Sobotka will mehr Härte für straffällige Asylwerber
WIEN. Innenminister: Haftstrafe bei falschen Angaben.
Innenminister Wolfgang Sobotka (VP) will härter gegen Asylwerber vorgehen, die im Verfahren die Unwahrheit sagen oder währenddessen anders straffällig werden. Wer etwa vor der Polizei eine falsche Nationalität angibt, um sich im Verfahren einen Vorteil zu verschaffen, werde mit Geldstrafen von 1000 bis 5000 Euro (mit Ersatzhaft bei Nichtzahlung) bedroht, heißt es im Entwurf für ein neues Fremdenpaket. Bei gefälschten Dokumenten gibt es, wie bisher, ein Strafverfahren.
Verschärfte Strafen will Sobotka auch für illegal Einreisende, die bereits einen negativen Asylbescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Hier sollen Geldstrafen von 5000 bis 15.000 Euro möglich sein.
Beschleunigt werden soll ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge. Liegt eine schwere Straftat vor, soll ab Rechtskraft des Urteils innerhalb eines Monats die Außerlandesbringung möglich werden.
Ins Gesetz schreiben will Sobotka auch die konkreten Obergrenzen für Asylanträge (heuer 37.500). Aus dem Büro von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SP) hieß es, man werde die Vorschläge prüfen und bewerten. Sobotka möchte, dass das Paket im Frühjahr 2017 in Kraft tritt.
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das hören wir schon zum x-ten mal. aber geschehen tut nix. herr sobotka, haben sie schon mal einen nackerten in den hosensack gegriffen? schätzungsweise befinden sich ca.70 000 u-boote in österreich. tausende sind mit gefälschten papieren unterwegs. wieviel haben bis jetzt unser land freiwillig verlassen? wieviel wurden abgeschoben. diebstähle unter 150 euro werden gar nicht verfolgt. sollte wer erwischt werden gibts anzeige auf freien fuss, tagtäglich zu lesen.
Erstens: Einem Nackten kann man nichts ausziehen.
Zweitens: Bereits jetzt sind unsere Gefängnisse derart überbelegt, dass man sogar lebenslang verurteile (chinesische) Mörder nach 16 Jahren Haft auf tagelangen unbegleiteten Ausgang schickt (von dem sie natürlich nicht zurückkehren)! Also wohin mit den sicherlich in Ermangelung von Geld niemals Strafe zahlenden aufgegriffenen Fremden, Flüchtlingen, Asylwerbern?
Drittens: Der OGH spricht im Täuschungsparagraphen des öst. Strafgesetzes ständig davon, dass ein Beamter niemals in Bezug auf ein Amtsgeschäft getäuscht werden kann.
Entweder die Regierung ändert das Fremdenrecht und platziert dort einen entsprechenden Rechtssatz im Verwaltungsrecht, oder die ganze geplante Härte existiert nur am Papier.
Papier ist geduldig, die Mehrzahl der Europäer benutzen es täglich.