Verpflichtung von Medizinstudenten wäre möglich
WIEN. Der Medizinrechtler Karl Stöger (Uni Wien) hält eine "freiwillige Verpflichtung" von Medizinstudenten z. B. über eine Landarztquote grundsätzlich für möglich.
Zu dem Ergebnis kommt er in einem von der AK beauftragten Gutachten. Allerdings müssten bestimmte Grenzen eingehalten werden; so dürfen nur so viele Plätze "reserviert" werden, wie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung nötig ist. Die Bindungsdauer darf nicht zu lange sein.
Ausgangspunkt war die Forderung von Kanzler Karl Nehammer, Medizinern nach dem Studium eine Zeit lang eine Berufspflicht aufzuerlegen. Das wäre laut Stöger unzulässig. Anders ist es mit einer "freiwilligen Verpflichtung", wenn Studienwerber sich im Gegenzug zum bevorzugten Zugang verpflichten, für eine gewisse Zeit im Gesundheitssystem zu arbeiten.
Eine freiwillige Verpflichtung!😆
Den Vorschlag bitte gleich Herrn Babler unterbreiten!
Der redet ja auch von Verpflichtung, nämlich, dass Wahlärzte Kassenpatienten nehmen sollen müssen!