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Pensionen: VfGH bestätigt Regeln zur Aliquotierung

07. Dezember 2023, 00:04 Uhr
Pensionen: VfGH bestätigt Regeln zur Aliquotierung
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Abgeordneten der SPÖ und FPÖ sowie mehreren Arbeits- und Sozialgerichten gegen die Pensionsaliquotierung abgewiesen.

Diese sei verfassungskonform, weil der Gesetzgeber von einer "Durchschnittsbetrachtung" ausgehen dürfe. Ob das Ergebnis in allen Fällen als befriedigend angesehen wird, sei nicht am Gleichheitsgrundsatz zu messen, teilte der VfGH gestern mit.

Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr. Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung.

Im Gestaltungsspielraum

Es liege "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sich bei der ersten Anpassung für ein Modell der Aliquotierung zu entscheiden", so der VfGH. Der Gerichtshof verweist darauf, dass bereits dadurch Ungleichbehandlungen entstünden, indem alle Pensionen (unabhängig vom Stichtag) jährlich mit 1. Jänner aufgewertet würden – dagegen bestünden keine Bedenken.

Dazu komme, dass der Gesetzgeber die angefochtene Aliquotierung 2023 abgemildert und für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt habe, um unerwünschte Auswirkungen dieses Modells zu begrenzen, so die Höchstrichter.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 07.12.2023 13:29

SPÖ, FPÖ und AK haben also wieder einmal die Unwahrheit verbreitet, wenn sie mehrfach und lautstark behaupteten, dass diese Regelung gegen die Verfassung verstoßen würde.

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fai1 (6.094 Kommentare)
am 07.12.2023 18:37

Dann hat man einfach Pech gehabt, wenn man im Oktober, November geboren ist. Dann gibt es einfach keine Erhöhung für das nächste Jahr.

Vielleicht fällt man in Zukunft auch als Oktober/November geborener um die nächste Kollektivvertragserhöhung um. Und wenn man im Juni geboren ist, dann gibt es nur mehr die Hälfte.

Das ist dann der Dank an die Bürger welche 45 und mehr Jahre fleißig in das Pensionssystem eingezahlt haben.

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Gelesen (751 Kommentare)
am 07.12.2023 09:53

Dass auch die Höchstrichter gegen das Volk sind sah man am Gis Urteil. Um welche Summen geht es da bitte? Warum haben die überbezahlten Sesselkleber Geld für das Ausland und die vielen Raketentechniker und andere Goldstücke, aber für die Österreicher ist nie genug da.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 07.12.2023 12:18

Wer rechnen kann, sieht sowieso keine Ungleichbehandlung.

Denn: wer früher in Pension geht, bekommt aufgrund der Abschläge deutlich weniger raus. Und wer später geht, hat mehr im Pensionskonto.

Dass man als Bürger mit jeder Aktion in jedem Fall nur gewinnen muss, ist eine typische österreichische Suderanteneinstellung.

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