot, neue Aspekte dabei vorzubringen, die Hände fesseln.