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Aliquotierung der Pensionen laut VfGH verfassungskonform

Von nachrichten.at/apa, 06. Dezember 2023, 11:53 Uhr
(Symbolbild) Bild: Colourbox

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pensionsaliquotierung für verfassungskonform erklärt. Die Bestimmung, gegen die u.a. SPÖ und FPÖ eine Beschwerde beim VfGH eingelegt hatten, sei nicht gleichheitswidrig: Der Gesetzgeber kann laut VfGH von einer "Durchschnittsbetrachtung" ausgehen.

Ob das Ergebnis in allen Fällen als befriedigend angesehen wird, ist nicht am Gleichheitsgrundsatz zu messen, so der VfGH am Mittwoch in einer Presseaussendung. Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch dann die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr. Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung mehr.

Gegen diese Regelung in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG) hatten sich 69 Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ gewendet ("Drittelbeschwerde"). Darüber hinaus gab es auch Anträge von Arbeits- und Sozialgerichten sowie Betroffenen; insgesamt handelte es sich um "mehrere hundert Anträge", so der VfGH am Mittwoch.

Es liege "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers", "sich bei der ersten Anpassung für ein Modell der Aliquotierung zu entscheiden", so der VfGH. Der Gerichtshof verweist darauf, dass bereits dadurch Ungleichbehandlungen entstehen, indem alle Pensionen (unabhängig vom Stichtag) jährlich mit 1. Jänner aufgewertet werden - dagegen bestünden keine Bedenken. Dazu komme, dass der Gesetzgeber die angefochtene Aliquotierung 2023 abgemildert und für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt hat, um unerwünschte Auswirkungen dieses Modells zu begrenzen, so der VfGH.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 06.12.2023 19:38

Für alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, war das auch klar.

Die Opposition betreibt fast nur mehr billigen Populismus und Panikmache, und immer öfter muss die Verfassung jetzt für diese Art der Schmutzkübelpolitik herhalten. Bis einige Formalthemen bei COVID-Erlässen war das in letzter Zeit immer erfolglos, auch wenn es oft anders und als Sieg dargestellt wird.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.657 Kommentare)
am 06.12.2023 16:31

Dann wird man auch weiterhin (mit dankenswerter Hilfe der AK) durchrechnen müssen, ob man besser aussteigt, wenn man früher aus dem Berufsleben geht.

So wird es nichts mit der tatsächlichen Anhebung des Rentenalters. Wer so lange (oder länger) arbeitet, wie vorgesehen, soll nicht betraft werden!

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snooker (4.455 Kommentare)
am 06.12.2023 17:24

Ein Märchen, dass man besser aussteigt, wenn man früher in Pension geht.
Einmal mehr werden falsche Infos verbreitet.
Es geht nicht um eine höhere Pension, sondern um eine geringere oder höhere Erhöhung im Folgejahr.
Übrigens sind Aliquotierungen auch in anderen Bereichen gängige Praxis.

Es ist auch ein Märchen, dass man sich eine frühere Pensionierung (etwa um einige Monate) selbst aussuchen könne.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 06.12.2023 18:19

Auch der Propaganda der AK erlegen?

Wer früher geht, hat mit kräftigen Abschlägen zu rechnen!
Ups, wurde das etwas gar nicht eingerechnet?

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Gugelbua (32.308 Kommentare)
am 06.12.2023 15:32

es gibt aber Jobs da muß man die Leut förmlich rauswerfen,
sonst würden sie bis 80 auf dem Sessel kleben,
ich meine daß sich die Pensionsreform nicht nach denen richtet🤔

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fischersfritz (1.609 Kommentare)
am 06.12.2023 12:56

gute und faire Entscheidung!

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kpader (11.506 Kommentare)
am 06.12.2023 12:35

Trotzdem eine Sauerei!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 06.12.2023 13:08

Nein, man muss nur die Bemessung der Pension verstehen.

Es wäre umgekehrt falsch, auf die (für alle im selben System gleiche) Bemessung sofort die volle Erhöhung zu bekommen. Dann würden alle am Tag vor der Erhöhung in Pension gehen.

SPÖ und FPÖ spielen mit billigem Populismus und spielen parteipolitisch mit der Angst.

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