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Jeder fünfte Autofahrer fährt mit defektem Licht

Von Thomas Grumböck, 12. Dezember 2012, 00:04 Uhr
Jeder fünfte Autofahrer fährt mit defektem Licht
Wer mit falscher oder kaputter Beleuchtung fährt, riskiert eine Strafe. Bild: Weihbold

Licht und Sicht: Kaputte oder falsch verwendete Scheinwerfer erhöhen Unfallgefahr und ärgern andere Lenker.

Ausgerechnet in der dunkelsten Zeit des Jahres ärgern sich viele Autofahrer über zu viel Licht. Blendung, hervorgerufen durch Nebelschlussleuchten, schlecht eingestelltes Abblend- oder Fernlicht sowie Nebelscheinwerfer, macht Dämmerungs- und Nachtfahrten noch anstrengender, als sie ohnehin schon sind. „Im Schnitt ist jedes fünfte Fahrzeug mit einer mangelhaften Lichtanlage unterwegs. Die Mängel reichen von falsch eingestellter über verschmutzte und beschädigte bis hin zu defekter Beleuchtung“, sagt Gerhard Maier, ÖAMTC-Stützpunktleiter in Linz.

Ist eine Lampe ausgebrannt, sollte man sie schnellstmöglich austauschen lassen. Der technische Zustand der Beleuchtung muss übrigens immer einwandfrei sein, auch wenn das Licht nicht eingeschaltet ist. Bei falscher Licht-Verwendung oder defekter Lichtanlage wird meist ein Organmandat in Höhe von 36 Euro ausgestellt. Bei einer Anzeige kann die Strafhöhe aber auch einige hundert Euro ausmachen.

Viele Beschwerden gehen beim ÖAMTC zum Thema Nebelschlussleuchten ein. Der Rückstrahler darf eigentlich nur bei sehr schlechter Sicht – also bei dichtem Nebel, starkem Schneefall oder extremer Nässe – verwendet werden. Leider schalten viele Autofahrer schon beim ersten Nebelfetzen die Schlussleute ein und vergessen anschließend, sie wieder zu deaktivieren. Der Hintermann wird dann vom grellen Licht stark geblendet. „Der exzessive Einsatz der Nebelschlussleuchte ist nicht nur lästig, er kann natürlich auch gestraft werden“, sagt Ralph Wiplinger, Leiter des Rechtsservice beim ÖAMTC Oberösterreich.

Für den richtigen Einsatz der Nebelschlussleuchte gibt es eine Faustregel: Können die nächsten zwei, drei vorausfahrenden Fahrzeuge problemlos erkannt werden, dann liegt kein Grund vor, die Leuchte einzuschalten.

Nebelscheinwerfer immer erlaubt

Eine andere rechtliche Situation liegt bei der Verwendung der Nebelscheinwerfer vor. Die Breitstrahler dürfen einzeln oder gemeinsam mit dem Abblendlicht zu jeder Tages- und Nachtzeit eingeschaltet werden – auch bei bester Sicht. Diese nicht ganz nachvollziehbare Regelung ist ein Überbleibsel aus der Licht-am-Tag-Pflicht. Sinn dahinter: Für Fahrzeuge mit Xenonlicht wurde die Möglichkeit geschaffen, mit der Kombination Stand- plus Nebellicht zu fahren, um so die teuren Xenon-Birnen nicht unnötig zu strapazieren. Licht am Tag wurde mittlerweile abgeschafft, die unbeschränkte Verwendung von Nebelscheinwerfern ist jedoch noch immer legal. Wer gerne mit Nebelscheinwerfern fährt, sollte jedenfalls darauf achten, dass diese richtig eingestellt sind. Eine jährliche Kontrolle durch Fachleute ist zu empfehlen.

Immer wieder Unsicherheiten über die Verwendung der korrekten Beleuchtung gibt es auch bei Fahrten durch Tunnels. Selbst wenn die Röhre hell beleuchtet ist, muss das Abblendlicht unbedingt eingeschaltet werden. Park- oder Tagfahrlicht reichen nicht aus. Im Bindermichl-Tunnel in Linz wird die Einhaltung der Lichtpflicht übrigens regelmäßig von der Polizei kontrolliert.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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sirius (4.494 Kommentare)
am 12.12.2012 18:07

licht oder auch mehrere eine lebensgefährliche sache für unschuldige werden kann,wären 300 € und vorführpflicht nächsten tag zwecks überprüfung realistisch.
ein beispiel vorgestern, ein sattelschleppern kam mir wie ein einspuriges fahrzeug entgegen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 12.12.2012 18:01

sollte bei defektem licht mit 50 euro zur kasse gebeten werden.

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