Notruf-Affäre: Ermittlungen gegen steirischen Vize-Polizeichef Gaisch
GRAZ/KLAGENFURT. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen versuchter Nötigung aufgenommen.
Gegen jenen hochrangigen steirischen Polizisten, der mit seinen Äußerungen gegenüber einem Kollegen am Notruf-Telefon für Schlagzeilen gesorgt hat, wird nun einem Zeitungsbericht vom Dienstag zufolge ermittelt. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft hat, wie ein Sprecher dieser Behörde der "Kronen Zeitung" bestätigte, im Auftrag der Oberbehörde Ermittlungen wegen versuchter Nötigung aufgenommen. "Der Fall wurde an uns delegiert", sagte Sprecher Markus Kitz der Zeitung. Es gehe um den Verdacht der versuchten Nötigung. "Die Ermittlungen dazu führt das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung", berichtete Kitz.
Der hochrangige Polizist hatte in dem Telefonat eigentlich ein möglicherweise unerlaubtes Feuerwerk melden wollen. Als er trotz Namensnennung nicht vom Beamten am anderen Ende der Leitung erkannt wird, drohte er, ihm "die Wadl virezurichten" - zum Archivbericht.
Hochrangiger Polizist schikaniert Kollegen
Mit einem Disziplinarverfahren droht ein hochrangiger steirischer Polizist einem jungen Kollegen am Notruftelefon, als der seinen Namen nicht kennt.
Der Vorgesetzte beorderte den Polizisten im etwas ausfälligen Ton zum Termin in sein Büro, wo der junge Kollege alle Führungskräfte auswendig aufzählen sollte: "Und wenn Sie sie nicht kennen, dann werden wir ein Disziplinarverfahren einleiten. Haben Sie mich verstanden?", setzte der leitende Beamte scharf nach. Die Wochenzeitung "Falter" veröffentlichte einen Mitschnitt des Gesprächs.
Der "hohe" Herr sollte vielleicht darüber nachdenken, welchen groben Fehler er begangen hat, alleine dadurch, dass er den Notruf blockiert hatte
Er kennt sicher die Telefonnummer der Dienststelle, die er stattdessen wählen hätte müssen
Macht er sich nicht auch strafbar, wenn er zu unrecht den Notruf wählt?
Abrr viel wichtiger ist ja, das jeder Kollege sämtliche Namen und Rangordnung der obersten Chefs auseendig kennt. Damit retten wir die Welt 🙄
Ich ergänze ein "s" für 'das jeder Kollege ...'
Ist mir in der Aufregung entfleucht 😉
Der junge Beamte hatte ja den Stellvertreter gekannt, Manfred Komericky und damit war die Frage beantwortet! 1969 mussten wir beim Militär unsere Vorgesetzten auswendig lernen, auch die Dienstgrade, aber wir schreiben heute 2019, dieser Vorgesetzte lebt 50 Jahre in der Vergangenheit! Der junge Beamte war grandios und blieb die Ruhe in Person, solche Leute brauchen wir bei der Polizei und diese gehören befördert! Frohe Weihnacht für Alle!
Bin nicht sicher, ob bei ‚versuchter Nötigung‘ etwas herauskommt. Absichtlich so gewählt?
drohte er, ihm "die Wadl virezurichten"
Vielleicht werden dem Herrn Oberpolizistn a moi de Wadln viregerichtet...
Ein derart grstörter Mensch mehr gibt's nicht zum sagen
Der Ausgang des Verfahrens scheint klar:
Beförderung in die Funktionsgruppe A1/9 und sofortige Versetzung in den dauernden Ruhestand.
Geschätzter Ruhestandsbezug: 14 x 11.000,00 Euro jährlich ohne Abschläge.
Der Typ gehört sofort in die Parkraumüberwachung versetzt und die Beamtenpension auf die Höhe einer Ausgleichszulage gekürzt.
Wenn da jetzt nicht einmal ordentlich durchgegriffen wird, wird es solche Fälle immer wieder geben.
Der Stadtrat Hacker oder auch der Bezirksvorsteher von Wien-Donaustadt sind meiner Meinung nach auch solche Typen, die glauben sie seien wichtig und nicht ersetzbar.
Ein Versuch der Nötigung ist strafbar.
(bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe)
Der zuständige § 15 im Strafgesetzbuch lässt aber hier mehrere Hintertüren offen.Es ist entscheidend ob es beim "Versuch" blieb oder ob der Nötigungsversuch in eine "Tatvollendung" mündet.Was ja hier nicht der Fall war.Dem Beamten am Notruf wurden die Wadln ja nicht vieri gricht !
Er hat gute Chancen vor Gericht mit einer milden Strafe davonzukommen.
Seine Präpotenz ist trotzdem abscheulich.Es war auch nicht sein erster Versuch Mitmenschen einzuschüchtern.
Ich hoffe der öffentliche Druck durch die Medien bleibt und das Disziplinarverfahren wird ihm die "Wadln vieri richten"
Anschließend kann er für die Parkraumüberwachung eingesetzt werden.
Wenns auf die Tatvollendung ankommt, ist der ‚Versuch‘ hinfällig, also läßt auch dein posting alles offen.
@HARBACHOED-KARL falsch verstanden
ich meinte bei Tatvollendung würde die Strafe höher ausfallen.
Hier geht es aber um "versuchte Nötigung"
Ich bin der gleichen Meinung wie du.Es wird nix herauskommen.
google einfach § 15 StGB. Jusline.at
Ist ja an der Zeit geworden das ein Verfahren gestartet wird! Den wer seine Macht und seine Position so Missbraucht gehört meines Erachtens verurteilt!
Ich hoffe das die Staatsanwaltschaft dies bzgl. sehr neutral urteilt!
Gut ist ja das diese Geschichte weiter verfolgt wird und nicht wieder iwo im Papierschredder landet!
Nur zu hoffen das die Kärtner richtig und präventiv handeln sodass dies nicht nochmals vorkommt!👆🏻👆🏻👆🏻👆🏻
Das Bild sollte an jeder Straßenecke tapeziert werden, damit diesen Narzissten jeder kennt.
Die weitere Karriere sollte vom AMS geprägt werden.
Nö Danke..... Schade um jeden Liter Kleister der hierzu verwendet wird🤣
Kann man nur hoffen, dass ihm jetzt die "die Wadl virezurichten" passiert!
... veröffentlichte einen Mitschnitte ...
Lies was g´scheits!
Danke für den Hinweis, ist ausgebessert!
Hat Führung vom Chef in den 70ern erlernt und ist im alten Jahrtausend stecken geblieben.
In der Privatwirtschaft unvermittelbar.
ich vermute, dass das nicht der erste anruf dieses herrn in der notrufzentrale war und man nur vorspielte ihn nicht zu kennen und ihn auflaufen zu lassen. da haben beide nicht sittlich gehandelt.
Unsere tägliche Verschwörungstheorie gib uns heute...
Was ist den das für ein Schwachsinn.....
Aluhut nicht vergessen.
@ WELTLINER "ich vermute" Trinkens no a Vierterl Veltliner Prost
Hast schon wieder zu viel intus oder kommst bei dir eh nicht drauf an? der wollte gar nicht in die notrufzentrale anrufen. die Meldungen nicht verfolgt oder nicht verstanden oder beides?
Hochmut kommt vor dem Fall! Man sollte diesen "Vorgesetzten" zur Parkraumüberwachung einsetzen. Denn den Fahrzeugen ist es egal wer er ist.
Nicht Parkraum überwachen, besser Parkraum mit dem Straßenbesen sauber halten ...
und wieviele solch geistige hochflieger stehen denn noch im öffentlichen dienst? der typ hat einen mag. titel - aberkennung wäre angesagt!
Mag titel aberkennen wir wegen sowas juristisch nicht möglich sein. Aber der hr hofrat sollte ihm entzogen werden. Das sollte rechtlich machbar sein
Er braucht keine Angst haben !
Jetzt kennt ihn jeder !!