Georgische Präsidentin legt Veto gegen "Agenten-Gesetz" ein
TIFLIS. Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili hat ihr Veto gegen das vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Einstufung bestimmter Organisationen als "ausländische Agenten" eingelegt.
Sie habe erklärt, dass sie diesen Schritt wie angekündigt getan habe, meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass am Samstag. Die Präsidentin kann allerdings durch eine weitere Abstimmung im Parlament überstimmt werden. Gegen das Gesetz gab es im ganzen Land massive Proteste.
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Die Abgeordneten hatten am Dienstag mehrheitlich für das Gesetz votiert. Es sieht vor, dass sich Organisationen, die mehr als 20 Prozent ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, als "Agenten ausländischer Einflussnahme" registrieren lassen müssen. Kritiker sehen Parallelen zu einem Gesetz in Russland, mit dem die Regierung dort gegen Opposition und Teile der Gesellschaft vorgeht. Die Regierung in Tiflis verteidigt das Vorhaben als Stärkung von Transparenz und nationaler Souveränität.
Richtungsweisender Streit
Der Streit um das Gesetz gilt als richtungsweisend dafür, ob Georgien wie von der Regierungspartei "Georgischer Traum" propagiert auf eine Mitgliedschaft in EU und NATO hinarbeitet oder die Beziehungen zu Russland verstärken will. Die EU, die Georgien im Dezember den Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt hatte, hat wiederholt erklärt, das Gesetz werde ein Hindernis für die weitere Integration des Landes in die Gemeinschaft darstellen. Russland hat jede Einflussnahme in der Sache zurückgewiesen.
In der EU wird man, wenn man (per Gesetz) als Privatperson/Verein/NGO regelmäßig Geldmittel aus dem Ausland erhält, sofort der Geldwäsche, Terror oder sonstiger krimineller Tätigkeiten (z.B. in Zusammenhang mit Russland, China, Iran etc.) verdächtigt, und man wird gezwungen, alles offen zu legen. Wo genau liegt der Unterschied?
(1) Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass beispielsweise SOS-Kinderdorf der Geldwäsche, des Terrors oder sonstiger krimineller Tätigkeiten verdächtigt wird, wenn etwa Spender in Norwegen französische Kinderdörfer unterstützen. SOS-Kinderdorf (Zentrale in Innsbruck) gilt in den Mitgliedstaaten der EU auch nicht als "ausländischer Agent".
(2) Dass Geldflüsse im Rahmen der Geldwäsche-Richtlinie offengelegt werden, gilt in den meisten OECD-Staaten.
Zu (1): Und wenn regelmäßig Gelder aus dem Iran, Russland etc. überwiesen würden?
Dann würde man genauer rein schauen, beobachten, analysieren, und genau darum geht es auch bei den hier kritisierten Gesetzen. Also sinnerfassende Lesen und auf das jeweilige Posting eingehen und nicht einfach blind opponieren.
Und Punkt (2) bestätigt ja, was geschrieben steht, also dass so etwas auch im Westen üblich ist. Nur gibt es in der EU mit den Geldwäsche-Richtlinien der EU einen deutlich schärferen Umgang als in den meisten OECD-Staaten.
Sobald irgendwo der Name Russland auftaucht, haut es vielen sprichwörtlich den Vogel raus.
Sachlagen etwas nüchterner und objektiver zu beurteilen, würde dem Westen nicht schaden.