Experte sieht Unzulässigkeiten bei Mindestsicherung
WIEN. Sowohl fünf Jahre Wartefrist auf die Mindestsicherung als auch ein "Arbeitsqualifikationsbonus" für Inländer sind grundsätzlich rechtskonform. Aber es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an.
Unzulässig ist es laut EU-Rechtsexperten Walter Obwexer, fünf Jahre aufhältigen EU-Bürgern 300 Euro zu streichen - und "nicht unproblematisch" bei Asylberechtigten und langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsbürgern.
Die Regierung plant einerseits, dass alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen ausnahmslos erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsicherung haben. Wir haben berichtet. Andererseits will sie Inländer besserstellen: Nur sie sollen automatisch ein Anrecht auf die volle Höhe von 863,04 Euro haben. Allen Ausländern werden 300 Euro gestrichen, wenn sie nicht ausreichende Kenntnisse in Deutsch (B1-Niveau) oder Englisch (das noch höhere C1-Niveau) sowie die Erfüllung von Integrationsanforderungen (wie Wertekurs) nachweisen.
Wartezeit für Asylberechtigte nicht zulässig
Fünf Jahre Wartefrist wären nur für Asylberechtigte nicht zulässig, erläuterte der Innsbrucker Europarechtler Obwexer der APA. Denn die Genfer Flüchtlingskonvention gebiete für sie dieselbe öffentliche Fürsorge wie für Staatsbürger. Wenn die Regierung Möglichkeiten zur Verkürzung der Wartefrist für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige streicht, ist das zulässig: EU-Bürger müssen laut EuGH-Judikatur in den ersten fünf Jahren Aufenthalt selbst über ausreichende Mittel zur Sicherung ihrer Existenz verfügen. Und Drittstaatsangehörigen haben erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt das Recht auf Gleichbehandlung bei sozialem Schutz.
Nach fünf Jahren Gleichbehandlung für EU-Bürger
Die fünf Jahre spielen auch beim Inländer-Bonus eine Rolle: EU-Bürger (die vorher ohnehin keinen Anspruch haben) dürfen ab diesem Zeitpunkt des Daueraufenthaltsrechts nicht anders behandelt werden als Inländer. Sie müssen bei Bedürftigkeit also ohne Nachweis von Sprachkenntnissen 863,04 Euro Mindestsicherung bekommen.
„Strafe“ strittig
Ob Drittstaatsangehörigen oder anerkannten Flüchtlingen 300 Euro gestrichen werden, ist "zweifelhaft". Obwexer verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Fall aus den Niederlanden: Demnach verstößt es gegen die europarechtlichen Vorgaben, wenn für jede nicht bestandene Prüfung über Sprach- oder Landeskenntnisse 1.000 Euro Verwaltungsstrafe kassiert werden. Denn ein Staat dürfe zwar Integrationserfordernisse verlangen, aber die Modalitäten müssten so gestaltet sein, dass sie nützliche Integrationsmaßnahmen nicht vereiteln.
Der ins Auge gefasste Arbeitsqualifikationsbonus wäre zwar "ein bisschen etwas anderes", merkte Obwexer an. Aber es wäre "nicht unproblematisch", wenn eigentlich integrierten Personen, die ausreichend - aber nicht am geforderten hohen Niveau - Deutsch können, 300 Euro zu streichen.
Was ist das "Mindeste"?
Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es noch ein besonderes Gebot: Ihnen darf die Leistung nicht unter die Erfordernisse eines menschenwürdigen Lebens reduziert werden. Ob 563,04 Euro ausreichen, werden möglicherweise Höchstgerichte entscheiden müssen - zumal einen Teil davon auch noch die Länder kürzen können, wenn die Wohnkosten bei ihnen niedriger sind.
So viel Herumklamüserei um diese Unwichtigkeit in diesem Jahr 2018, wo doch eh bei uns die Wahrscheinlichkeit für den 3. Weltkrieg im Herbst größer ist als eine stabile Regierung in Rom.
Wo wir die Flüchtlinge in einem Land sind, das auf diese Regelung der österreichischen Regierung pfeift
was wetten, dass all die vollmundigen Ankündigungen punkto Mindestsicherung etc. NICHT durchgehen werden?
Weil die EU Einspruch erheben wird. Dann wird alles wieder zurückgezogen und alles bleibt beim Alten (außer viell.für die betroffenen Inländer!)
Dann können wir mal wieder sagen "Außer Spesen nix gewesen".
UND - unsere hoch verehrte Regierung wird sich selbstzufrieden grinsend zurücklehnen und in vielen, vielen Worten uns, dem staunenden, dummen Volke erklären, dass sie ja ohnehin wollen hätten aber man würde ja sehen, dass die böse, böse EU alles vereitelt hat. Brüssel ist schuld dran.
