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WIEN. Die Diversion für die erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner im Falschaussage-Prozess rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz (VP) ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtete auf Rechtsmittel. Glatz-Kremsner hatte am ersten Verhandlungstag eine Diversion angenommen und die Zahlung von 104.000 Euro akzeptiert.
Sie haben in der Ausgabe Ihres periodischen Druckwerks "Oberösterreichische Nachrichten" vom 25.5.2023 unter der Überschrift "Verbotsgesetz: Gegen FP-Politiker wird ermittelt" einen Artikel veröffentlicht, in welchem Folgendes berichtet wird: "Gegen den Organisator des Akademikerballs und Wiener FP-Landtagsabgeordneten Udo Guggenbichler ist ein Verfahren wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung eingeleitet worden. Belastet wird er von einer Frau, die er mehrmals in die Räumlichkeiten der schlagenden Verbindung Albia mitgenommen hatte. Sie berichtete dem Staatsschutz, dass sie dort NS-Devotionalien gesehen habe. Guggenbichlers Anwalt wies die Vorwürfe als erfunden zurück." Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen Landtagsabgeordneten Ing. Udo Guggenbichler gemäß § 190 Ziffer 1 und Ziffer 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
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