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Extrem hohe Inzidenz: Ausreisebeschränkung für gesamtes Gasteinertal

Von nachrichten.at/apa, 11. März 2021, 19:38 Uhr
Corona: Beginn der Ausfahrtsbeschränkungen für die Gemeinde Bad Hofgastein.
Ausfahrtsbeschränkung im Gasteinertal Bild: EXPA/MARTIN HUBER (APA)

Das Land Salzburg weitet die Corona-bedingte Ausfahrtsbeschränkung von der Gemeinde Bad Hofgastein auf das gesamte Gasteinertal aus. Die Inzidenzzahl liegt in Bad Hofgastein bei 1.349 und in Dorfgastein bei 1.221.

Ab kommendem Montag (15. März), 0.00 Uhr, dürfen nur mehr Personen ab 15 Jahren mit negativem Test das Tal mit seinen Orten Bad Bastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein verlassen, teilte das Land am Donnerstagabend in einer Aussendung mit. Begründet wird der Schritt mit der weiterhin extrem hohen Inzidenzzahl.

Bad Hofgastein, für das die Beschränkung bereits seit einer Woche (5. März, 0.00 Uhr) gilt, weist aktuell weiterhin 1.349 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf. Extrem hoch ist dieser Wert auch im Dorfgastein mit 1.221, und Bad Gastein im hinteren Talabschnitt liegt mit einer Inzidenz von 429 ebenfalls deutlich über dem Österreich-Schnitt. Insgesamt ist der Pongau, in dem das Tal liegt, mit einer Inzidenz von 525 aktuell der Bezirk mit dem dritthöchsten Wert in ganz Österreich, hieß es in der Aussendung.

Die Beschränkung gilt vorerst für 14 Tage, also bis 28. März um 24.00 Uhr. Alle Personen, die das Tal verlassen wollen, müssen einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) vorweisen. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sei, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Kontrolliert wird auch in öffentlichen Bussen. Eine Impfung befreit nicht von der Testpflicht. Außerdem kündigte das Land umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei an, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden.

Ausgenommen von der Ausfahrtsbeschränkung sind Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn), Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und dies mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können, Personen mit einem Antikörper-Nachweis, der nicht älter als drei Monate ist, der gewerbliche Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wege. Das Bundesheer wird bei der Überprüfung der Beschränkungen Assistenzeinsatz leisten.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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supercat (5.333 Kommentare)
am 12.03.2021 10:46

vermehrter Andrang durch die Kurgäste mit Familienanhang, die zugleich urlauben

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lentio (2.771 Kommentare)
am 11.03.2021 19:52

Da waren wohl einige in der Kirche und haben die anderen angesteckt…

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spektator (2.077 Kommentare)
am 11.03.2021 19:49

es ist immer das Gleiche:
Tagelang, manchmal wochenlang extrem hohe Werte
dann endlich... und wenn das beschlossen wird endlich
dann WARTET man noch....
ein Witz!
wer kann haut dort jetzt am Wochenende bis Montag ab!
so wie damals in Ischgl

oder in Wr.Neustadt findet das der BM unnötig schnell abzuriegeln!
So unterbindet man das nie!!!!

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edlein676 (190 Kommentare)
am 13.03.2021 21:45

Das ist nur denen von DorfGastein möglich, den in Hofgastein wird kontrolliert.

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