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Höhere Strafen für Handy- und Gurtpflicht-Verstöße

Von nachrichten.at/apa, 01. März 2023, 14:02 Uhr
Die Strafen werden von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

WIEN. Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch eine Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf den Weg gebracht. Damit sollen unter anderem die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer oder gegen die Gurt- und Helmpflicht angehoben werden.

Zahlreiche Neuregelungen wird es auch für Fahrschulen und die Fahrlehrerausbildung geben. Für die Bewilligung von Überstellungsfahrten ist laut der 41. Novelle künftig auch ein "Österreichbezug" erforderlich.

Die 41. KFG-Novelle muss erst im Nationalrat beschlossen werden. Die Landesverkehrsreferentenkonferenz hat sich bereits im Jahr 2021 für eine Anhebung der gesetzlich festgesetzten Strafbeträge bei Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht ausgesprochen. Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge sind zu niedrig, "um noch abschreckende Wirkung zu entfalten", hießt es in der Folgeabschätzung. Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.

Im Jahr 2022 wurden österreichweit laut Innenministerium 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet.

Eine Schutzhelmpflicht bei All-Terrain-Vehicle (ATV) und Quads war bisher auf vierrädrige Kraftfahrzeuge abgestellt. Mittlerweile gibt es aber solche Fahrzeuge auch in sechsrädrigen Ausführungen. Die bisherige Verpflichtung hinsichtlich der Sturzhelmpflicht sowie die Regelung über die Kinderbeförderung soll auch für solche sechsrädrigen Fahrzeuge gelten.

Aufgrund von Missbrauchsfällen bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen wird künftig ein "Österreichbezug" als Kriterium geschaffen. Die 41. KFG-Novelle sieht auch vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter der Asfinag künftig auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf Autobahnen und Schnellstraßen kontrollieren dürfen.

Exaktere Regelungen gelten künftig für Fahrschulbesitzer und Fahrschulleiter, außerdem wird die Ausbildung des dortigen Lehrpersonals neu gestaltet und ein Fahrlehrerausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

Die Novelle berücksichtigt auch Lieferengpässe in der Fahrzeugindustrie. Wer ein Auto abmeldet, hat die Möglichkeit, das Kennzeichen freizuhalten. Ein neues Fahrzeug muss dann binnen sechs Monaten auf den gleichen Zulassungsbesitzer angemeldet werden, dann können die alten Kennzeichen übernommen werden. Weil sich Fälle häufen, wo Neufahrzeuge nicht rechtzeitig geliefert werden und die sechsmonatige Frist für die Freihaltung des Kennzeichens abläuft, soll diese nun auf zwölf Monate verlängert werden.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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nichtschweiger (5.900 Kommentare)
am 02.03.2023 07:41

Die Strafen für Verkehrsvergehen sind in Österreich, im Vergleich zu anderen Staaten, viel zu niedrig. Das verdanken wir der sozialistischen Einstellung unserer Regierungen nach der sich auch Durchschnittsverdiener Strafen für das zu schnelle Fahren leisten können sollen. Ganz früher wurde bei einer Lenkererhebung auch das Einkommen des Fahrers erfragt und die Strafen entsprechend angepasst. Eine Erhöhung auf 100 Euro für das Telefonieren mit dem Handy ist zwar eine Verdoppelung aber immer noch nicht wirklich eine Strafe. Man sollte davon ausgehen, dass die "Übeltäter" die Vergehen ja täglich machen aber nur 1-2 mal im Jahr erwischt werden. Ich denke da auch an meine Situation - ich fahre täglich auf bestimmten Straßenabschnitten zu schnell - meine letzte Strafe liegt trotzdem schon 1 Jahr zurück! Wenn man tatsächlich die Unfallgefahr verringern will müssen die Strafen massiv erhöht werden, so dass auch das einmalige "Erwischen" schon richtig weh tut! In anderen Ländern geht das!

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groma (1.056 Kommentare)
am 02.03.2023 06:44

Auf die längst überfällige Reduzierung der Alkohol-Grenze und drastische Erhöhung der Strafen bei Vergehen hat man wahrscheinlich bewusst vergessen. Würde man damit doch einen Großteil die Wählerschaft „traurig“ stimmen.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 02.03.2023 06:33

Macht doch endlich!

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sarkast (511 Kommentare)
am 02.03.2023 06:19

Diese Strafen sind noch viel zu niedrig...

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daniglu (150 Kommentare)
am 02.03.2023 06:12

Die Nichtblinker sind vergessen worden, eine wachsende Spezies.

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Peter1983 (2.280 Kommentare)
am 02.03.2023 06:49

Stimmt - auch die notorischen Links- und Mittelspurfahrer sollte man entsprechend belangen.

Wer der Rechtsfahrgebot nicht versteht oder verstehen will, muss halt entsprechend "brennen".

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waldfred (452 Kommentare)
am 01.03.2023 19:09

handy hermspielen 300er aus fertig. fahren eh so schon genug schwachsinn zusammen das eine wahre freude ist

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nixnutz (4.188 Kommentare)
am 01.03.2023 20:28

Hast das unterm Autofahren getippselt? Oder hast du deine Tastatur auch sonst nicht im Griff?

