Schulen: Aufgaben zuhause zählen zur Mitarbeit
WIEN. Die von den Schülern während der kommenden Wochen zu bearbeitenden Übungs- und Wiederholungsaufgaben sollen wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit in die Note einfließen.
Das hat das Bildungsministerium in einem Schreiben an die Direktoren festgehalten. Lehrer sollen außerdem Zusammenkünfte an Schulen vermeiden bzw. in kleinen Gruppen arbeiten. Arbeitssitzungen, Konferenzen, schulinterne Fortbildungen sollen nicht abgehalten werden. Gleiches gilt für Elternabende, Info-Veranstaltungen und Ähnliches. An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) sowie Sonderschulen, wo ab heute auf Betreuung umgestellt wird, soll es Lehrern ab 60 Jahren, mit Vorerkrankungen sowie mit besonderen Pflege- und Betreuungspflichten weitgehend ermöglicht werden, von daheim aus zu arbeiten.
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Frage an den Herrn Unterrichtsminister: Wer bekommt bei Volksschülern, insbesondere bei Erstklasslern die Mitarbeitsnote? Wohl eher die Eltern, oder?