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"Das Schlimmste, das ich tun konnte": Wiener nach Mord an Ehefrau vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 04. Juni 2024, 14:27 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

WIEN. Weil er im Oktober des Vorjahres seine fast 30 Jahre jüngere Ehefrau erstochen haben soll, ist ein 63-Jähriger am Dienstag – vorerst nicht rechtskräftig – zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Statt ihr einzugestehen, dass er nicht der wohlhabende Mann war, den er der 35-Jährigen vorgespielt hatte, hat er laut Anklage sein Opfer auf erschreckend brutale Weise getötet. Er selbst überlebte einen Suizidversuch.

149 Exekutionen seit 1996

In Berufsunfähigkeitspension und bereits seit 1996 laufend mit insgesamt 149 Exekutionen konfrontiert, hatte es der Angeklagte nicht geschafft, Ordnung in seine finanziellen Schwierigkeiten zu bringen. Als er die junge Frau 2017 in einem Kartenkasino kennenlernte, präsentierte sich der 63-Jährige als erfolgreicher Investor. Nach einem Jahr folgte seine mittlerweile dritte Heirat und er verwöhnte sie mit Uhren, Schmuck und teuren Reisen.

Ohne Geld Haus "gekauft"

Das Geld besorgte er sich von Freunden und Bekannten, denen er ertragreiche Investitionen versprach oder kommende Erbschaften vorgaukelte. Auch als der Schuldenberg bereits unübersehbar geworden war, "kaufte" er ohne einen Groschen um eine Million Euro ein Haus in Liesing. Wortgewandt gelang es ihm, zahlreiche Ausreden zu finden, weshalb er nicht bezahlen konnte - die Gelder wären investiert, die Bitcoins nicht so schnell zu verkaufen etc. Der Plan, mit einem Lottogewinn zu Reichtum zu kommen, pro Runde verspielte er 500 bis 1.000 Euro, führte zu nichts.

Gemeinsames Leben im Jenseits

Doch auch als die Geduld des Haus-Verkäufers zu Ende und am 5. Oktober 2023 die letzte Frist verstrichen war, schenkte der Mann der 35-Jährigen keinen reinen Wein ein. Stattdessen plante er, Selbstmord zu begehen und zuvor seine Frau zu töten, um danach nach eigenen Worten im Jenseits wieder ein gemeinsames Leben zu führen. "Im Nachhinein war das das Dümmste bzw. Schlimmste, das ich machen konnte", verantwortete sich der Beschuldigte.

Er überraschte die Nichtsahnende im Ankleidezimmer und griff sie mit einem Stanley- und Fleischmesser an. Sein Versuch, den Hund zu töten, scheiterte. Sein Bruder, alarmiert durch eine SMS, verständigte die Polizei.

Narzissmus und Empathielosigkeit

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Peter Hofmann, bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und keine schwerwiegende psychische Erkrankung. Allerdings sprach er von einer ausgesprochen narzisstischen Persönlichkeit. Ebenso bescheinigte er dem 63-Jährigen eine auffällige Empathielosigkeit. "Er hat keinen Ausdruck des Mitgefühls oder des Bedauerns geäußert."

Der Gerichtsmediziner wiederum beschrieb ausführlich die zahlreichen und tiefen Wunden des Opfers. Im Gegensatz dazu seien die Verletzungen des Beschuldigten "zauderartig", oberflächlich und keineswegs lebensgefährlich gewesen.

Tränen im Zuschauerbereich

Der Angeklagte hatte während der Verhandlung kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung geäußert, während die Schwester und Mutter des Opfers im Zuschauerbereich ihre Tränen nicht zurückhalten konnten.

Das Gericht billigte dem Angeklagten zwar sein Geständnis, "obwohl von Reue im eigentlichen Sinn wenig zu sehen war" als mildernd zu, jedoch keinen ordentlichen Lebenswandel zu. "Sie haben ihre Freunde und Familie schamlos ausgenützt, um sich selber ein schönes Leben zu machen", betonte Richterin Sonja Weis. Erschwerend waren u.a. die Verwendung einer Waffe, dass das Opfer die eigene Ehefrau war, die heimtückische und grausame Vorgangsweise sowie die völlige Arglosigkeit des Opfers. "So kam nur lebenslang in Frage." Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete.

Dieser Artikel wurde zuletzt um 17:46 Uhr aktualisiert. 

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