Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    ANMELDUNG
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.
    '
gemerkt
merken
teilen

1948 bereits Impfpflicht gegen die Pocken

Von OÖN, 20. November 2021, 00:04 Uhr
Symbolbild: Impfung Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN/LINZ. Ende der 70er-Jahre waren die Pocken ausgerottet.

Traditionell wird in Österreich beim Thema Impfen auf Anreize und indirekte Maßnahmen gesetzt, etwa über Arztgespräche im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen oder Anstellungserfordernisse für bestimmte Berufe. Doch anders war das bei den Pocken: Am 30. Juni 1948 wurde ein "Bundesgesetz über Schutzimpfungen zu Pocken" beschlossen, das zwar keine allgemeine Impfpflicht festlegte, einer solchen aber ziemlich nahe kam. Mit dem Gesetz wurde keine Zwangsimpfung festgelegt, vielmehr wurde die Nichtbefolgung der Impfung mit einer Verwaltungsstrafe sanktioniert.

Vor allem Kinder mussten geimpft werden – und zwar bis zum 31. Dezember des der Geburt folgenden Kalenderjahrs bzw. im Kalenderjahr der Vollendung des zwölften Lebensjahrs, wenn eine Schule besucht wurde. Zur Impfung verpflichtet wurden darüber hinaus Erwachsene, die einen "pockengefährdeten Beruf" ausübten bzw. in "pockengefährdeten Anstalten oder Betrieben" arbeiteten.

De facto waren damit also alle Kinder von der Impfpflicht umfasst sowie Erwachsene in "gefährdeten" Berufen bzw. in einem "gefährdeten" Arbeitsumfeld. Was als solch gefährdeter Beruf bzw. gefährdetes Umfeld galt, wurde per Verordnung festgelegt. Darüber hinaus konnten auch sogenannte "Notimpfungen" angeordnet werden – etwa wenn im Umfeld von Ungeimpften ein Pockenfall aufgetreten war.

Wer gegen die Impfpflicht verstieß, musste eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1000 Schilling bezahlen oder bis zu 14 Tage Arrest antreten. Nach heutigem Geldwert wären das rund 1200 Euro. Gleiche Strafen galten auch für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollten.

Pflicht endete 1981

Aufgehoben wurde das Gesetz erst am 1. Jänner 1981, nachdem das World Health Assembly die Pocken dank der Impfung offiziell für ausgerottet erklärt hatte.

"Ohne die Impfpflicht hätten wir die Pocken Ende der 70er-Jahre nie ausgerottet", sagte kürzlich erst die Vorsitzende der österreichischen Bioethikkommission, Christiane Druml.

Der britische Arzt Edward Jenner hatte Ende des 18. Jahrhunderts einen Impfstoff entwickelt, indem er Menschen das für sie harmlose Kuhpocken-Virus injizierte, das ihnen eine Immunität gegenüber der lebensbedrohlichen Pockenkrankheit brachte.

mehr aus Innenpolitik

Politikergehälter: Mehrere Bundesländer erhöhen um 4,85 Prozent

Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker im Bund kommt

Kritik an Bewertungsboard für Medikamente

Tschechiens Premier zeigt "Verständnis" für Österreichs Atomsorgen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

51  Kommentare
51  Kommentare
Aktuelle Meldungen