Arbeitszeitgesetz EU-rechtswidrig?
LINZ. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz mit Zwölf-Stunden-Arbeitstag sowie der 60-Stunden-Woche widersprechen in einigen Passagen dem Unionsrecht:
Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das die Professoren Walter Pfeil (Universität Salzburg) und Elias Felten (Kepler-Uni) im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) erstellt haben. "Die Ausweitung der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unionsrechtswidrig", so Pfeil. Bisher waren sogenannte "leitende Angestellte" von den Schutzbestimmungen ausgenommen. Dieser Begriff werde nun jedoch bis auf die dritte Führungsebene ausgeweitet. Eine vollständige Ausnahme sei im EU-Recht aber nicht vorgesehen.
Auch die Möglichkeit, die Ruhezeiten in der Gastronomie bei geteilten Diensten zu verkürzen, verstößt laut Gutachten gegen EU-Recht: Grund ist, dass die Dienste zeitnah und nicht erst Monate später durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden müssen. Laut AK-Präsident Johann Kalliauer müssten viele Fragen nun die Gerichte klären. Die AK fordert eine Rücknahme des Gesetzes bzw. dessen Reparatur. (prel)
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