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Spenden: Regierung wehrt sich gegen Kritik von NGOs

Von OÖN, 01. Dezember 2023, 04:54 Uhr
Spenden: Regierung wehrt sich gegen Kritik von NGOs
Finanzminister Brunner und Vizekanzler Kogler Bild: BUNDESKANZLERAMT/REGINA AIGNER

WIEN. Koalition weist den Vorwurf zurück, dass die Reform Organisationen, die zivilen Ungehorsam einsetzen, diskriminiert

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (VP) haben gestern den Entwurf für das Gemeinnützigkeitsreformgesetz vorgelegt – mit dem Ziel, dass ab Jahresbeginn 2024 gemeinnützige Spenden aller Art von den Bereichen Bildung und Menschenrechte über Sport und Kultur bis zum Tierschutz steuerlich absetzbar sein sollen.

Ein Ansinnen, das in der Begutachtung weithin positiv aufgenommen wurde. Kogler sprach von 45.000 Vereinen, die man zu neuen Profiteuren mache. Geschätzte 100 Millionen Euro würde den Gemeinnützigen zusätzlich zur Verfügung stehen.

Ein Passus der Reform ließ gestern aber bei mehreren NGOs und Rechtsexperten und in Teilen der Opposition die Wogen hochgehen. Demnach sollen Organisationen, die gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen, von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen sein.

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"Angriff auf Grundrechte"

Greenpeace-Chef Alexander Egit sah darin einen Angriff auf demokratische Grundrechte und auf zivilgesellschaftlichen Aktivismus. "Das AKW Zwentendorf, das Donaukraftwerk Hainburg oder der Lobautunnel" wären alle in Betrieb, wenn es diese Regelung schon damals gegeben hätte, warnte Egit. Eine Kritik, der sich auch die NGOs Attack, Fridays for Future und die Volkshilfe ebenso wie die SPÖ anschlossen.

Auch die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, sähe durch den Punkt "die Existenz von Vereinen der Willkür von Finanzämtern ausgeliefert".

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer warnte zudem vor Verfassungswidrigkeit, weil im Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürften, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstünden.

Zumindest diesen Punkt will Brunner noch einmal prüfen lassen, weil "Rechtssicherheit enorm wichtig ist". Denn "was Professor Mayer einwirft, kann Einzelfälle betreffen". Kogler wies die Sorge der Kritiker als unbegründet zurück. Auch er halte aus seiner eigenen Geschichte zivilen Ungehorsam in einer lebendigen Demokratie für ein durchaus legitimes Mittel. Brunner sprach von einer Stärkung des Missbrauchsschutzes.

Für die Regierung in die Bresche sprang mit Stefan Wallner der ehemalige Grünen-Bundesgeschäftsführer. Wallner, mittlerweile Geschäftsführer beim "Bündnis für Gemeinnützigkeit", hielt fest, "dass nicht jegliche Form strafbarer Handlungen zum Verlust der Spendenabsetzbarkeit führen kann".

"Keine NGO betroffen"

Das sei erst dann der Fall, wenn eine Organisation einen "erheblicher Anteil der Spenden", gemäß Judikatur mindestens zehn Prozent, für die Begleichung von Strafen verwende. "Davon wäre laut unserem Wissensstand auch in Zukunft keine österreichische NGO auch nur annähernd betroffen", sagte Wallner.

Außerdem hätten die Finanzbehörden zu beachten, dass "zivilgesellschaftliches Engagement durch das Versammlungsrecht streng geschützt ist".

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3  Kommentare
3  Kommentare
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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 01.12.2023 10:32

Gar kein Geld für NGOs wäre viel besser.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 01.12.2023 10:34

Ausgenommen natürlich Feuerwehr und Rettung, wenn man die dazu zählen will.

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rmach (15.800 Kommentare)
am 01.12.2023 07:14

Nachdem ich Seite 2 und 3 der OÖN gelesen habe, scheint nicht nur Nehammer kurzsichtig zu sein.
Dazu kommt noch, dass auch Kogler und Brunner darunter leiden.
Dass scheint auch der Grund zu sein, weshalb ihnen Ma@er auch die Verfassung vorlesen und erklären muss.
Geld nur für die braven NGOs, ist ein probates Mittel, um das Volk gefügig zu machen.
Was kommt danach?
Hoffentlich Politiker, die auch die Verfassung lesen und verstehen können.

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