Justizreform: EU-Kommission verklagt Polen
WARSCHAU / BRÜSSEL. Im Streit um die Unabhängigkeit des Obersten Gerichts in Polen hat die EU-Kommission nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet.
Die Kommission beantragte ein Eilverfahren der EU-Richter und vorläufige Maßnahmen, um ein Inkrafttreten der Reformen vor dem 3. April 2019 zu verhindern.
Ein von der polnischen rechtsnationalen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, teilte die Kommission gestern in Brüssel mit. Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land Strafzahlungen drohen.
Zwangspensionierungen drohen
Brüssel will so geplante Pensionierungen und Neubestellungen von Richtern verhindern. Das neue polnische Gesetz setzt das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herab. Dadurch könnten 27 von 72 Höchstrichtern ausgetauscht werden, erklärte die EU-Kommission.
Das Gesetz ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.
Aus Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden.
Und dann schwafelt die exekutive(!) EU-Kommission vollmundig von Gewaltenteilung!
Obwohl sich die polnische Exekutive die Verfassungsänderungen ganz gewöhnlich wie in allen EU-Staaten von ihren Abgeordneten abnicken lässt