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Whistleblower im US-Geheimdienst sind gesetzlich geschützt

Von nachrichten.at/apa, 07. Oktober 2019, 11:55 Uhr
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(Symbolbild) Bild: Apa

WASHINGTON. Ein Informant hat am 12. August die Affäre um ein Telefonat zwischen US-Präsident Donald Trump und seinem ukrainischen Kollegen Wolodymyr Selenskyj ins Rollen gebracht.

Der Hinweisgeber wandte sich an das Büro des Generalinspektors für die Geheimdienste (Inspector General of the Intelligence Community, ICIG), weil er ein "ernsthaftes Problem" bei der Einhaltung der US-Gesetze als gegeben sah. Für einen solchen Fall gibt es in den USA feste Regeln, der Hinweisgeber ist gesetzlich geschützt:

Die gesetzliche Grundlage

Unter dem früheren US-Präsidenten Bill Clinton trat 1998 ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern - Intelligence Community Whistleblower Protection Act - in Kraft, das 2010 mit der Einführung der Generalinspektion der Geheimdienste noch einmal ergänzt wurde. Die ICIG ist unabhängig vom Nationalen Geheimdienstdirektor (Director of National Intelligence, DNI). Dem Informanten wird Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen einschließlich Entlassung aus dem Dienst zugesichert.

Das Verfahren

Ein Whistleblower muss dem Generalinspektor seine Beschwerde vorlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob die Sache dringlich und von Gewicht ist. Als Kriterien gelten Gesetzesbruch und Fehlentwicklungen in den Geheimdiensten, "aber nicht Meinungsverschiedenheiten in politischen Angelegenheiten".

Wird die Beschwerde vom Generalinspektor als sachlich begründet eingestuft, geht der Fall an den Geheimdienstdirektor (DNI). Dieser hat eine Woche Zeit, um die Beschwerde an die beiden Häuser des Parlaments weiterzuleiten, gegebenenfalls mit Zusatzinformationen.

Der konkrete Fall

Der Hinweisgeber machte am 12. August geltend, der US-Präsident nutze sein Amt dazu aus, um "um Einflussnahme eines anderen Staates auf die Wahlen in den USA 2020 nachzusuchen". ICIG-Direktor Michael Atkinson fand die Beschwerde stichhaltig und leitete sie an den geschäftsführenden Nationalen Geheimdienstdirektor (DNI) Joseph Maguire weiter.

Maguire, der erst vor kurzem von Trump ernannt wurde, kam nach Beratungen mit dem Justizministerium und Anwälten des Weißen Hauses zu dem Schluss, er müsse den Kongress wegen mangelnder Relevanz nicht informieren.

Daraufhin setzte Atkinson Abgeordnete über die Existenz der Beschwerde in Kenntnis, nicht aber über den Inhalt. Maguire lenkte dann ein und reichte die Beschwerde am 25. September an den Geheimdienstausschuss weiter. Am 6. Oktober kam heraus, dass ein zweiter Whistleblower bereit ist, zu der Ukraine-Affäre auszusagen.

Die Rolle des Präsidenten

Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ist allgemein gehalten - und bezieht sich nicht direkt auf Fälle, die den Präsidenten betreffen können. Beim Inkrafttreten sagte der damalige Präsident Clinton, das Gesetz beschränke nicht seine "verfassungsmäßige Autorität", über die Preisgabe geheimer Informationen an den Kongress zu entscheiden.

Die Frage, welche Vorrechte der Präsident hat, ist nicht abschließend geklärt. In der Ukraine-Affäre entschied sich das Weiße Haus dafür, am 25. September eine Mitschrift des umstrittenen Telefonats zu veröffentlichen, die aber nicht alle Einzelheiten wiedergibt. Das Original der Beschwerde des Whistleblowers wurde am 26. September vom Geheimdienstausschuss veröffentlicht.

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