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Bundesregierung schlägt Grazer Professor Kumin als EuGH-Richter vor

12. November 2018, 17:58 Uhr

Wien. Nach der missglückten ersten Runde bei der Suche nach einem neuen EuGH-Richter hat die Bundesregierung am Montagnachmittag ihre zweite Nominierung bekanntgegeben.

Der Grazer Europarechtsexperte Andreas Kumin soll Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden, wie das Bundeskanzleramt der APA mitteilte. Eigentlich hätte der Nachfolger der scheidenden Richterin Maria Berger (SPÖ) am 8. Oktober beim EU-Höchstgericht begrüßt werden sollen, doch zog die Linzer Rechtsprofessorin Katharina Pabel ihre Bewerbung zurück. Daraufhin schrieb die Regierung den Posten zum zweiten Mal aus, die Bewerbungsfrist endete bereits am 2. Oktober.

Neben einem formellen Ministerratsbeschluss ist nun noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates für die offizielle Nominierung Kumins notwendig. Pabel war im Mai nur mit den Stimmen von Türkis-Blau nominiert worden. Ende Juni zog sie ihre Kandidatur überraschend zurück - dem Vernehmen nach, weil sie im Hearing am EuGH gescheitert war. Die SPÖ forderte vor diesem Hintergrund, nun auch in Österreich ein öffentliches Hearing für die EuGH-Bewerber abzuhalten.

Andreas Kumin war in der Vergangenheit in verschiedenen Funktionen im Außenministerium tätig, seit 2005 leitet er dort der Abteilung für Europarecht im Völkerrechtsbüro. Zudem ist der Grazer Universitätsprofessor am Institut für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und hat daneben Lehraufträge an der Universität Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität Wien sowie an der Diplomatischen Akademie.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 21.11.2018 23:04

Mit seinem grenzdebilen Urteil vom 21.11.2018 zu der Mindestsicherung in OOE hat der EUGH einmal mehr bewiesen, dass er ein Hort für linke 68-iger Parteigänger ist.
Dieses Urteil reiht sich in ein weiteres einer Liste von Skandalurteilen ein.
Z.b. ist es nicht erlaubt, "Mohammed", obwohl es so zu bezeichnen ist, "Pädophilie" zu "attestieren.
Religionsfreiheit soll da Meinungsfreiheit überwiegen?
Die genaue Begründung ist absurd und zeigt nur, dass man vor Angst in die Knie geht.
Zurück zur Personalpolitik.
Die aktive Rolle der Juristin Berger (SP) läuft aus. Die erste Nominierung wurde von der Opposition erfolgreich torpediert. Hallo!? Seit wann bestimmt das die Opposition?
So lange solche Leute in der EU an leitender Stelle das Sagen haben wird sich nie was ändern.
In Polen dürfen Richter nicht vor 70 Jahren pensioniert werden, obwohl sie noch aus der Zeit des Kommunismus stammen. Hallo!!!???
Man sollte sich an Grossbritannien ein Beispiel nehmen.
Mit dem Brexit sagen sie diesem EUGH

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 21.11.2018 23:07

ade.
In den Unionsmitgliedstaaten Europas sollte man die Urteile des EUGH einer Qualitätsüberprüfung unterzogen werden.
Entsprechend dieser Überprüfungen sollen dann Urteile befolgt werden, oder eben nicht.
Denn bekanntlich ist niemand unfehlbar.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 14.11.2018 08:37

Und da stehen auch die besorgniserregenden Hintergründe :

https://derstandard.at/2000091254576/Neuer-EuGH-Richter-fiel-bereits-Message-Control-zum-Opfer

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 21.11.2018 22:48

Wer "Standard" liest, ist selber schuld.

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