Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Keine Dashcams für Österreichs Autofahrer

04. Mai 2013, 00:04 Uhr
Keine Dashcams für Österreichs Autofahrer
Dashcam-Videos als Beweismittel bei Unfällen sind nicht erlaubt. Bild: Colourbox

Videoüberwachung vom Auto aus ist nicht erlaubt – wer trotzdem filmt, muss bis zu 25.000 Euro zahlen.

Die Datenschutzkommission hat der privaten Videoüberwachung vom Auto aus eine Absage erteilt.

Im Ausland sind die sogenannten Dashcams (am Armaturenbrett angebrachte Videokameras) sehr beliebt. Die Videoaufzeichnungen sollen nach einem eventuellen Unfall als Beweismaterial dienen.

In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes allerdings nicht erlaubt. Privatpersonen dürfen allerdings das eigene Haus, die Wohnung oder ein Firmengelände per Videokamera überwachen.

Wer das Verbot ignoriert und vom Auto aus filmt, muss mit einer Anzeige und einer Strafe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 25.000 Euro rechnen.

Beweissicherung erlaubt

Explizit erlaubt ist das Fotografieren und Filmen nach einem Unfall. Hierbei handle es sich um keine permanente Überwachung, stellte die Datenschutzkommission in einer Aussendung klar.

mehr aus Web

Billie Eilish mit "Auftritt" im Videospiel Fortnite

42 Prozent sitzen mit dem Smartphone am Klo

Samsung-Manager müssen sechs statt fünf Tage arbeiten

Microsoft stellt abgespeckte KI "Phi-3-mini" vor

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

7  Kommentare
7  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 22.06.2013 20:59

Was ich sehe, kann ich auch Filmen, das ist keine Videoüberwachung!
Dvreco.com

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 04.05.2013 19:45

die DSK kann mich mal.

Es wird keinesfalls gelingen, z.B. im Zuge einer Verkehrskontrolle, zu beweisen, dass die Kamera aufgenommen hat. Alleine das Abziehen des Steckers vom Bordnetz reicht ja wohl.

Ausserdem kann mein Galaxy-Tab, das ich gleichzeitig als Navi benutze, auch hervorragende Videoaufnahmen machen.

Die Strafandrohung, bis 25.000 Euro, soll wohl ein Scherz sein. Was glauben die, wer sie sind? Läuft das jetzt vielleicht so: Handyfonieren am Steuer 50 Euro, ist die Handycam dabei an, 25050 Euro?

Lach, lach, lach, ...

Und ein Radarwarner vielleicht 150.000 Euro?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 05.05.2013 19:48

und mich gleich mit ... aber spiralförmig!

WIR SIND DAS VOLK ... und meine filme (eh nur für den anlass) gehören mir!

lädt ...
melden
antworten
Franz.Mayr (170 Kommentare)
am 04.05.2013 14:53

dort, wo's um was geht, sind die schnarcher auf tauchstation (SWIFT, Fluggastdatenaustausch, Vorratsdatenspeicherung, ACTA usw).

dafür dann unnötige "erkenntnisse" und richtlinien bei angelegenheiten als ersatzhandlung dort, wo sie weder politik noch wirtschaft in die quere kommen bzw. einzelne wirtschaftszweige sogar fördern - kfz-sachverständigen und anwälten würde ja das geschäft abhanden kommen, wenn die verschuldensfrage bei unfällen einfach zu lösen wäre

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 04.05.2013 11:56

... die haarsträubende öterreichische Widerlichkeiten aufzeigen und zu denen massive regierungskritische Kommentare zu erwarten sind, werden in der Onlinine-Ausgabe immer sehr gut versteckt, um möglichst schnell in Vergessenheit zu geraten. Um den offenbar unbeliebten, weil kritikfördernden (und der FPÖ-Politik bei den nächsten Wahlen zuträglichen) Artikel überhaupt zu finden, muß man umständlich die Suchmaske bemühen. Zum diesem wuterzeugenden Thema gäbe es ansonsten sicherlich mehr als meinen Alleinkommentar von 06:54 Uhr!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 04.05.2013 06:54

.... über einen Unfallhergang kommt ein Bordkamera-Einsatz NACH einem Unfall logischerweise zu spät!
Eine mitlaufende Bordkamera dient als persönlicher Schutz und als Ersatz für einen fehlenden Zeugen gegen ein mögliches Lügenkonstrukt eines Unfallgegners!
Entgegen den Darstellungen der DSK handelt es sich bei einem Aufnahmeverfahren mit begleitendem Löschprogramm, dem sogenannten Loop-Verfahren, um KEINE "permanente Überwachung", wenn dieser "Loop" so kurz eingestellt ist, daß er sich auf die Sachdienlichkeit beschränkt und die darüber hinausgehenden Aufnahmen automatisch gelöscht werden!
Ich hoffe doch, daß die oft verwendete Abkürzung "DSK" auch wirklich für Daten-Schutz-Kommission und nicht etwa für Deppen-Schädel-Kommission steht!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 04.05.2013 19:50

ähnlich wie unsere Politiker, wird eben an Nebenfronten hart durchgegriffen. Zumindest versucht man den Eindruck von Geschäftigkeit vorzutäuschen, um ihre Daseinsberechtigung zu erhalten.

Das ganze Thema ist sowieso bald vergessen. Aufzuhalten sind die Kameras sowieso nicht, genausowenig wie das Handy, laute Musik oder Sex beim Autofahren...

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen