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Kostenlose Tests in bayerischen Stationen für Pendler

Von nachrichten.at/apa, 10. November 2020, 17:54 Uhr
(Symbolbild)

MÜNCHEN. Nachdem es Verwirrung bei den Pendlern um die von Bayern vorgeschriebene Testpflicht gab, hat der Grenzgänger-Landesverband OÖ in einer Aussendung am Dienstag klargestellt: Die Tests sind laut Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministeriums kostenlos an den bayerischen Teststationen in den Landkreisen.

Unternehmen sollen ihre testpflichtigen Mitarbeiter einmalig per E-Mail melden, das Testzentrum übernehme die Terminvereinbarung.

Einzelne Pendler könnten sich telefonisch an das Testzentrum wenden. Stationen gibt es in Passau, Pfarrkirchen, Neuötting, Simbach am Inn, Bayerisch Gmain, Traunstein und Rosenheim für Pendler aus Oberösterreich und Salzburg. Angedacht sind weitere in Wegscheid und Neuhaus am Inn. Zusätzlich gibt es mobile Teststationen und die Wacker Chemie in Burghausen – Hunderte Pendler aus Österreich – hat innerhalb des Werks eine Möglichkeit für ihre Mitarbeiter eingerichtet.

Österreichische Pendler nach Bayern müssen einmal wöchentlich ein negatives Corona-Attest vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Er ist innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Einreise vorzulegen. Ist die Person in einer Kalenderwoche nicht nach Bayern eingereist, entfällt die Vorlagepflicht.

AK klagt gegen Testpflicht

Die Arbeiterkammer Salzburg hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage wegen der wöchentlich vorgeschriebenen Coronatests für Pendler eingebracht. Angesetzt wird juristisch vor allem bei zwei Punkten: Zum einen widerspreche die bayerische Verordnung dem EU-Recht, zum anderen sei sie auch verfassungswidrig, weil eine Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz fehle, informierte die AK am Dienstagnachmittag in einer Aussendung.

Alleine in Salzburg sind rund 4.000 Beschäftigte und mehrere hundert Schüler betroffen, die zur Arbeit bzw. zum Unterricht täglich über die Grenze nach Bayern müssen. Seit Anfang November müssen sie dazu einmal pro Woche zum Corona-Test. Dieser ist zwar kostenlos, allerdings teilweise mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Die AK hat daher stellvertretend für einen Pendler Rechtsschutz übernommen und mit Hilfe einer Anwaltskanzlei aus Bad Reichenhall einen so genannten Normenkontroll-Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Widerspruch zu EU-Recht?

Laut dem Antrag widerspreche die Verordnung EU-Recht: Es gebe kein sachliches Unterscheidungskriterium dafür, dass Beschäftigte, die aus einem ausländischen Risikogebiet kommen, anders behandelt werden als Beschäftigte, die aus einem inländischen Risikogebiet in Bayern ihren Arbeitsplatz aufsuchen. Und es sei auch nicht nachvollziehbar, dass sich Personen aus Bayern 24 Stunden außerhalb des Freistaats aufhalten können, ohne der Testpflicht zu unterliegen, diese Regelung aber bei den Einpendlern aus Salzburg nicht angewandt wird.

Darüber hinaus fehlt aus Sicht der bayrischen Anwaltskanzlei der Einreise-Quarantäne-Verordnung die Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz. Diese stehe daher im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und sei verfassungswidrig.

Die Arbeiterkammer schilderte auch einen konkreten Fall: Ein Mann aus Oberdorf, der weder Auto noch Führerschein besitzt, lege seinen Arbeitsweg von Oberndorf über die Salzach ins benachbarte Laufen üblicherweise mit dem Rad oder zu Fuß zurück. Für Hin- und Rückweg zur Corona-Testung zur weit entfernten Corona-Testung sei er nun aber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Inklusive Wartezeiten und Testung benötige er dafür aktuell drei bis dreieinhalb Stunden wöchentlich bzw. 14 Stunden monatlich. Stellvertretend habe die AK daher den Rechtsschutz übernommen.

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1  Kommentar
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Herzer (244 Kommentare)
am 10.11.2020 18:41

Grundsätzlich ist dieser kostenlose Test eine Vernünftige Maßnahme. Für die juristischen Spitzfindigkeiten der AK Salzburg fehlt mir jedes Verständnis. Alles ist vernünftig, was die weitere Verbreitung dieses Virus hemmt.

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