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Rektor der Uni Klagenfurt klagte "Plagiatsjäger" Weber: Prozess

Von nachrichten.at/apa, 23. Mai 2024, 17:43 Uhr
Justiz Gericht Verhandlung Urteil
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

SALZBURG/KLAGENFURT. "Plagiatsjäger" Stefan Weber ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf der üblen Nachrede konfrontiert worden. Der Salzburger Kommunikationswissenschafter wurde vom Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, nach dem Mediengesetz geklagt.

Inhaltlich dreht sich die Klage um Statements von Weber in seinem Blog im Jänner 2024, welche die Entlassung von zwei deutschen Universitätsprofessorinnen in Klagenfurt betreffen.

Der Plagiatsjäger hatte auch Vorwürfe gegen die ehemalige Chefredakeurin des "Standard" vorgebracht: Rechtspopulistisches Portal finanzierte Gutachten über Journalistin Föderl-Schmid

Wie der Uni-Rektor in der "Kleinen Zeitung" von heute, Donnerstag, erklärte, habe Weber "eine Salve von Unwahrheiten und Anschuldigungen veröffentlicht. Das ist unzumutbar". Weber hatte in dem Blog hinterfragt, ob diese fristlose Entlassungen primär aus einer "Machtdemonstration" des Rektors heraus erfolgt seien. "Diese Behauptungen sind falsch", heißt es im Klage-Antrag von Vitouchs Anwältin Maria Windhager. Aus einer weiteren Formulierung in Webers Blog lasse sich der Vorwurf eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens ableiten.

Die Rechtsanwältin erläuterte bei dem Prozess, der von Richter Peter Egger geleitet wurde, dass einige Passagen in dem Blogbeitrag vom 5. Jänner, der immer noch abrufbar sei, besonders relevant seien. Das betreffe die Äußerungen von Weber, dass der Rektor die beiden Wissenschafterinnen "ein Leben lang in den Ruin getrieben" habe, diese mit den Spätfolgen bis heute zu kämpfen hätten und in der Wissenschaft nie wieder Fuß fassen könnten. Weber habe zu dem geschrieben, dass beide Frauen angegeben haben, von Vitouch über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein. Selbst kleinste Abweichungen bei Angaben seien moniert worden.

Die Entlassungen der beiden Universitätsprofessorinnen würden schon mehrere Jahre zurückliegen (2015 und 2017, Anm.), zudem seien die beiden Streitigkeiten in einem Fall gerichtlich und im anderen Fall außergerichtlich beilegt worden, konstatierte Windhager. Im Kontext des Blogs werde der Eindruck erweckt, dass gezielt gegen den Rektor vorgegangen werde, "in unverhohlen feindlicher Sprache". Der Blog stehe in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Hearing um den Rektorsposten an der Universität Klagenfurt, das am 15. Jänner 2024 erfolgte.

Vitouch ist seit 2012 Rektor an der Uni Klagenfurt und derzeit Präsident der österreichischen Universitätenkonferenz. Er hatte sich zwar in dem ungereihten Dreiervorschlag des Uni-Senates befunden, es wurde aber die Rektorin der deutschen Fern-Universität Hagen, Ada Pellert, einstimmig zur neuen Rektorin gewählt. Vitouch ist eigenen Angaben zufolge noch bis 28. Oktober 2024 im Amt.

"Sorgfaltspflicht verletzt"

Wie seine Anwältin gegenüber dem Richter weiter ausführte, habe Weber in dem Blog die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, weil er dem Rektor keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt habe. Sie sehe den Tatbestand der üblen Nachrede klar erfüllt. Webers Anwalt Georg Zechbauer entgegnete, der Tatbestand sei nicht verwirklicht worden. Weber sei bekannt dafür, Kritik an Missständen an Universitäten zu üben. In der Causa Uni Klagenfurt gehe es ihm darum, dass mit zweierlei Maß gemessen worden sei. Er kritisierte in seinem Blog, "eine nachgewiesene Plagiatorin wird offenbar für ein weiteres Jahr an der Universität geduldet, während zwei Kolleginnen wegen sozialen Fehlverhaltens in Form von Beleidigungen fristlos entlassen wurden."

Aus Webers Text ergebe sich keine Handlungsweise, die einen Straftatbestand verwirklichen würde, konstatierte der Rechtsanwalt. Der Rektor sei keiner Straftat bezichtigt worden. Dass die zwei Professorinnen schwerwiegende Folgen durch die Entlassung hätten, sie beruflich und körperlich ruiniert seien, "das ist alles wahr". Weber selbst sagte zu den Klagevorwürfen, er verstehe den Blog als eine Art "Whistleblower-Plattform". Die Kritik, er habe die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten, nehme er auf seine Kappe. "In meinem Blog gelten andere Spielregeln".

Die Rechtslage habe den Entlassungsgrund für die beiden Professorinnen ja erlaubt, sagte der Beklagte. Die Sprache in seinem Blog sei aber nicht feindlich. Er sehe in dem Blog auch keinen Konnex zu dem Rektor-Hearing, auch wenn er den Wahrheitsbeweis nicht antreten könne. Seine Angaben, die beiden Frauen seien "finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich von Vitouch ein Leben lang ruiniert worden", sei ein boulevardesk zugespitzter Satz, sagte Weber zum Richter. Er räumte allerdings ein, es wäre vielleicht besser gewesen, er hätte den Namen des Rektors weggelassen. Der Beitrag über Vitouch sei kein Bezahlauftrag gewesen, dieser sei auf Basis seines "ureigenen Interesses" erfolgt.

"Verblüfft über die Intensität"

In seiner Zeugeneinvernahme schilderte Vitouch, dass er sehr verblüfft über die Intensität und Leidenschaft war, die seitens von Weber betrieben worden sei. "Es war und ist das Interesse von Weber, mir Reputationsschäden zuzufügen." Die Serie von Blogbeiträgen sei nicht zufällig im Jänner, zum Zeitpunkt des Hearings, erfolgt, "das halte ich für eine kühne Behauptung". Der Rektor ortete in dem Blog "an den Haaren herbeigezogene Diffamierungen, "da wird Gift und Galle gespukt". Die Wortwahl "ein Leben lang in den Ruin getrieben" impliziere schon eine Schädigungsabsicht. "Das ist meines Erachtens eine Täter-Opfer-Umkehr, wie es im Buche steht." Er sei eine humanistisch geprägte, integre Person und neige auch nicht zu Machtdemonstrationen.

Bei den Entlassungen der beiden Professorinnen sei es um Mobbing und Bossing gegangen, erläuterte der Rektor. "Da geht es um Schikanieren von Mitarbeiterinnen und Studierenden, da geht es um Ausübung von psychischer Gewalt, da sind Leute massiv in Angst und Schrecken versetzt worden." Es habe massive Proteste von Mitarbeiterinnen und Studierenden gegeben, beinahe ein Dutzend Personen hätten sich an den Betriebsrat gewandt. "Es gab schon ein arbeitsmedizinisches Problem. Ich war gezwungen, die Entlassung auszusprechen."

Die Klage mit einem Streitwert von 11.000 Euro beruft sich auf Paragraf 6 des österreichischen Mediengesetzes. Der Prozess wurde gegen Abend wegen weiteren Einvernahmen von Zeugen vertagt.

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