Österreichs Justiz im EU-Vergleich im Mittelfeld
WIEN. Wie unabhängig ist unsere Justiz? Geht es nach dem gestern von der EU-Kommission erstmals vorgelegten EU-Justizindex, dann liegt Österreichs Justiz bei diesem Kriterium im EU-Vergleich im Mittelfeld.
Österreich belegt bei der Frage nach der Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz Rang 11 unter den 27 EU-Staaten. An der Spitze liegt Finnland, Schlusslicht ist die Slowakei. Vor Österreich liegen noch die Niederlande, Irland, Deutschland, Schweden, Großbritannien, Dänemark, Luxemburg, Estland und Belgien.
Besser schneidet unsere Justiz bei der Verfahrensdauer ab: Bei „Nicht-Strafrechtsangelegenheiten“ ist Österreichs Justiz viertschnellste, bei „strittigen Zivil- und Handelsrechtssachen“ drittschnellste. Ins Spitzenfeld schaffte es Österreich auch beim Budget bezogen auf die Zahl der Einwohner. Hier belegt man Rang fünf. Nur auf Rang 19 liegt man bei der Zahl der Anwälte pro 100.000 Einwohner, auf Rang 10 bei der Zahl der Richter pro 100.000 Einwohner.
Es gibt Gesetzesauswucherungen die von der Verwaltung zum Missbrauch ausgelegt werden. Die Österreich lassen sich zuviel zumuten an Spitzfindigkeiten in der Rechtsdarstellung des AGBG und was hinsichtlich dessen sich die Verwaltung herausnimmt zum Strafgesetz und zur Verfassung. Der Bürger hat hier keine Möglichkeit und unzureichende Möglichkeiten seine Rechte einzufordern. Es werden durch Machtstellungen zuviel an unnützen Rechtsarbeiten im Gericht dem Bürger aufgehalst. Es gibt noch immer die 2 Klassengesellschaft die sich s leisten können sich mit Gesetzesauslegungen manche zum Narren zu halten nur um eine Verhandlung in die Länge zu schieben. Unsere österr. Gesetze haben grobe Fehler in ihrer Handhabung und diese werden dann mit Spitzgindigkeiten genau ausgenützt vom Gesetz wie Grasser und Strasser und Mesdorf B. es uns vorgeführt haben. Mit einfachen Menschen die sperrt man gleich weg. Deshalb gehört auch aufgeräumt und die JUSTIZ unabhängig gemacht weder von SPÖ noch von ÖVP Einf
ist nicht die Justiz sondern der Gesetzgeber zuständig. Wie der Name schon sagt.