Und man hat mal wieder abgelenkt, wovon auch immer.
Und das Ausländerthema, das ja der Hauptwahlgrund war, warum die jetzt in der Regierung sitzen, köchelt weiter.
PS: bin absolut gegen unbegrenzte Einwanderung. Antragstellung außerhalb der EU, Einreise nur mit gültigen Papieren. Grenzkontrollen auch innerhalb der EU. Zur Sicherheit aller in der EU lebenden Einheimischen und auch Zuwanderern.
Manche vermischen hier unbewusst oder auch bewusst die Rechtslage
Ob die betreffende Person in Österreich asylberechtigt ist (x sichere Länder durchwandert) ist eine Sache ( aber rechtlich für dieses Problem nicht relevant).
Wenn sich die betreffende Person allerdings in Österreich aufhält und um Asyl ansucht, dann ist sie entsprechend der EUGH Rechtssprechung zu behandeln. Genau das hat H. Obwexer gesagt und dies wird ausjudiziert werden müssen
stomper65
VOLLKOMMEN richtig !
ich habe ihm gestern zugehört und wieder viel gelernt .
Die Rechtslage ist SOOOOOO kompliziert und kann nicht einfach bei jedem Fall angewendet werden .
Jeder ! Cent ist einer zuviel !
kann sich ja nur um einen Rechtsschreibfehler deinerseits handeln -
ansonsten das Hirnwixen stoppen
Gerne reiche ich ihnen ein -e- nach,...
uiuiui,
mir ist ein Tippfehler unterlaufen, welchen ich zutiefst bereue! 😎
gern geschehen - dachte ich mir schon.
Noch einmal:
Dankeschön!
Wenn sich der Obwexer schon auf die GFK beruft, möge er sie nochmals lesen, wer von den zahlreichen Invasoren bei uns überhaupt Anspruch auf Asyl hat, wenn die um den halben Erdball angereist sind.
Das Ergebnis dürfte für ihn vielleicht verblüffend sein, der Normalbürger kennt den Atlas.
Wenn es in Ihrem dorf brennt & die "abgebrannte" familie bittet sie um vorübergehenden aufenthalt: Sagen Sie denen auch, sie sollen erst zu den anderen nachbarn gehen? Na also.
.....in unserem Dorf Österreich brennt es schon lange und keiner merkt es !!
Einem direkten Nachbarn wird man bestimmt Unterschlupf gewähren. Aber wenn das abgebrannte Haus 1000km entfernt ist und Sie den Menschen nicht kennen, glaube ich kaum, dass Sie dem alle Rechte in Ihrem eigenen Haus zugestehen.
hintergrundleser
das sind zwei paar Schuhe .
das eine ist Asyl Berechtigung TROTZ Dublin Abkommen .
Das andere ist Gleichbehandlung wenn Asyl gewährt wurde !
Darum brauchen wir Grenzkontrollen. Wir sind absolut nicht verpflichtet, jeden rein zu lassen, egal ob mit oder ohne Papiere, ihn dann durch zu füttern, zu beherbergen, medizinisch sowie mit Taschengeld zu versorgen und irgendwann seine Angehörigen nachkommen lassen. Manche realitätsfremden Leute glauben aber scheinbar wirklich, das müssen wir tun.
hintergrundleser
ja richtig , es besteht KEINE Pflicht !
ABER wenn Asyl gewährt wird , dann müssen die Konsequenzen für BEIDE Parteien umgesetzt werden . d.h. für den Staat als für den Asylant .
....Durchzufüttern: stimmt die Regierung hat soviele Mitarbeiter wie keine zuvor!
... Taschengeld und Medizin: stimmt sie haben zum Teil Beamten Status und somit bei der unangetasteten Krankenkasse bessere Leistungen als asvg Arbeiter/innen
...Nachkommen: stimmt beim Familiennachzug und Freundschaftsbesetzungen hat die FPÖ besonders ungeschlagen - ua. hat HC seine Lebensgefährtin als Sekretärin eingestellt mit überhöhten Gehalt!
Schwachsinn. Diese Regierung arbeitet, dazu braucht man auch Leute. Rotschwarz hat nur Daumen gedreht.
Beamtenstatus haben nicht nur manche Leute in der Regierung, das ist der Schwachsinn Nr. 2.
Das Personalwesen im Detail geht Sie auch nichts an, oder haben Sie sich auch aufgeregt bei den wahnsinnigen Frauen in Wien, wo die Roten nur in rauhen Mengen Geld verbrannt haben, ohne belangt zu werden?
Schirch, wie am Überlebensnotwendigsten noch geknausert wird.
Kleiner Rollentausch: Wer dafür ist, soll mal selbst probieren, ob dies überhaupt möglich ist...
Wer durch x sichere Länder sozial wandert braucht nicht mehr !!