Ich frag ja nur grinsen

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zlachers (7.970 Kommentare)
am 01.03.2023 18:33

Schon ein paar Sekunden abgelenkt sein können beim Autofahren fatale Folgen haben. So schnell kann man dann gar nicht gucken, wie schnell dass geht wenn man, den Nachrichten Eingangston am Handy nicht bis zum anhalten ignorieren kann, und unbedingt während der Fahrt die Nachricht noch lesen will, und wie schnell man dann in ein Unfall verwickelt sein könnte, im Krankenhaus oder in irgendeinen Graben ändern könnte. Das weiß eigentlich eh jeder dass dies alles passieren könnte, und trotzdem gibt es welche denen das erst wirklich passieren muss dass sie beim Auto fahren nur Auto fahren und sonst nix anderes tun.

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magicroy (2.787 Kommentare)
am 01.03.2023 20:55

Genau deswegen verstehe ich nicht, warum die Autohersteller auf die Bedienung der Grundfunktionen via Bildschirm setzen. Sehr schizophren das alles.

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groma (1.056 Kommentare)
am 02.03.2023 06:46

Das funktioniert bei den von ihnen vermutlich gemeinten Modellen auch sehr gut via Sprache. Das Display ist dann nur noch sekundär.

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groma (1.056 Kommentare)
am 02.03.2023 15:31

Das funktioniert bei den von ihnen vermutlich gemeinten Modellen auch sehr gut via Sprache. Das Display ist dann nur noch sekundär.

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ej1959 (1.950 Kommentare)
am 01.03.2023 17:34

Hauptsache man darf die Riesenfernseher im Cockpit bedienen wenn man die Heizung umstellen will.
Lächerlich das ganze

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medspecht (943 Kommentare)
am 01.03.2023 18:56

Politclowns und in Dienst-Limos chauffierte/dösende Mandatare haben genial erkannt : Höhere Verwaltungsstrafen für Handy am Steuer/Helmi sichern unsere Zukunft.
Anm.: Kann/will eh niemand kontrollieren, aber Hauptsache, die Regierung flatuliert den Duft der großen weiten Welt, so wie sie Leutnant Gustl &Co gefällt.

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groma (1.056 Kommentare)
am 02.03.2023 06:48

Also ich sag meinem Auto mit dem „Riesendisplay“, dass es die Heizung oder was auch immer so stellt wie ich will, und ja, dass funktioniert tatsächlich zu 99% ganz gut.

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supercat (5.340 Kommentare)
am 01.03.2023 15:36

Diese Geldstrafen sind lächerlich gering - bei Handyverstoß wären € 300,- noch zu milde.

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AroundTheWorld (2.299 Kommentare)
am 01.03.2023 16:07

Haben sie kein Smartphone? Ich frage nur wegen ihrer Bissigkeit. LOL

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supercat (5.340 Kommentare)
am 02.03.2023 07:47

doch, aber nicht beim Autofahren!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.451 Kommentare)
am 01.03.2023 17:37

... und bei Berufskraftfahrern (Bim, Bus, Taxi und LKW) nochmals verschärft.
Weg mit den "Kavaliersdelikten"!

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Puppihaxi (63 Kommentare)
am 01.03.2023 15:18

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ,kurz noch einen Clip ansehen,
Anschnallen ist sowieso uncool ,Alkohol und Drogen-logisch,
Verkehrsregeln gelten nur nach Bedarf(Schutzweg, rote Ampel)
Tempolimit ist eine reine Empfehlung,
Alltag in Österreichs Strassenverkehr !!!

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paschij (135 Kommentare)
am 01.03.2023 15:34

Na sagen sie mal, alles eigene Wahrnehmung und faktisch unterlegt.
Bravo, "Guter, Braver Österreicher"

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Dogushi (79 Kommentare)
am 01.03.2023 18:13

Doppelt so viele Tote im Straßenverkehr als unsere Schweizer Nachbarn ist doch ne Ansage. Die können vielleicht nicht besser Autofahren aber es wird halt kontrolliert und die Strafen schrecken ab.

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sagenhaft (2.118 Kommentare)
am 01.03.2023 16:30

ja weil die Tempolimits jetzt nicht mehr Gefahrenstellen entschaerfen sondern nur nach der Willkuer der Politiker aufgestellt werden, insbesondere dort wo der Buergermeister wohnt(((

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Zonne1 (3.664 Kommentare)
am 01.03.2023 14:27

88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht ... und das sind nur die, die erwischt wurden .
Jaja, die "personliche Freiheit" ...

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il-capone (10.398 Kommentare)
am 01.03.2023 14:26

Ohne dichtes Kontrollnetzwerk nix wert.
Die Lahmen & die Blinden ...

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AroundTheWorld (2.299 Kommentare)
am 01.03.2023 14:09

Feststellung durch persönliche Wahrnehmung?
Wahrscheinlich dann auch noch per Anonymverfügung zugestellt?
Eine feine Gesellschaft die so etwas ausheckt.

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